Darf mein Sohn beim Auszug, trotz Hausverbot (Auch polizeilich) das Haus betreten, oder darf ich das Zeugs packen und übergeben?

5 Antworten

Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.

Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen. ... Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 123 StGB).

Nach einer Gewaltanwendung kann die Polizei den Gewalttäter der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für zehn Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalthandlungen besteht. ... Sollte der Täter versuchen, während des Rückkehrverbots in die Wohnung zu kommen, sollte die Polizei auf jeden Fall informiert werden.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://polizei.nrw/artikel/schutz-vor-haeuslicher-gewalt

Du schreibst:

Ich habe vor gut 2 Wochen meinen Sohn (23) rausgeschmissen, da diese nachweislich die Obergeschoß Wohnung als Messi verwüstet hat und mich und meinen andere Kinder Körperlich verletzt hat. (Polizeilich aufgenommen).

Hier müssen zunächst die beiden Sachverhalte unabhängig von einander betrachtet werden.

Sachbeschädigung und der Rausschmiss aus der Wohnung werden zivilrechtlich behandelt.

Körperverletzung, Bedrohung, usw. sind Straftaten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen des StGB (Strafgesetzbuch) verhandelt werden.

Da Körperverletzung ein sog. Antragsdelikt ist, muss die Körperverletzung angezeigt werden, damit die Polizei gegen den Beschuldigten ermittelt. Ob es hier zu einer Strafanzeige gegen deinen Sohn gekommen ist, oder die Polizei zunächst einmal nur den Einsatz dokumentiert hat, lässt sich aufgrund deiner Beschreibung leider nicht bestimmen.

Du möchtest wissen:

Darf bzw. muss er seinen Müll mitnehmen. Wenn ja, wie kann ich das an dem Tag durchsetzen. Und darf er an dem Tag das Haus betreten oder darf ich ihm die Sachen einpacken und übergeben.

Zwingen kannst du deinen Sohn selbstverständlich zu nichts!

Ich denke es macht auch wenig Sinn jetzt alle juristischen Eventualitäten, wie z.B. das Vermieterpfandrecht oder Schadenersatzansprüche durch zu spielen.

Ziel sollte sein, dass dein Sohn dauerhaft dein Haus verlässt und euch nicht länger tyrannisiert.

Du möchtest wissen:

Und darf er an dem Tag das Haus betreten oder darf ich ihm die Sachen einpacken und übergeben.

Du kannst/musst das erteilte Hausverbot für den Zeitraum der Abholung aufheben.

Auf das Einpacken der Sachen würde ich vielleicht verzichten. So ersparst du dir ggf. Vorwürfe, das Gegenstände beschädigt oder nicht übergeben wurden.

Auf jeden Fall machst du auch nichts verkehrt, wenn du dich durch die Polizei beraten lässt.

Nicht selten kommt es bei solchen Abholaktionen auch erneut zu Auseinandersetzungen, Beleidigungen, usw.

Geh' deinem Sohn am besten einfach aus dem Weg, bis er seinen Krempel ausgeräumt hat.

Lass dich nicht auf Machtspielchen ein. Oft wird behauptet, man können nicht alle Sachen mitnehmen und müsse noch einmal wiederkommen.

Beim nächsten Mal gibt es wieder einen Grund, weshalb die Sache nicht abgeschlossen werden kann.

Manche Typen empfinden den Rauswurf als persönliche Niederlage, die sie nicht akzeptieren wollen.

Für dich als Mutter und die Geschwister ist die Angelegenheit sicher auch als andere als einfach.

Umso wichtiger wird es sein, dass alles wie vereinbart abläuft und man sich nicht emotional mit schuldig fühlt.

Die Beziehung zu deinem Sohn kann sich in Zukunft eventuell auch wieder verbessern. Im Moment aber willst du nicht mehr, dass er bei euch wohnt.

Viel Erfolg!

1. Frage, warum fügst du hier einen ominösen Link ein.

2. im grunde kannst du das machen wie du willst.

wenn es kein Annäherungsverbot (durch Richter) gibt. kannst du ein Hausverbot kurzfristig aufheben.

jedoch würde ich dann am besten nicht alleine sein wollen. da er anscheinend auch gewalttätig werden kann.

es sind ja auch seine Sachen. also wäre im Umkehrschluss die Frage erlaubt er dir sie zu packen? wenn ja und du das dann machen willst. gehst das natürlich. wenn nein. musst du ihm also doch kurzfristig den Zugang erlauben. oder es gibt Personen, die das für ihn packen können.

deca1999 
Fragesteller
 23.08.2021, 23:18

Zu 1. Keine Ahnung, wie der da rein kommt.

Zu 2. Die Sachen sind gepackt - nur sein Müll nicht

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data2309  24.08.2021, 00:46
@deca1999

dann lass seinen Müll von ihm oder Kumpels beseitigen. je nachdem wen du rein lässt.

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Ich verstehe deine Angst davor das die Situation eskalieren könnte, aber mal ganz ehrlich, willst du deinen Sohn den Dreck nachräumen? Hast du nicht in deinem Freundeskreis ein paar kräftige Männer die in der Zeit wo dein Sohn räumt dafür sorgen können das euch nichts passiert?

deca1999 
Fragesteller
 23.08.2021, 23:15

Das Problem ist das er eben heute beim Vorfall gesagt hat den dreck können wir selber aufräumen und entsorgen. Die Kosten trägt er nicht, ich könne ja versuchen die Rechnung noch vor meiner Todesanzeige an ihn zu verschicken.

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Er darf draussen auf dem Gehweg warten und seinen Kumpels zuschauen, die seinen Müll rausräumen.

deca1999 
Fragesteller
 23.08.2021, 23:07

Ist das rechtlich so geregelt ? Weil wir haben das heute vergessen die Polizei zu fragen.

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NaIchHalt09  23.08.2021, 23:08
@deca1999

Wer ist Eigentümer des Hauses?

Willst du das ausgesprochene Hausverbot durchsetzen?

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NaIchHalt09  23.08.2021, 23:13
@deca1999

Dann bleibt dein Sohn draussen und darf Leute, die dein Wohlwollen finden, beauftragen. Alternativ darfst du selber schleppen.

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Wau, was ist denn bei dir los!?
Das hättest du auch anders klären können indem du ihn das ausziehen schmackhaft gemacht hättest.
Dann hättest du ihm eine kleine Wohnung gesucht, ihm die notgedrungenermaßen eingerichtet und dann deine Wohnungsschlüssel abgenommen.