Wer muss haften Verpächter oder Pächter?

5 Antworten

Ciao :-)

Grundsätzlich haftet natürlich zunächst der Tierhalter für Schäden, die durch das Pferd verursacht werden. Es wird jedoch geprüfen, ob der Geschädigte evtl. ein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden trägt.

Man spricht hier von einem sogenannten Mitverschuldenseinwand gem. §254 BGB. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Geschädigte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse walten lässt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH NJW 2001, 149f.).

In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, dass

  • der Geschädigte die Gefährlichkeit seines Verhaltens erkennen konnte und
  • er die Möglichkeit zur Vermeidung hatte (und ihm diese zuzumuten war).

Damit wir uns richtig verstehen, die Litze (Weidezaunabsperrung) stand unter Strom und hatte die richtige Höhe für die Pferde?

Wie lange (Zeit) hat sie die Pferde bis zu dem Vorfall abgehalten?

Wenn der Zaun funktionstüchtig war und die Pferde ihn nicht nach ein paar Tagen umgelaufen haben, dann hat er m.E. keine Mitschuld.

Der Gutachter der Versicherung wird wohl kaum zu Gunsten deines Freundes entscheiden, sie wollen ja nicht bezahlen. Es war kein freier Gutachter, also auch nicht neutral.

Er soll Fotos machen und damit zu seinen Anwalt gehen. Wenn die Versicherung nicht zahlen will, dann muss eben der Pächter bezahlen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Pferde seit über 15 Jahren

Das ist als ob du mit dem Fahrrad irgendwo lang fährst. Plötzlich springt dich ein Hund an, reißt dich vom Fahrrad und der Besitzer meint nur: "Du hast doch gesehen, dass mein Hund da läuft. Du hättest absteigen müssen, dann wäre das nicht passiert."

Aber ein Tierhalter trägt immer die Verantwortung für das Verhalten und die Eigenschaften seiner Tiere. Entsprechend ist er verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Schädigung von Eigentum oder Personen auszuschließen.

Wenn den Tierhalter ein Verschulden trifft, dann haftet er. Wenn den Geschädigten ein Mitverschulden trifft, dann reduziert sich die Entschädigung entsprechend um den Grad des Mitverschuldens.

Die Beweispflicht liegt beim Verursacher. Aber dafür war ja wohl der Sachverständige da.

Wenn die sich weigern was zu zahlen, dann muss der Freund halt klagen. Das Gericht wird dann schon entscheiden wie die Haftung ist.

Cleenders 
Fragesteller
 25.01.2020, 15:05

Okay danke dir

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Eine Weide/Koppel muß hütesicher gebaut werden. Da gibt es auch gewisse Regelungen wie hoch welcher Zaun sein muß. Es gibt angegebene Höhen für Hengsthaltung, (Spring) Sportpferde, Ponys ect... so ziemlich für jede Art Pferd. Dazu auch noch wie der Zaun gebaut wurde, war das Stromgerät funktionstüchtig (war eigentlich eines da)? War der Stromfluss gegeben oder keine saubere Instandhaltung wie starker Bewuchs oder defekte Seile/Bänder/Litzen usw

Da gibt es so viele Dinge die man beim Koppelbau beachten muß, passen diese nicht und es brechen die Pferde aus, kann sich auch die Versicherung quer stellen!

Lasst euch das nicht gefallen, ihr seid nicht Schuld, Schuld ist der Halter! Ich weiß nicht um wieviel Schaden es geht, aber ich muß ganz echt sagen ich würde ebenfalls meinen Anwalt mit einschalten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Reite seid über 30 Jahren, bin selbst Pferdebesitzer
Cleenders 
Fragesteller
 25.01.2020, 15:04

Aber muss der verpächter dafür sorgen dass die weide mit einem Zaun versehen wird?

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Zanora  25.01.2020, 15:37
@Cleenders

Ihr habt doch nur die nackte Wiese an einen Pferdebesitzer/Pferdehalter verpachtet und der hat eine Koppel drauß gemacht, oder?

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Pächter ist für seine Tiere verantwortlich

Woher ich das weiß:Berufserfahrung