Verantwortlichkeit bei Bauverstößen?
Eine ältere Dame hat das Gelände ihres ehemaligen Bauernhofs an Pferdehalter verpachtet. Diese haben nun dort ohne vorliegende Baugenehmigung einen geräumigen Offenstall mit großen Paddocks und Reitplatz errichtet. Dadurch wurde sehr viel Boden versiegelt. Nun wurde das Bauamt auf den Stall aufmerksam. Meine Frage ist nun folgende: wer ist verantwortlich für den Verstoß gegen das Baurecht: die Eigentümerin des Grundstücks oder der Pächter, der den Stall gebaut hat? Also, falls das Bauamt einen Rückbau des Stalles anordnet, wer ist dann dafür verantwortlich?
7 Antworten
Ob das ein Verstoß gegen Baurecht darstellt, wäre zuerst zu klären. Landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert und brauchen für landwirtschaftliche Nutzung nicht zwingend eine Baugenehmigung. Eventuell liegt der Bereich auch in einem Mischgebiet.
Ich denke beider sind verantwortlich zu machen. Der Grundstückseigentümer und auch der Pächter.Wobei der Pächter sich vorab eine Baugenehmigung hätte einholen müssen. Er trägt somit die Haubtverantwortung
Für Landwirtschaft gelten ganz andere Regeln. In der Regel dürfen die solche Sachen Genehmigungsfrei machen
nicht wenn angrenzende Wohungen und Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden durch Lautstärke,Geruchsbelästigung und bei Viehhaltung auch Bremsen und übermässige Fliegen. Ich möchte meinen Pool nich an Pferdeweiden angrenzen haben und ständig den Misthaufen im Blick haben.
genau, denn verfahrensfrei (offizielle Bezeichnung) heisst nicht rechtsfrei, sondern nur, dass unter bestimmten Voraussetzungen kein Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung in Gang gesetzt wird, bzw. werden muss;
das bedeutet aber, dass der Bauherr sämtliche übrigen Rechtsvorschriften einhalten muss (einfaches Beispiel: Abstandsflächenregelung) und auch dafür verantwortlich ist;
Hallo, wenn die Landwirte etwas genehmigungsfrei errichten dürfen, dann sollen sie das auch tun; dafür ist die Genehmigungsfreiheit ja da, um Erleichterungen zu schaffen und Bürokratie abzubauen; aber trotzdem müssen alle übrigen rechtlichen Vorgaben, wie Immissionsschutz etc eingehalten werden, egal ob von der Landwirtschaft, einem privaten oder auch gewerblichen Bauherrn;
Das regelt das Baurecht! Hier können mehrere Personen in Betracht kommen.
Es gibt sogenannte Störer in der Gefahrenabwehr.
Das ist kompliziert und dazu kannst du sicherlich viel im Netz finden. Polizeirecht spielt hier auch noch eine Rolle.
Im Übrigen keine Beratung!
Grundstücksinhaber.
Die kann sich aber an den Pächter wenden und die Kosten dort einfordern. Es gibt ja sicher einen Pachtvertrag wo drinsteht, was mit dem Grundstück alles gemacht werden darf.
Der Betrieb existierte da schon seit einigen Jahren nicht mehr