Wie würde so eine Anzeige verlaufen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weiss nicht wie es im schwizer recht ist. Aber in D gibt es soetwa wie "verführung minderjähriger" nicht im Recht.

Hier ist auch die rechtslage relativ klar geregelt.

Das alter bezieht sich immer auf den jüngeren.

Jünger als 14: Sexueller missbrauch. (Egal welche sexuelle handlungen und wer an wem) Natürlich nicht verfolgbar wenn beide jünger als 14 sind.

14 und 15. Sexueller missbrauch wenn: Der andere 21 oder älter ist. oder über 18 ist und der jüngere nachweislich nicht reif genug ist. (Einfach erklärt)

16 und 17: Sexueller missbrauch wenn die andere person in einem erziehung/betreuung verhältniss steht. z.b. Stiefeltern oder lehrer etc. Und dieses verhältniss dafür ausgenutzt wird.

Der erste fall wird härter bestraft. In allen fällen ist egal wer an wem etc. Und es gibt noch ein paar feinheiten. Aber grob sind das so die regelungen in D.

Für deinen fall: Wenn die tochter 14 ist und der Freund 18 ists in D schlichtweg legal solange die tochter klar machen kann. Das sie sexuell selbstbestimmt handeln kann.

augsburgchris  25.08.2021, 09:49

Ich glaube besser kann man das kaum zusammenfassen.

0

Beweise? Wenn die Tochter nicht aussagt, dann war es das! Auch wenn sie keine Jungfrau mehr ist, ist das nur ein Indiz gegen den Freund.

Solange alles einvernehmlich ist, ist es kein Problem

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016

Wird das dann einfach mit einem Bußgeld gehandhabt oder wie wird da vorgegangen?

Siehe das entsprechende Schweizer Recht

sxri28 
Fragesteller
 24.08.2021, 09:02

Mir geht es prinzipiell nicht um das Schweizer Recht sondern generell

0
FGO65  24.08.2021, 09:03
@sxri28

Generell hängt es aber vom jeweiligen Recht ab.

1
HarryXXX  24.08.2021, 09:05
@sxri28

Dann generell: Bußgeld wofür und für wen? Kein Vergehen, keine Strafe.

0

Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist.

In Deutschland schicken sie den Vater nach Hause und gut.