Hausverbot erteilen?
Darf eine Eigentümerin, die neben ihrem Haus das Grundstück an einen Autohändler verpachtet hat,mir dort Hausverbot bzw das Betreten des Grundstück erteilen?
Habe mich mit der Eigentümern in die Haare bekommen,weil ich auf dem verpachteten Grundstück mit Zusage des Pächter geparkt habe,der Dame es aber nicht passt,wenn man ab und zu dort parkt.
Jetzt hat sie mir per Einschreiben ein Hauaverbot für das verpachtete Grundstück erteilt.🤦♀️😂
2 Antworten
Nicht gegen den Willen des Pächters, der hat die Verfügungsgewalt über das Grundstück.
Wollte ich doch gemeint haben.Ihr hat es einfach nicht gepasst,das wenn es bei uns auf der Straße keinen Parkplatz gibt,man sich dort mit seiner Erlaubnis abends hinstellen darf.Sie sagte dann nur zu ihm ,wenn es eine Macht,machen es alle und sie würde ihm davon abraten das zu erlauben,aber ihm ist es egal.
Und das passt der alten Gräfin mal so gar nicht in den Kram.
Ja, ein Eigentümer kann so was unter Umständen
Kann der Hauseigentümer Besuchern eines Mieters ein Hausverbot erteilen?
Der Hauseigentümer kann fremden Personen das Betreten des Hauses verbieten und ein Hausverbot erteilen. Ein solches Hausverbot kann der Vermieter jedoch nicht gegen den Mieter aussprechen. Auch gegenüber Besuchern des Mieters hat der Vermieter nur eine sehr begrenzte Möglichkeit, ein Hausverbot zu erteilen. Denn mit der Vermietung der Wohnung geht die Beschränkung des Eigentumsrechts des Vermieters einher. Mieter haben das Recht, jederzeit Besuch in ihrer Wohnung zu empfangen, der dazu auch die dafür erforderlichen Wege im Haus zurücklegen darf, um die Wohnung zu erreichen.
https://www.anwaltsregister.de/hausverbot
Was aber im beschriebenen Fall nicht so ist
...auch wenn es verpachtet ist?