Gewalt ist keine lösung.

Im § 1631 BGB steht geschrieben:

"Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen."

Entsprechend verhält sich das Thema ähnlich wie das Thema Vergewaltigung. Es gibt Männer, die denken, es sei ihr Recht, Frauen zu vergewaltigen. Das ändert nichts daran, dass es aus gutem Grund verboten ist und sie bestraft werden, sollten sie dennoch tun. Ebenso müssen Eltern, denen es sowohl an pädagogischen Wissen als auch an Empathie mangelt und die denken, es sei in Ordnung, ihr Kind zu schlagen, mit entpsrechenden Konsequenzen rechnen.

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Pädophilie ist nicht strafbar. Kinderfotos auch nicht, außer es sollte dir um Kinderpornografie gehen.

Der Besitz von Kinderpornografie ist auch für Jugendliche strafbar, würde, wenn es zur Anzeige kommt, aber nach Jugendstrafrecht geahndet werden. Es wäre bei einmaliger Tat wohl mit Erziehungsmaßnahmen zu rechnen. Zu einem Eintrag ins Führungszeugnis würde es dennoch kommen.

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Ist okay

Es ist legal und wenn beide sich ineinander verliebt haben und zusammen sein wollen, ist das doch eine schöne Sache.

Sicherlich ist man mit 20 in seiner Entwicklung schon etwas weiter als mit 14 und hat möglicherweise (aber auch nicht zwingend) schon mehr Erfahrung in Sachen Liebe und Sex. Daher ist es wichtig, dass der ältere Partner den jüngeren zu nichts überredet, wozu dieser noch nicht bereit ist, sondern ihm genügend Zeit und Sicherheit gibt.

Wenn das der Fall ist, sehe ich keinen Grund, der dagegen spricht. Das wichtigste ist dass beide glücklich sind und nicht die Meinung anonymer gutefrage-Nutzer zu dieser Beziehung.

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Was anderes

Weder normal noch unnormal. Es ist halt einfach so. Und solange du keinen Sex mit unter 14-jährigen hast, ist es auch nicht schlimm. Dagegen tun kannst du nichts. Du musst einfach abwarten, wie es sich entwickelt. 3 Jahre sind kein großer Altersunterschied und vermutlich wird das Alter, auf das du stehst, auch mit wachsen, sprich in 3 Jahren gefallen dir dann vielleicht die 9. Klässlerinnen.

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Solange es zu keinen sexuellen Handlungen kommt (das fängt schon mit Zungenküssen an), ist eine Beziehung nicht verboten. Aufgrund des großen Entwicklungs- und Reifeunterschieds wäre es aber äußerst fragwürdig und ich würde dringend davon abraten. In jedem Fall darf nichts hinter dem Rücken der Eltern passieren. Diese müssen von allem wissen, was vor sich geht.

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Wenn du bei der Selbstbefriedigung fast ausschließlich an Mädchen in dem Alter denkst, bist du höchstwahrscheinlich hebephil. Das ist allerdings erstmal nichts schlimmes, solange es bei diesen Gedanken bleibt und du nicht versuchst, dich einem Mädchen in dem Alter auf sexuelle Weise zu nähern.

Du schreibst in den Kommentaren auch, du könntest "es nicht mehr kontrollieren"? Was meinst du damit? Wenn du das Gefühl hast, du würdest bald ein Mädchen in diesem Alter missbrauchen, solltest du dir therapeutische Hilfe suchen, z.B. hier: https://www.kein-taeter-werden.de/

Mich würde aber interessieren, wie du darauf kommst, du könnest dein Verlangen nicht mehr kontrollieren? Gab es Situationen, in denen du das konkrete Verlangen hattest oder was ist der genaue Grund für diese Einschätzung? Es ist schwierig, dir wirklich guten, hilfreichen Rat zu geben, mit so wenigen Informationen. Vielleicht erzählst du ja noch etwas mehr, damit ich dir besser antworten kann.

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Beziehungen mit diesem Altersunterschied kommen durchaus mal vor. Manche enden nach ein paar Wochen wieder, ich habe aber auch schon von Paaren gehört, bei denen sich daraus eine mehrjähige Beziehung ergeben hat. Probier es einfach mal.

