Dürfen Zeugen Jehovas fremde Häuser einfach betreten?
Also über den Garten zum Haus gehen und klingeln oder
im Mietshaus irgendwo klingeln und dann rein gehen?
Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen
10 Antworten
Anders:
ZJ dürfen nur bis zur Klingel vor der Wohnung bzw. dem Garten/Zaun (Ist keine Klingel vorhanden an Garten/Zaun, dann bis zur Klingel vor der Einzel-Wohnung oder der am Haus).
Nur ein Berechtigter, der Hausbesitzer/Eigentümer, der Verwalter, der Hausmeister oder ein extra Berechtigter, hat das Recht, ZJ den Zutritt zu verbieten.
Man kann den ZJ den Zutritt generell verbieten - und zwar kann das jeder Mieter und die o.g. Personen:
Einschreiben an die örtliche Org von den ZJ und dann bei Zuwiderhandlung sofort Polizei rufen.
Drum herrschen sie einen ja gleich im Vorfeld an, ob man etwa nur der Mieter sei oder der o.g. Berechtigte. Und, wenn nicht, dann gehen sie auch nicht. Selbst erlebt.
Erstens, wir dürfen bei jemandem klingeln und wenn derjenige es erlaubt, auch das Haus betreten. Zweitens, wir dürfen, wenn am Tor vom Vorgarten keine Klingel ist, bis zur Haustür gehen und dort klingeln. Drittens, wir dürfen an einem Mietshaus klingeln und wenn uns jemand rein lässt, auch hinein gehen.
Diese Frage wurde schon mal ähnlich gestellt. Zudem, wir kennen und befolgen die Gesetze.
Sie ist aber aus rechtlicher Sicht richtig. Wenn du eine andere Meinung vertrittst, stimmt dein Rechtsempfinden eben nicht mit der Rechtsauffassung der Gerichte überein.
Was mich stört ist, dass ich den Eindruck habe, dass du das nur den ZJ verbieten möchtest und allen anderen nicht. Du wünschst dir ein Gesetz, dass nur für die ZJ gilt.
So läuft das aber nicht in einem Rechtstaat. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz im Art. 3 Absatz 1 GG.
Seit wann interessieren sich ZJ denn für Gleichheit? Sie glauben doch, sie wären die einzigen "Richtigen" Christen..
aber nicht vor den ZJs ...
Frag nicht. Den Vorfall werde ich nicht kommunizieren, da ich dann von so einer vernetzten Organistion wie den ZJ identifiziert werden kann. Vorsichtig ist der Puma in der Porzellankiste und auf jedes Wort bedacht.
Glaubst du deinen Blödsinn wirklich? Glaubst du diesen ,,Verschwörungstheorien"?
Wer glaubt schon an eure Verschwörungstheorien. Du mußt das alles mal selber erleben.
Da ich ein Zeuge Jehovas bin, weiß ich mehr als Du, was das betrifft.
Wie sollen die dich denn identifizieren? Sie sind nicht der BND oder der MAD.
Wie sollen die dich denn identifizieren? Sie sind nicht der BND oder der MAD.
Hab ich doch geschrieben, vernetzte Gemeinden. Die ZJ fragen einfach dann jede Gemeinde ab, ob so ein Vorkommnis war.
Dir muss man ja jedes Wort einzeln veranschaulichen. Denk doch mal mit!
Du irrst dich. Denn erstens sind wir kein Überwachungsstaat und zweitens halten wir uns an Gesetze und die würden wir missachten, wäre das wirklich wahr, was du schreibst.
Im Falle von Mehrfamilienhäuseren in jedem Fall.
Bei Einfamilienhäusern hängt es davon ob, wo eine Klinge betätigt werden kann - geht das von ausserhalb des Grundstücks, dann dort, ansonsten dürfen die bis zur Klingel, solange kein Hausverbot erteilt wurde.
Nun, klingeln darf natürlich erstmal jeder. Öffnet man, hat man ihnen den Zutritt gestattet, klar. Hausverbot kann nur der Vermieter erteilen, Deine Rechte enden an der Wohnungstür.
Hausfriedensbruch wird es erst, wenn ihnen der Zutritt untersagt wurde.
Hausverbot kann der Mieter erteilen, nicht der Vermieter.
Mieter haben in ihrer Mietwohnung das alleinige Hausrecht. Das bedeutet: Sie selbst dürfen bestimmen, wer die Wohnung betreten darf - und wer nicht.
Naja das Grundstück und ein Gebäude (wie zb. ein Mietgebäude) ( Eingangsbereich/ Flurbereich vor der Haustür definitiv.
Aber so einfach in die eigenen vier Wände eintreten nur mit Erlaubnis des Besitzers oder Bewohners.
Natürlich nicht so eintreten wenn jetzt jemand kurz seine Haustür offen gelassen hat und die Zeugen Jehovas treten so einfach in die Haustür.
Sie müssen sich schon per klingeln oder Brief ankündigen.
Danke für deine Mitteilung der Auffassung von Zeugen Jehovas.