Kein Problem, kostet aber gegebenenfalls mehr.

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Bist halt ein Cuck. Soll vorkommen. Was solls.

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Für die Versicherung (also den Übergang des Vertrags auf den neuen Eigentümer) ist der GB Eintrag ausschlaggebend. Sollte der Vertrag übernommen werden, haften bisheriger und neuer Eigentümer für die Prämie als Gesamtschuldner. Der Versicherer kann sich also aussuchen von wem er die Prämie will. Wenn er die Jahresprämie bereits vom alten Eigentümer erhalten hat, kann er die behalten.

Im Kaufvertrag ist aber sicherlich ein Übergang Nutzen/Lasten vereinbart ab dem der Käufer sämtliche Kosten trägt. Sollte der Versicherer die Prämie vom alten Eigentümer einbehalten, kann dieser üblicherweise die anteilige Prämie ab Übergabe vom neuen Eigentümer verlangen.

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