Verantwortlichkeit bei Bauverstößen?

7 Antworten

Ob das ein Verstoß gegen Baurecht darstellt, wäre zuerst zu klären. Landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert und brauchen für landwirtschaftliche Nutzung nicht zwingend eine Baugenehmigung. Eventuell liegt der Bereich auch in einem Mischgebiet.

Petra421 
Fragesteller
 18.11.2019, 10:44

Der Betrieb existierte da schon seit einigen Jahren nicht mehr

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Ich denke beider sind verantwortlich zu machen. Der Grundstückseigentümer und auch der Pächter.Wobei der Pächter sich vorab eine Baugenehmigung hätte einholen müssen. Er trägt somit die Haubtverantwortung

Für Landwirtschaft gelten ganz andere Regeln. In der Regel dürfen die solche Sachen Genehmigungsfrei machen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Labasko00  18.11.2019, 08:57

nicht wenn angrenzende Wohungen und Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden durch Lautstärke,Geruchsbelästigung und bei Viehhaltung auch Bremsen und übermässige Fliegen. Ich möchte meinen Pool nich an Pferdeweiden angrenzen haben und ständig den Misthaufen im Blick haben.

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Biggi86s  18.11.2019, 08:59
@Labasko00

Nein, das stimmt nicht. Landwirtschaft ist Landwirtschaft.

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Bergfex49  18.11.2019, 10:02
@Labasko00

genau, denn verfahrensfrei (offizielle Bezeichnung) heisst nicht rechtsfrei, sondern nur, dass unter bestimmten Voraussetzungen kein Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung in Gang gesetzt wird, bzw. werden muss;

das bedeutet aber, dass der Bauherr sämtliche übrigen Rechtsvorschriften einhalten muss (einfaches Beispiel: Abstandsflächenregelung) und auch dafür verantwortlich ist;

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Bergfex49  18.11.2019, 10:12
@Biggi86s

Hallo, wenn die Landwirte etwas genehmigungsfrei errichten dürfen, dann sollen sie das auch tun; dafür ist die Genehmigungsfreiheit ja da, um Erleichterungen zu schaffen und Bürokratie abzubauen; aber trotzdem müssen alle übrigen rechtlichen Vorgaben, wie Immissionsschutz etc eingehalten werden, egal ob von der Landwirtschaft, einem privaten oder auch gewerblichen Bauherrn;

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Das regelt das Baurecht! Hier können mehrere Personen in Betracht kommen.

Es gibt sogenannte Störer in der Gefahrenabwehr.

Das ist kompliziert und dazu kannst du sicherlich viel im Netz finden. Polizeirecht spielt hier auch noch eine Rolle.

Im Übrigen keine Beratung!

Grundstücksinhaber.

Die kann sich aber an den Pächter wenden und die Kosten dort einfordern. Es gibt ja sicher einen Pachtvertrag wo drinsteht, was mit dem Grundstück alles gemacht werden darf.