Wald verpachten, wer trägt die Verantwortung?

3 Antworten

Hallo,

Es sind zwei Dinge zu klären:

  • Muss überhaupt jemand für den Schaden an dem Zaun aufkommen? Das wäre meiner Meinung nach nur dann der Fall, wenn eine Verkehrssicherungspflicht bestanden hätte und der Baum erkennbar in Gefahr gewesen wäre, umzustürzen. Hier kommt es auf die Situation an: Grenzt dein Wald an ein Wohngrundstück an und das war der Gartenzaun des Nachbarn? Dann käme eine Ersatzpflicht in Frage, wenn der Baum zB erkennbar faul war. Ist das Nachbargrundstück ebenfalls Wald und beschädigt wurde ein Kulturzaun? Dann nicht. Wenn es ein gesunder Baum war oder die Schädigung trotz größter Sorgfalt nicht erkennbar, der Baum wurde einfach durch einen starken Sturm umgeworfen, dann war es Höhere Gewalt, und es besteht in keinem Fall eine Ersatzpflicht.
  • Falls irgendwelche Ansprüche des Nachbarn bestehen sollten, dann kommt es natürlich auch darauf an, wie das zwischen dir und deinem Pächter geregelt ist. Im Gegensatz zu Landwirtschaftsfläche wird Wald selten verpachtet, "übliche" Regelungen gibt es nicht so. Ich meine aber, es wäre sehr unpraktikabel, wenn eine Seite, der Pächter, das Nutzungsrecht hätte, sich aber nicht um die Gefahren kümmern müsste, die vielleicht ja gerade daraus resultieren: was wäre zB, wenn der Baum nur deswegen umgestürzt wäre, weil er bei der Fällung eines Nachbarbaums beschädigt wurde? Und dürftest du überhaupt einen gefährlichen Baum beseigen (lassen,) wenn doch die Nutzung beim Pächter liegt? Ich hoffe doch sehr, dass das anders geregelt ist!

Was genau hast Du denn verpachtet?
Was steht da genau im Pachtvertrag drin?

Grundsätzlich bist Du als Eigentümer natürlich zuerst einmal zuständig.

Ob es Dich mehr kostet als Du mit dem Grundstück einnimmst, das spielt ja keine Rolle. Das ist dann eben so. Du bist für Dein Eigentum verantwortlich. Und entweder hast Du entsprechende Fälle versichert (falls das möglich ist, keine Ahnung) oder eben nicht.

In den Pachtvertrag wirst Du ja wohl schon geschaut haben.

Was steht da zum Thema Verkehrssicherungspflicht?

z.B.

§ xy Verkehrssicherungspflicht
(x) Dem Pächter obliegt die Verkehrssicherungspflicht des Pachtobjektes und der Straßenfront, inklusive Zuwegungen. Der Pächter hat den Verpächter von jeglichen Ansprüchen, die sich aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ergeben können, freizustellen.

So oder so ähnlich wäre ja schon mal gut.

Wenn da gar nichts zum Thema steht, dann ist und bleibt der Eigentümer (Verpächter) verantwortlich und ggf. Schadenersatzpflichtig.

(Hätte man sich gegen versichern können.)