Werden anzeigen gelöscht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo AyintoF,

präzisiere bitte Deine Frage.

Es gibt mehre Antworten, weil hier mehrere Sachen zutreffen können. Erst einmal, es gibt folgende Eintragungsmöglichkeiten:

  • Eintrag im polizeilichen Vorgangssystem
  • Eintrag im Bundeszentralregister
  • Eintrag im Erziehungsregister
  • Eintrag im Führungszeugnis

Im Grunde genommen ist für Dich nur letzteres Entscheidend, weil es das Führungszeugnis ist, was Du später bei einer Bewerbung abgeben musst.

Im Führungszeugnis selber stehen aber keine Anzeigen drin und Verurteilungen stehen nur dann im Führungszeugnis, wenn Du zu

  • mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder
  • mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe

verurteilt worden bist. Und auch diese Einträge werden nach einer gewissen Frist gelöscht. 

Wenn Du genau wissen willst, was im Führungszeugnis steht bzw. was nicht drin steht, musst Du Dir mal den Text aus folgendem Link durchlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Weiß allerdings nicht, ob Du mit 14 schon etwas mit dem Gesetzestext anfangen kannst, denn ich muss zugeben, ganz einfach ist der nicht zu verstehen.

Schöne Grüße
TheGrow

AyintoF 
Fragesteller
 10.09.2015, 13:52

Im polizeilichen

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TheGrow  10.09.2015, 13:59
@AyintoF

Auch im polizeilichen Vorgangssystem werden die Datensätze nach einer gewissen  Frist gelöscht.

Der Eintrag in diesem System ist für Dich aber unerheblich, da nur die Polizei und unter Umständen andere Behörden Zugriff auf dieses System haben.

  • Eltern
  • Verwandte
  • Bekannte
  • Schulen
  • Arbeitgeber oder
  • andere Personen

erhalten keinen Zugriff auf dieses System und bekommen auch keine Auskünfte was dort gespeichert ist.

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Wenn  du die Anzeige mit 14 bekommen hast, dann nein, denn mit 14 ist man strafmündig. Hast du denn konsequenzen aus der Anzeige gezogen Oder wurde Sie fallengelassen?

Naja weiß nicht aber mit 14 schon? Macht bei Bewerbung kein gutes Bild