Grundstück betreten trotz Hausverbot?

4 Antworten

Ich habe kurzfristig die Kündigung für meinen Garten erhalten(bis nächste Woche Samstag).

Und solange darfst du das Grundstück auch noch betreten. Dem Mieter hinsichtlich des Mietgegenstands Hausverbot zu erteilen ist so ohne weiteres nicht möglich.

Also entweder verschweigst du uns etwas oder der Vermieter kann sich mit dem Hausverbot den .... abwischen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Er kann dir kein Hausverbot für den Garten geben, solange du noch der Mieter bist.

Ist halt nichtig.

Solange du noch Mieter bist, darfst du den Garten betreten.

Gilt das auch für den Weg dorthin oder muss ich über den Zaun klettern?

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@lianna787

Der direkte Weg dorthin ist ebenfalls erlaubt und kann nicht unterbunden werden.

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Ungeachtet der Frage, ob so eine kurzfristige Kündigung rechtmäßig ist: Den Garten darfst Du betreten, sein Grundstück nicht.