Mhh. Da steht doch klipp und klar, dass sie für Dich Kündigungen vorrnehmen und dafür 35,- Euro haben wollen. Warum beauftragst Du so eine Firma und bist dann sauer, dass Du Dich an den Vertrag halten musst?

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Was genau verstehst Du eigentlich nicht? Lehrer sind keine Ermittlungsbeamte. Sie sind weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Das gehöhrt schlicht nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Du kannst zur Politei gehen und das anzeigen. Deine Lehrer haben damit nichts zu tun.
Wenn sie Dir helfen, ist das nett von ihnen, mehr nicht.

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Anderes...

Ja. Aber anders. Bei Jungerwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren schaut man ja auch darauf, ob die noch unter das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht fallen. Je nach "Reifegrad".
Das könnte man da doch genauso machen. Gibt Kinder die sind beinahe erwachsen und vollverantwortlig und andere die sich überhaupt nicht im Klaren sind, was ihre Handlungen auslösen.

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Du hast also klares Täterwissen. Dann sollte die Polizei bald bei Dir sein.

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Du gehst einfach zur Polizei und schildert das. Die nehmen Dich schon ernst. Trau Dich!

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Sind also 25 Euro im Monat. Ist ja nicht so schwer zu rechnen.
Mit WLAN hat das nichts zu tun. Das ist eine Übertragungstechnik.
Wie schnell wäre denn die Internetgeschichte?

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Hmmm. Der Staat zahlt doch kein ALG 1. Das ist doch eine Versicherungsleistung.

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Zumindest das Telefonieren ist auch Radfahrern in Deutschland verboten. Ist das in Ö. anders?

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Ich habe mal in einer Fabrik gearbeitet. Da gehörte das nahezu täglich dazu.
Und als Mann sich darüber zu beschweren, war komplett aussichtslos.

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Lustige Frage. Und juristisch nicht unspannend.
Natürlich dürfen Minderjährige erst einmal keine Geschäfte abschliessen, die für sie nicht nur vorteilhaft sind. Und Rückzahlung eines Darlehens ist nicht rechtlich vorteilhaft. So steht es im Gesetz.
Aber was machen wir mit der 17jährigen, die sich bei mir Geld ausleiht um ihren 18. Geburtstag auszurichten. Sie geht davon aus am Geburtstag reich beschenkt zu werden und davon das Darlehen zu bezahlen. Und da ist sie ja schon volljährig.

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Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht. Wenn Du am 1. Juni zwei Wochen Urlaub hast, dann hast Du bis zum 14.6. halt Urlaub.
Warum solltest Du da etwas vor- oder nacharbeiten?

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