Hausverbot für polizei?
Darf die Polizei nach ausgesprochenem Hausverbot vom Inhaber das Gebäude betreten?
Würde mich aus neugier interessieren ob sie trotz hausverbot das Gebäude bei einem Einsatz oder ohne Einsatz betreten dürfen.
Danke schonmal im voraus
15 Antworten
Ja. Wenn gefahr im verzug ist. (Dann dürfen die ja auch sogar türen aufbrechen)
oder wenn sie nen durchsuchungsbeschluss haben.
Ansonsten müssen sie sich eh nach den üblichen rechten der bewohner richten. (Ohne das man sie reinlässt dürfen sie auch nicht rein ausser den oben genannten gründen.)
Wenn Gesetz durch zu setzen oder Geltung zu verschaffen ist, ja klar, es gelten ganz genau die gleichen Rechtsvorschriften wie sonst auch.
Ansonsten kommten die sowieso nicht.
Wenn sie dienstlich unterwegs sind und sie ohne Hausverbot das Haus betreten dürften, dann dürfen sie es auch mit Hausverbot.
Ein Hausverbot kannst Du den Polizisten höchstens in Ihrer Funktion als Privatperson erteilen.
Das darf die Polizei nur unter der Ausnahme, dass Gefahr im Verzug ist. Also dringender Tatverdacht bestehen sollte, der zu unterbinden gilt, bspw bei einer Entführung oder ähnlichem
Dringender Tatversacht besteht nicht immer oder? Also wenn ich im arbeite dann nur im Dienst
Der Polizei kannst du sowieso kein Hausverbot erteilen, höchsten persönlich dem/der Polizisten*in. Da sist dann aber höchstens wirksam, wenn er/sie nicht im Dienst ist.