Nachtrag: Weil sich (wie immer bei solchen Fragen) jede Menge Falschinformationen zur Rechtslage in den Antworten und Kommentaren hier finden, nochmal zur Klarstellung: Einen Straftatbestand "Verführung Minderjähriger" gibt es in Deutschland nicht. Ebenso wenig muss bei sexuellen Handlungen zwischen 19- und 14-jährigen eine "Verstandesreife" (was auch immer das sein soll - ein weiterer Begriff, der sich im Sexualstrafrecht nicht findet) geprüft werden. Dass das Vorhandensein der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (vgl. §182 Abs. 3 StGB) geprüft werden kann, ist nur bei sexuellen Beziehungen zwischen ü21- und u16-jährigen der Fall. Die einzigen Ausnahmen, die für die Konstellation 19&14 gelten, sind das Verbot, sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorzunehmen oder eine Zwangslage auszunutzen. Beides sollte in einer Beziehung sowieso nicht vorkommen.

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Einige der Antworten hier finde ich einfach abartig. Was ist falsch mit den Leuten, die einer verunsicherten 13-jährigen einreden wollen, dass etwas mit ihr nicht stimmen würde, einfach nur weil sie sich verliebt hat?

Sich zu verlieben, etwas für eine andere Person zu empfinden, ist etwas wunderbares, egal wie alt diese Person ist, egal welches Geschlecht sie hat. Zu lieben ist das beste, was wir Menschen tun können. Wieso um alles in der Welt sollte es also schlimm sein, wenn sich eine 13-jährige in einen 9-jährigen verliebt?

Liebe Fragestellerin, du hast dir nicht ausgesucht, dass du dich in ihn verliebst und du weißt sicher selbst, dass du keine Beziehung mit ihm führen kannst. Er ist nunmal noch ein Kind und du eine Jugendliche. Aber du kannst mit ihm befreundet sein, für ihn da sein oder einfach aus der Ferne für ihn schwärmen. Wie auch immer du möchtest. Aber lass dir nicht einreden, dass das, was du fühlst, falsch sei. Gefühle sind nicht falsch.

Alles Gute dir!

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Das ist ganz allein DEINE Entscheidung (und die deiner Freundin, versteht sich ja von selbst). Deine Mutter hat dabei so wenig mitzureden wie du bei der Partnerwahl deiner Mutter mitzureden hast.

Was ihr tun könnte, wenn deine Mutter gegen eure Beziehung ist? Zum Beispiel euch eben nicht bei dir zuhause, sondern bei ihr treffen, falls ihre Eltern da toleranter sind. Oder ansonsten eben im Jugendtreff, Kino, Restaurant, Park...

Alles Gute euch!

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Es war ein Missbrauchsring, kein Pädophilenring.

Ob er noch besteht? Möglich.

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Anders als die anderen Antworten behaupten, ist es nicht davon abhängig, wie alt du selbst bist. Das Schutzalter in der Schweiz liegt bei 16 Jahren (in Deutschland und Österreich sind es 14 Jahre). Damit sind sexuelle Handlungen zwischen euch erlaubt. Und für Beziehungen ohne Sex gibt es sowieso keine rechtlichen Regelungen.

Alles Gute euch!

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Pädophilie beschreibt die romantische und/oder sexuelle Anziehung zu Kindern vor Erreichen der Pubertät. Gerade Mädchen sind mit 13 normalerweise in der Pubertät. Mit Pädophilie hätte der geschilderte Fall also nichts zu tun.

Wie ja ebenfalls schon richtig gesagt wurde, sind sexuelle Handlungen zwischen den beiden illegal bis sie 14 geworden ist. Eine Anzeige würde ich allerdings als kontraproduktiv einschätzen und sie wäre für deine Freundin mit jeder Menge Stress verbunden, u.a. müsste sie vor Gericht gegen ihn aussagen und dann damit leben, ihren Freund, den sie vermutlich liebt oder es zumindest denkt, hinter Gitter gebracht zu haben.

Daher solltest du vielmehr die beiden daran erinnern, dass Sex zwischen ihnen verboten ist und darauf hinweisen, dass er große Probleme bekommen kann, wenn beide sich nicht bis zu ihrem 14. Geburtstag gedulden.

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Unter 7

Dem Alters- und Entwicklungsstand angemessen, können Kinder bereits im Kindergartenalter aufgeklärt werden.

