Dürfen Zeugen Jehovas fremde Häuser einfach betreten?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nein. Generell nicht, weil das strafbar ist (welches Gesetz?) 58%
Ja, sie dürfen beliebig fremde Häuser betreten 32%
Den Garten betreten ist nicht erlaubt ohne Einladung 5%
Ein Mietshaus betreten ist nicht erlaubt ohne Einladung 5%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anders:

ZJ dürfen nur bis zur Klingel vor der Wohnung bzw. dem Garten/Zaun (Ist keine Klingel vorhanden an Garten/Zaun, dann bis zur Klingel vor der Einzel-Wohnung oder der am Haus).

Nur ein Berechtigter, der Hausbesitzer/Eigentümer, der Verwalter, der Hausmeister oder ein extra Berechtigter, hat das Recht, ZJ den Zutritt zu verbieten.

Man kann den ZJ den Zutritt generell verbieten - und zwar kann das jeder Mieter und die o.g. Personen:

Einschreiben an die örtliche Org von den ZJ und dann bei Zuwiderhandlung sofort Polizei rufen.

Drum herrschen sie einen ja gleich im Vorfeld an, ob man etwa nur der Mieter sei oder der o.g. Berechtigte. Und, wenn nicht, dann gehen sie auch nicht. Selbst erlebt.

Erstens, wir dürfen bei jemandem klingeln und wenn derjenige es erlaubt, auch das Haus betreten. Zweitens, wir dürfen, wenn am Tor vom Vorgarten keine Klingel ist, bis zur Haustür gehen und dort klingeln. Drittens, wir dürfen an einem Mietshaus klingeln und wenn uns jemand rein lässt, auch hinein gehen.

Diese Frage wurde schon mal ähnlich gestellt. Zudem, wir kennen und befolgen die Gesetze.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
IchinderStadt 
Fragesteller
 13.03.2024, 22:50

Danke für deine Mitteilung der Auffassung von Zeugen Jehovas.

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Christlich  13.03.2024, 23:28
@IchinderStadt

Sie ist aber aus rechtlicher Sicht richtig. Wenn du eine andere Meinung vertrittst, stimmt dein Rechtsempfinden eben nicht mit der Rechtsauffassung der Gerichte überein.

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Christlich  14.03.2024, 05:38
@IchinderStadt

Was mich stört ist, dass ich den Eindruck habe, dass du das nur den ZJ verbieten möchtest und allen anderen nicht. Du wünschst dir ein Gesetz, dass nur für die ZJ gilt.
So läuft das aber nicht in einem Rechtstaat. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz im Art. 3 Absatz 1 GG.

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IchinderStadt 
Fragesteller
 14.03.2024, 17:52
@Christlich

Seit wann interessieren sich ZJ denn für Gleichheit? Sie glauben doch, sie wären die einzigen "Richtigen" Christen..

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IchinderStadt 
Fragesteller
 14.03.2024, 18:18
@Friedliebender

aber nicht vor den ZJs ...

Frag nicht. Den Vorfall werde ich nicht kommunizieren, da ich dann von so einer vernetzten Organistion wie den ZJ identifiziert werden kann. Vorsichtig ist der Puma in der Porzellankiste und auf jedes Wort bedacht.

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IchinderStadt 
Fragesteller
 14.03.2024, 18:38
@Friedliebender

Wer glaubt schon an eure Verschwörungstheorien. Du mußt das alles mal selber erleben.

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IchinderStadt 
Fragesteller
 15.03.2024, 14:41
@MarciMarc1978
Wie sollen die dich denn identifizieren? Sie sind nicht der BND oder der MAD.

Hab ich doch geschrieben, vernetzte Gemeinden. Die ZJ fragen einfach dann jede Gemeinde ab, ob so ein Vorkommnis war.

Dir muss man ja jedes Wort einzeln veranschaulichen. Denk doch mal mit!

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Friedliebender  15.03.2024, 17:22
@IchinderStadt

Du irrst dich. Denn erstens sind wir kein Überwachungsstaat und zweitens halten wir uns an Gesetze und die würden wir missachten, wäre das wirklich wahr, was du schreibst.

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Ja, sie dürfen beliebig fremde Häuser betreten

Im Falle von Mehrfamilienhäuseren in jedem Fall.

Bei Einfamilienhäusern hängt es davon ob, wo eine Klinge betätigt werden kann - geht das von ausserhalb des Grundstücks, dann dort, ansonsten dürfen die bis zur Klingel, solange kein Hausverbot erteilt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Recht und BWL, Bibel, Handwerkskammer.

Nun, klingeln darf natürlich erstmal jeder. Öffnet man, hat man ihnen den Zutritt gestattet, klar. Hausverbot kann nur der Vermieter erteilen, Deine Rechte enden an der Wohnungstür.

Hausfriedensbruch wird es erst, wenn ihnen der Zutritt untersagt wurde.

Ja, sie dürfen beliebig fremde Häuser betreten

Naja das Grundstück und ein Gebäude (wie zb. ein Mietgebäude) ( Eingangsbereich/ Flurbereich vor der Haustür definitiv.

Aber so einfach in die eigenen vier Wände eintreten nur mit Erlaubnis des Besitzers oder Bewohners.

Natürlich nicht so eintreten wenn jetzt jemand kurz seine Haustür offen gelassen hat und die Zeugen Jehovas treten so einfach in die Haustür.

Sie müssen sich schon per klingeln oder Brief ankündigen.