Strafrecht für unter 14-Jährige
Sollen Unter 14-Jährige strafrechtlich belangt werden können?
43 Stimmen
10 Antworten
Warum macht am das nicht einfach wie bei Jugendlichen? Da wird doch auch zwischen 18 und 21 Jahren hingeschaut, wie reif die sind. Und dann entschieden ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht.
Da Gleiche könnte man doch auch bei 12-14jährigen machen.
Hii,
Ja,meiner Meinung nach schon...wenn unter 14 Jährige andere Leuten verletzen oder töten,dann schon.😐😶
LG Maike^^
Ja, wenn man sich schon anguckt, was die Teils an Straftaten verüben...
Wobei Diebstahl ja noch das geringste wäre.
Kinder wissen auch genau, wenn sie scheiße bauen gibt es ärger. Darum lügen sie.
Daher sehe ich da schon einen gewissen Vorsatz und auch das Wissen um die Konsequenzen.
Einfach mal nen 10 Jährigen fragen, ob er weiß was passiert wenn man X Straftat macht. Da kommt dann "Ja, dann kommt die Polizei"
Fraglich ist halt nur, wie man das Umsetzen will? Du kannst keinen 12 Jährigen in den Jugendknast stecken. Man sollte aber Straftaten schon mehr bestrafen als nur "Es gibt fett Ärger von Eltern und Polizei und anzeigen kann man dich nicht"
Da wird wohl eher eine Kombination mit dem Jugendamt oder je nachdem auch Therapie angemessen sein. Je nachdem was man gemacht hat. Z.b. Prügelt man andere hemmungslos weg, muss man ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.
Man kann zumindest darüber nachdenken und dann bei strafunmündigen Kindern möglicherweise erzieherische Maßnahmen durch das Jugendamt und Familiengericht anordnen.
Nicht mit Strafcharakter. Im Rahmen einer Heimunterbringung ist das aber grundsätzlich möglich.
Aber Möglichkeiten einer Kurzzeitunterbringung (analog dem Warnschussarrest im Jugendstrafrecht) stände ich grundsätzlich durchaus offen gegenüber.
Kinder in dem Alter sind entweder krank oder die Eltern haben etwas falsch gemacht. Da hilft kein Einsperren oder Arbeitsdienst. Denen muss geholfen werden. Wer so etwas fordert, ist einfach kinderfeindlich.
Das Argument kannst du auch bei 14 jährigen bringen.
Von Kindern hörst du schon mal: Ich darf das ich bin noch nicht strafmündig.
Bedeutet ja nicht dass man Kinder gleich wegsperrt. Aber Konsequenzen von "außerhalb" wären schon oft nicht schlecht.
Diese Möglichkeit gibt es doch schon lange.