Dazu gehört z.B. das Benennen der Geschelchtsteile, das Wissen über die körperlichen Unterschiede zwischen Jungs und Mädchen, das Wissen darüber, wo Babys herkommen oder auch darüber zu sprechen, was man tun kann, wenn jemand einen anfasst, wo man es nicht möchte.

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Legal

In Deutschland und Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Damit sind sexuelle Handlungen zwischen euch legal. Du darfst lediglich keine Zwangslage ausnutzen, um an Sex zu kommen oder sie für den Sex bezahlen. Beides kommt in einer Beziehungen aber ja normalerweise sowieso nicht vor.

Abgesehen von der Rechtslage ist es auch wichtig, dass du sie zu nichts drängst oder überredest, zu dem sie sich noch nicht bereit fühlt. Sie ist deutlich jünger als du und braucht möglicherweise länger Zeit als du, um sich bereit für Sex zu fühlen.

Wenn ihr euer ganzes Leben miteinander verbringen möchtet, dann wäre es ganz sinnvoll, wenn ihr euren Eltern irgendwann von der Beziehung erzählt ;-)
Aber macht euch darauf gefasst, dass diese anfangs vielleicht nicht so gut darauf reagieren werden. Einige der Antworten hier zeigen ja ganz gut, wie viel Missgunst und Vorurteile es in manchen Menschen gibt - da sind leider auch nicht alle Eltern frei von. Aber wenn sie sehen, dass ihr euch liebt und ihr glücklich miteinander seid, bin ich mir fast sicher, dass auch eure Eltern sich dann für euch freuen.

Und wenn nicht...

... tja, deren Pech.

Alles Gute euch! Und immer schön langsam angehen lassen :)

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Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein.

Kinderpornografie ist nicht gleich Kinderpornografie: Die Spannbreite reicht da von Videos, die die Vergewaltigung eines Kleinkindes zeigen bis zu Fotos des eigenen, nackt am Strand spielenden Kindes aus ungünstigem Winkel. Diese Spannbreite sollte sich auch im Strafmaß widerspiegeln - was zurzeit nicht der Fall ist. Um dem Problem, das Kinderpornografie defintiv darstellt, beizukommen, sollte man zudem vielmehr die Hersteller als die Konsumenten in den Blick nehmen.

Und wenn man jede Form des Besitzes von Kinderpornografie mit mindestens einem Jahr Haft ahnden will, dann doch bitte auch Aufnahmen anderer nicht-sexueller Gewalttaten an Kindern. Die darf man i.d.R. nämlich unverständlicherweise legal besitzen und verbreiten.

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Und selbst wenn, was ist das Problem? Solange es unter sexualmündigen Personen passiert, ist es deren Sache.

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Nein, du machst dich nicht strafbar, wenn du ihn nicht an die Polizei meldest. Ich persönlich sehe auch nicht ganz, wem es etwas bringen würde, wenn du es tätest. Er würde mindestens ein Jahr ins Gefängnis kommen, ihr wärt keine Freunde mehr und er hätte immernoch keine Strategien erlernt, um in Zukunft die Finger von sowas zu lassen.

Ich würde dir raten, ihm zu sagen, dass du ihn nicht für seine Neigung verurteilst und ihr weiterhin Freunde bleiben könnt, du aber von ihm erwartest, dass er sich keine Kinderpornografie mehr anschaut und sich von Leuten fernhält, die ihm so etwas schicken könnten. Dann kannst du ihm anbieten, ihn bei der Suche nach Hilfsangeboten zu unterstützen, sollte es ihm schwer fallen, nicht (mehr) nach solchen Aufnahmen zu suchen. Empfehlenswert ist hier z.B. das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden": https://www.kein-taeter-werden.de/

Ich wünsche euch alles Gute!

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Zu sagen, dass eine 22-jährige Person psychisch krank ist, weil sie eine Beziehung mit einer 15-jährigen Person hat, ist einfach nur vollkommen schwachsinnig. Leute, die sowas sagen, solltet ihr einfach ignorieren. Eure Beziehung ist - zumindest in Deutschland und Österreich - vollkommen legal und solange ihr glücklich seid, ist das die Hauptsache.

Ich wünsche euch alles Gute!

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