Ehemalige Obstplantage soll jetzt Schrebergarten werden..
Hallo zusammen, ich bin etwas zwiegespalten. Es geht darum das ich jemanden gefunden habe, der sein Land, eine ehemalige Obstplantage, in drei Grundstücke aufteilt und als Schrebergärten zur Pacht anbieten möchte. Da komme ich zu der ersten Frage, - Ist soetwas überhaupt möglich? Greift da ein ganz normaler Pachtvertrag in dem alles geregelt ist? Quasi, ist es rechtens sein Eigen aufzuteilen und daraus machen zu lassen was man möchte, in dem fall dem Pächter freie hand zu lassen? Er sagte mir, das es erlaubt wäre eine 4m² Hütte zu errichten, ganz schön klein. Kann es so sein das es für das Land so eine geringe Genehmigung gibt, oder regelt das dennoch das Bauamt in Rheinland Pfalz. In Gartenkolonien gibt es schließlich auch genehmigungsfreie Hütten, Lauben oder ähnliches, welche die größe von 4m² überschreitet. Weiter gehts, es ist ein Grundstück das nicht umzäunt und schwer verwildert ist. Um den Zaun zu ziehen müsste ich nach dem reine machen wahrscheinlich auch Äste der Kirschbäume kürzen, ist das ohne Genehmigung möglich? Ich fälle ja schließlich nichts. Im ganzen sind es übrigens 150m² die der Garten haben wird.
Wenn ich es alles so lese macht mir der Boden leichte Sorgen, Bodenschätzung: Insgesamt 451m² Ackerland (A), Boden Stark lehmiger Sand (SL), Zustandsstufe (3), Entstehungsart Diluvium (D), Bodenzahl 53, Ackerzahl 55, Ertragsmesszahl 248.
Bekomme ich den Boden wieder so aufbereitet, beispielsweise mit Muttererde um im Endergebnis ein Freizeitgrundstück zu haben, dem es an nichts fehlt?
Fragen über fragen, ich habe Motivation und bin voller Tatendrang, was mir fehlt sind die richtigen Antworten, ich hoffe ihr könnt mit helfen!
3 Antworten
Die Gemeinden entscheiden, ob in freier Landschaft eine Hütte errichtet werden darf, in RP ist die allgemeine Vorlage 10 m3, (z.B. 2 x 2,5 x 2 ) dabei ist auch wichtig, ob ein Fundament gesetzt wird oder nicht. Wegen der Bodenqualität mache dir keine Sorgen, Mutterboden wirst du nicht brauchen. Problematisch wird es eher, wenn der Boden sehr uneben ist, dann muss er bearbeitet und geebnet werden (kommt auf deine Ansprüche an, ist auch schwierig wegen der Baumwurzeln) und anschließend wieder eingesät. Danach kann man ihn eine Zeitlang nicht betreten.
Der Baumschnitt sollte im zeitigen Frühjahr erfolgen, bevor der Saft steigt. evtl. durch einen Fachmann. Kirsche kann auch nach der Ernte beschnitten werden. In einigen Gemeinden braucht man auch dafür eine Genehmigung
Hallo ,
ein Kleingartenverein /Schrebergartenverein , hat Bundeseinheitliche Statuten an die man sich halten muss! Da sieht die Bebauung vor , dass man Hütten bis zu 24 qm Grösse bauen darf !
Wenn ein Privatmann sein Grundstück in Parzellen aufteilt , unterliegt er anderen Bauvorschriften . Da kannst Du Dich am Besten beim Bauamt deiner Stadt / Gemeinde erkundigen !
GLG und einen schönen Sonntag , wünscht Dir ,clipmaus :-))
Ich frage mich gerade noch etwas.. Wenn er aus einem Flur 3 Schrebergärten macht, ist dann plötzlich jeder dazu befugt ein Gartenhaus 10m³ zu errichten, obwohl es vorher nur bei 1x auf dem Flur erlaubt war?
Nachher steht die Aufsichtsbehörde am Zaun.. Bin ich abgesichert wenn im Pachtvertrag das errichten einer Hütte erlaubt ist, oder schützt unwissenheit vor strafe nicht (mich den pächter)
Ich dachte um ein Fundament würde ich sowieso nicht herum kommen?
Es sollte ein Fertigbausatz auf dem Baumarkt sein.