Wiese/Weide angeblich verpachtet ohne Vertrag?


14.06.2021, 14:37

Einen Pachtvertrag kann der Pächter nicht vorlegen, da es mündlich gewesen wäre. Der Vorbesitzer weiß von so einem Gespräch aber nicht. Ein Pacht zins würde bisher nicht an den Vorbesitzer und nicht an mich gezahlt.

10 Antworten

Vor 1,5Jahren habe ich ein Haus mit einem Stück Weideland (450qm²) gekauft. Auf diesem standen im 1.Jahr Pferde, nach Rücksprache mit der Besitzerin hieß es das sie dort mit Rücksprache des Pächters rauf dürfte.

Das ergibt im Kontext zu

Einen Pächter gab es in der der Zeit des Vorbesitzers und seines Vaters nicht.

keinen Sinn.

Diese Zeit beläuft sich auf ca. 20Jahre zurück. Es wurde auch nie gefragt ob diese Weide bewirtschaftet werden darf es wurde lediglich geduldet, da die Kinder keinen Bedarf hatten.

Was einem regulären Pachtvertrag mit einem Vorbesitzer zunächst nicht im Wege steht - nur müsste es dann ja auch Pachtzahlungen gegeben haben.

Nun habe ich das ganze letztes Jahr bereits mit einer Frist von 30Tagen gekündigt, da es sich demnach um eine Leihe gehandelt hat und somit keine Frist von den üblichen 2Jahren eingehalten werden muss.

Das ist aber reichlich dünn. Wurde denn wenigstens hilfsweise auch fristgebunden gekündigt?

Jetzt kommt von dem angeblichen Pächter die Verwandtschaft an und möchte mich anzeigen, da es verpachtet wäre und ich es nicht gekündigt hätte bzw. die Frist von 2Jahren nicht einhalte.

Die interessante Frage ist eigentlich, was sich der bisherige angebliche oder tatsächliche Pächter denn davon erhofft. Das bingt außer Ärger nur eine Verzögerung um maximal die Kündigungsfrist, danach ist die Sache in jedem Fall durch. Sofern noch nicht erfolgt, sollte nun aber endlich vorsorglich und ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung eine formelle Kündigung mit 2-Jahresfrist ausgesprochen werden.

Die Frage ist in einem Forum nicht zu klären, da es hier einer genaueren Untersuchung der tatsächlichen Rechtsverhältnisse bedarf. -> Anwalt. Diesen bite auch mit der Formulierung der Kündigung beauftragen.

kein vertrag...kein geld...niemand der dieses pachverhältnis bekunden könnte...!? dann untersage demjenigen die nutzung und lass es auf eine klage ankommen! denn derjenige ist ja in der beweispflicht und handfeste beweise gibt es ja scheinbar nicht!

Marcel327 
Fragesteller
 14.06.2021, 16:11

So war auch mein Gedanke. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, wird es auch so gemacht.

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alexs72  14.06.2021, 16:19
@Marcel327

so ähnlich, war es bei mir mal vor vielen jahren! haus gekauft mit viel wiese und wald und der direkte nachbar beanspruchte auch einen teil der wiese, da es ja schließlich mit den verstorbenen voreigentümern so abgesprochen sei! dumm nur, dass selbst der erbe (sohn) nichts davon wusste! ;-) by the way...ich hab dann einen zaun gesetzt...ein paar bitterböse anwaltsschreiben erhalten...aber außer einem frostigen nachbarschaftsverhältnis, hatte es keinerlei auswirkungen!

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Lass dir den Pachtvertrag vorlegen. Der kann soweit ich weiß per se auch formlos erfolgen, doch das kann der angebliche Pächter nunmal in der Regel schlecht nachweisen, sodass er vor Gericht vermutlich den Kürzeren ziehen würde.

Erkläre ihnen genau das und verlange den Pachtvertrag. Wenn der nicht vorliegt, dann kannst du da im Endeffekt machen, was du für richtig hältst, doch wenn es sich dabei um direkte Nachbarn oder sowas handelt wäre es, allein um des lieben Friedens willen, vielleicht sinniger eine Einigung anzustreben.

bei Verpachtung wurde da eine Pacht bezahlt; nachweislich? ja, dann ist das auch zu kündigen.

wurde keine Pacht bezahlt, kann es auch eine Duldung gewesen sein. Diese kann jederzeit widerrufen werden, aber tätig werden sollte man.

Knaubba  14.06.2021, 12:41

Das mit dem Kündigen ist nicht ganz so einfach. Ich habe, wie es sich für einen Schwaben gehört a Stückle. Diese Stückle ist Verpachtet d.h. der Pächter hat es zum Mähen für seine Tiere, denn er muss Futterquellen nachweisen können für seinen Biohof. Die Pacht beträgt pro Monat einen Salzkuchen. Es gibt nur einen mündlichen Vertrag ☝ aber das Stückle ist als Futterquelle beim Amt Eingetragen.

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peterobm  14.06.2021, 16:16
Ein Pacht zins würde bisher nicht an den Vorbesitzer und nicht an mich gezahlt.

ergo kostenlose Überlassung/Duldung/Übereinkunft.

Jetzt kommt von dem angeblichen Pächter die Verwandtschaft an und möchte mich anzeigen, da es verpachtet wäre

zunächst hat die Verwandtschaft nichts zu melden,

die kann gerne anzeigen, müssen aber den Beweis antreten; was recht schwer fallen wird.

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Für einen Pachtvertrag ist keine besondere Form vorgeschrieben, hier reicht also auch die mündliche Form.

Nun ist das aber für den Pächter schwer zu beweisen, da ja kein Vertrag vorliegt.