Weinbergschnecken halten in Baden-Württemberg?
Also hallo, ich liebe Schnecken und halte sie schon seit ein paar Jahren..
Allerdings weiß ich das Weinbergschnecken unter Naturschutz stehen und habe nun ein Paar fragen;
Hier ist die Situation :
Ich habe Schneckenbabys von einigen Weinbergschnecken die ich von draußen habe, die Eltern habe ich wieder rausgelassen da ich gelesen habe man dürfte sie für einige Jahre halten wenn man sie ungeschont wieder freilässt.
Ich darf die Babys nicht wieder freilassen, aber darf ich sie gegen eine Schutzgebühr an andere Menschen geben?
Ich bin mir nicht sicher was ich sonst mit den Schnecken machen soll.. Und dürfte ich sie als hausschnecken züchten?
Braucht man hierfür vielleicht eine Erlaubnis wenn das überhaupt erlaubt ist.
3 Antworten
Weinbergschnecken (Helix pomatia) sind in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz "besonders geschützt". Man darf Weinbergschnecken deshalb nicht aus der Natur entnehmen. Dies gilt auch für Gelege und Jungtiere!
Das Halten von Weinbergschnecken ist aber in Deutschland erlaubt. Du darfst allerdings nur Tiere halten, die von einem Züchter stammen. Manche Schneckenzüchter halten und züchten ihre Schnecken hobbymäßig. Ein Großteil züchtet sie aber für den Verzehr. Du kannst z. B. mal im Internet Kleinanzeigen durchforsten, ob es in deiner Nähe einen Züchter gibt. Du darfst Weinbergschnecken auch selbst züchten, allerdings dürfen die Nachzuchttiere nicht in der Natur ausgesetzt werden.
Weitere Infos findest du u. a. im schnecken-forum.
Gegen Schutzgebühr jemanden geben?
Was zur Hölle hast du vor?
Eine einfache Google-Suche würde dir helfen:
https://www.biorama.eu/schneckenzucht/
Mich deucht jedoch, wir haben es hier mit einem Zweit- oder Drittaccount zu tun....
Es gibt doch in Nersingen eine Schneckenfarm. Die Schnecken werden verkauft. Zum Verzehr. Erkundige dich dort mal.
Um Himmels willen ich will sie nicht zum essen züchten, ich liebe sie