Dauergrünland als Garten nutzen?

Hallo zusammen, ich stehe aktuell vor einem kleinen Problem, und hoffe, dass ich hier einige Personen mit ähnlichen Erfahrungen finden kann.

Mein Großvater besitzt ein kleines Stück Ackerland (geschätzt -/+ 30x40m) in Dorfnähe. Ich würde dieses Stück Land, das schon ziemlich lange in Familienbesitz ist, gerne als eine Art Garten nutzen. Das Stück Land ist umgeben von Weinreben und angrenzend ist ein Stück Streuobstland, das vom Besitzer augenscheinlich ähnlich zu meinem Vorhaben genutzt wird. Ich würde gerne das Grundstück grob abstecken und dort einige Bäume und Sträucher pflanzen. Evtl. möchte ich dort auch eine kleine Sitzecke aus Holz bauen, Gemüse anbauen oder ein Bienenvolk dort ansiedeln.

Generell will ich hier eigentlich etwas positives für die Umwelt/Natur schaffen auf einer Fläche, die sonst mehr oder weniger ungenutzt bleibt.

Zu meinem Problem: Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und wurde deshalb als Dauergrünland deklariert. Auf Grünland darf man nichts anderes machen, außer das Grünzeug für die Tierfütterung zu verwenden. Nun habe ich dahingehend zwei Möglichkeiten weiter zu verfahren:

1. Ich ignoriere die Vorschriften für Dauergrünland und mache einfach mal. Da habe ich dann das Risiko, dass einer der benachbarten Bauern ein Problem damit hat und mich bei der Stadt verpfeift und ich evtl. Konsequenzen daraus trage (?).

2. Ich wende mich an die Stadtverwaltung und beantrage eine Nutzungsänderung hin zu einer Streuobstwiese, wie es auch beim Nachbarn geregelt ist. Das Problem ist hier, dass falls mein Antrag vom Amt abgelehnt werden sollte (was mMn. deutlich realistischer ist, als dass die ihr Ok geben), mich die Stadt aufm Schirm hat und evtl. Option 1 dann schwierig wird.

Hat hier jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat kreative Ideen? Danke schon mal :)

Hier noch ein Bild zum besseren Verständnis der Umgebung:

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Natur, Garten, Landwirtschaft, Ackerland
Ehemalige Obstplantage soll jetzt Schrebergarten werden..

Hallo zusammen, ich bin etwas zwiegespalten. Es geht darum das ich jemanden gefunden habe, der sein Land, eine ehemalige Obstplantage, in drei Grundstücke aufteilt und als Schrebergärten zur Pacht anbieten möchte. Da komme ich zu der ersten Frage, - Ist soetwas überhaupt möglich? Greift da ein ganz normaler Pachtvertrag in dem alles geregelt ist? Quasi, ist es rechtens sein Eigen aufzuteilen und daraus machen zu lassen was man möchte, in dem fall dem Pächter freie hand zu lassen? Er sagte mir, das es erlaubt wäre eine 4m² Hütte zu errichten, ganz schön klein. Kann es so sein das es für das Land so eine geringe Genehmigung gibt, oder regelt das dennoch das Bauamt in Rheinland Pfalz. In Gartenkolonien gibt es schließlich auch genehmigungsfreie Hütten, Lauben oder ähnliches, welche die größe von 4m² überschreitet. Weiter gehts, es ist ein Grundstück das nicht umzäunt und schwer verwildert ist. Um den Zaun zu ziehen müsste ich nach dem reine machen wahrscheinlich auch Äste der Kirschbäume kürzen, ist das ohne Genehmigung möglich? Ich fälle ja schließlich nichts. Im ganzen sind es übrigens 150m² die der Garten haben wird.

Wenn ich es alles so lese macht mir der Boden leichte Sorgen, Bodenschätzung: Insgesamt 451m² Ackerland (A), Boden Stark lehmiger Sand (SL), Zustandsstufe (3), Entstehungsart Diluvium (D), Bodenzahl 53, Ackerzahl 55, Ertragsmesszahl 248.

Bekomme ich den Boden wieder so aufbereitet, beispielsweise mit Muttererde um im Endergebnis ein Freizeitgrundstück zu haben, dem es an nichts fehlt?

Fragen über fragen, ich habe Motivation und bin voller Tatendrang, was mir fehlt sind die richtigen Antworten, ich hoffe ihr könnt mit helfen!

Garten, Ackerland, Bauamt, Schrebergarten, aufbereiten

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