Rechtskräftigkeit hausverbot? Pro forma Gruppen von Menschen hausverbot erteilen?

5 Antworten

So geht das natürlich nicht.

Du kannst ein Hundeverbot aussprechen. Das gilt dann aber für alle Hunde, nicht für ganz bestimmte.

Du kannst Herrn Müller oder Frau Meier verbieten, Dein Haus/Wohnung zu betreten, aber nicht Menschen mit bestimmten Eigenschaften.

Du kannst Fernhalteverfügungen beantragen. Aber dafür brauchst Du gute Gründe (Straftaten, Stalking). "Die Nase passt mir nicht", reicht da nicht.

Wen Du in Dein Haus lässt und wen nicht ist natürlich Deine Sache. Du kannst aber niemandem verbieten, an Deinem Haus vorbei zu gehen. Du kannst auch niemandem verbieten, vor Deiner Tür zu stehen. Vor allem, wenn das Menschen im Rahmen ihrer Arbeit machen.

Ein Verbot, auf ein Grundstück zu schauen, bzw. daran vorbeizugehen? Das kannst Du gar nicht aussprechen, sondern funktioniert nur mit richterlicher Verfügung. Dafür brauchst Du aber einen Grund.

In welchem Zusammenhang willst Du denn Hausverbot erteilen? Wenn es sich nur um dein Haus/Garten handelt, dann schließ halt ab und lass niemanden hinein. Hier kannst Du aber auch ein willkürliches Hausverbot aussprechen.

Es kann dich ja niemand (ohne Beschluss) zwingen, eine bestimmte Person in dein Haus zu lassen.

Handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Räumlichkeit, wie z.B. Restaurant, dann brauchst Du einen guten Grund für dein Hausverbot. Sonst kann derjenige eine Unterlassungsklage gegen dich erwirken.

Vieles von dem, was Du schreibst, ist Schwachsinn!

Kann ich vom öffentlichen Raum auf Dein Grundstück schauen, kann mir das niemand verbieten.

Annäherungsverbote erlangt man über das Zivilrecht, also über einen Anwalt, in Form von einer einstweiligen Verfügung.

Bevor Du Mist baust, lasse Dich lieber mal von einem Anwalt beraten.

Hal wie sieht das, rechtlich genau mit hausverbot aus, erstreckt sich das auf das Grundstück wenn man es so definiert?

Wenn du Eigentums- bzw. Besitzrechte für ein ganzes Grundstück hast schon.

ich erteile jedem der für das Land Bremen arbeitet im dienst hausverbot.

Dürfte daran scheitern, da die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben manchmal vorrang vor dem Hausrecht hätte, z.B. bei einer Zwangsvollstreckung.

ich erteile allen Hunden über 75 cm schultethöhe sowie deren Haltern hausverbot?

Sollte gehen nur das Hunde keine natürlichen Personen sind. Gegen die dürfte ein Aussprechen eines Hausverbots schwer möglich sein.

ich erteile jedem der nicht ausdrücklich Zugang bewilligt bekommen hat hausverbot

Sollte gehen nur müsstest du dann ein Schild anbringen, wo dies entsprechend unübersehbar zu erkennen ist.

ich erteile Hermann Müller hausverbot und das hausverbot schließt das Verbot ein auf mein Grundstück zu gucken und sich ihm auf mehr als 15 m zu näheren

Kannst du knicken, da du außerhalb deiner Grundstücksgrenzen keinerlei Handhabe hast was Menschen tun. Von draußen auf dein Grundstück zu schauen oder vor der Einfahrt zu stehen ohne dass diese dadurch blockiert würde ist KEINE Besitzstörung.

Da müsstest du einen Zaun oder eine Hecke anbringen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Unfug, du kannst niemandem grundlos verbieten an deinem haus vorbeizulaufen.

CafeInteressant 
Fragesteller
 04.10.2019, 13:37

Aber Zutritt verbieten geht schon oder?

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Seeheldin  04.10.2019, 13:41
@CafeInteressant

Ja. Du musst niemanden in Deine Wohnräume lassen, es sei denn, er hat einen Durchsuchungsbeschluss.

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Grinzz  04.10.2019, 14:25
@CafeInteressant
Aber Zutritt verbieten geht schon oder?

Nur eine kleine Anmerkung meinerseits: Für einen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) reicht bereits ein Betreten ohne Einverständnis aus - ein ausdrückliches Hausverbot ist dafür gar nicht erforderlich ;-)

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