Grundstück betreten trotz Hausverbot?
Ich habe kurzfristig die Kündigung für meinen Garten erhalten(bis nächste Woche Samstag). In der Kündigung stand auch das ich ab sofort Hausverbot habe und nur noch in Beisein von meinem Vermieter das Grundstück betreten darf (grenzt an sein Haus und ich laufe meist durch seinen Hof um in den Garten zu gelangen). Allerdings halte ich in meinem Garten Tiere und einem davon muss die Nahrung speziell zubereitet werden. Mein Vermieter hat in der Kündigung geschrieben das er die Versorgung der Tiere übernimmt (er hat auch solche mit in dem Garten), aber ich weiß das er die Nahrung nicht speziell zubereitet und damit die Gesundheit des Tieres gefährdet. Darf ich trotz Hausverbot morgen früh meine Tiere und das Zubehör das ich dazu benötige holen, und reicht es wenn ich dem Vermieter eine WhatsApp schreibe, das ich das tue auch wenn er zu dem Zeitpunkt keine Zeit hat? Hoffe ihr habt Antworten, denn ich steck echt in der Klemme.
4 Antworten
Ich habe kurzfristig die Kündigung für meinen Garten erhalten(bis nächste Woche Samstag).
Und solange darfst du das Grundstück auch noch betreten. Dem Mieter hinsichtlich des Mietgegenstands Hausverbot zu erteilen ist so ohne weiteres nicht möglich.
Also entweder verschweigst du uns etwas oder der Vermieter kann sich mit dem Hausverbot den .... abwischen.
Er kann dir kein Hausverbot für den Garten geben, solange du noch der Mieter bist.
Ist halt nichtig.
Solange du noch Mieter bist, darfst du den Garten betreten.
Der direkte Weg dorthin ist ebenfalls erlaubt und kann nicht unterbunden werden.
Ungeachtet der Frage, ob so eine kurzfristige Kündigung rechtmäßig ist: Den Garten darfst Du betreten, sein Grundstück nicht.
Gilt das auch für den Weg dorthin oder muss ich über den Zaun klettern?