Ehemalige Obstplantage soll jetzt Schrebergarten werden..

3 Antworten

Die Gemeinden entscheiden, ob in freier Landschaft eine Hütte errichtet werden darf, in RP ist die allgemeine Vorlage 10 m3, (z.B. 2 x 2,5 x 2 ) dabei ist auch wichtig, ob ein Fundament gesetzt wird oder nicht. Wegen der Bodenqualität mache dir keine Sorgen, Mutterboden wirst du nicht brauchen. Problematisch wird es eher, wenn der Boden sehr uneben ist, dann muss er bearbeitet und geebnet werden (kommt auf deine Ansprüche an, ist auch schwierig wegen der Baumwurzeln) und anschließend wieder eingesät. Danach kann man ihn eine Zeitlang nicht betreten.

Der Baumschnitt sollte im zeitigen Frühjahr erfolgen, bevor der Saft steigt. evtl. durch einen Fachmann. Kirsche kann auch nach der Ernte beschnitten werden. In einigen Gemeinden braucht man auch dafür eine Genehmigung

Skwoerb 
Fragesteller
 09.02.2014, 16:34

Ich dachte um ein Fundament würde ich sowieso nicht herum kommen?

Es sollte ein Fertigbausatz auf dem Baumarkt sein.

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agrabin  09.02.2014, 17:11
@Skwoerb

Ja nun, auf jeden Fall fragen, abreißen ist immer blöd. Kann man so eine kleine Hütte nicht mit Lehmstampfboden errichten?

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Hallo ,

ein Kleingartenverein /Schrebergartenverein , hat Bundeseinheitliche Statuten an die man sich halten muss! Da sieht die Bebauung vor , dass man Hütten bis zu 24 qm Grösse bauen darf !

Wenn ein Privatmann sein Grundstück in Parzellen aufteilt , unterliegt er anderen Bauvorschriften . Da kannst Du Dich am Besten beim Bauamt deiner Stadt / Gemeinde erkundigen !

GLG und einen schönen Sonntag , wünscht Dir ,clipmaus :-))

Ich frage mich gerade noch etwas.. Wenn er aus einem Flur 3 Schrebergärten macht, ist dann plötzlich jeder dazu befugt ein Gartenhaus 10m³ zu errichten, obwohl es vorher nur bei 1x auf dem Flur erlaubt war?

Nachher steht die Aufsichtsbehörde am Zaun.. Bin ich abgesichert wenn im Pachtvertrag das errichten einer Hütte erlaubt ist, oder schützt unwissenheit vor strafe nicht (mich den pächter)