Darf man ein Tier im gepachteten Schrebergarten vergraben?
Hallo,
hier noch ein paar Fakten dazu:
- das Tier wiegt nur 2,5 kg... liegt also unter den 10kg,
- die Gartenkolonie liegt laut unseren Wissens in keinem Wasserschutzgebiet (Döbeln-Sachsen),
- der mindestens halbe Meter Tiefe wäre selbstverständlich,
- aber es ist eben kein eigenes Grundstück, sondern nur gepachtet.
Es bleibt also bei der Frage dürfen wir ihn dort nun begraben, brauchen wir evtl. irgendeine Genehmigung von irgendjemanden oder ist es gar nicht möglich? Habe bei Google nur spärliche Informationen darüber gefunden.
Vielen Dank.
Lg Arjura
5 Antworten
Offiziell ist das vergraben von Haustieren im eigenen Garten verboten. Vor allem bei Kleintieren wird das nicht so streng gesehen und es sagt keiner was, wenn man mal eins dort bestattet. Bei Hunden musst du allerdings einen Nachweis über die fachgerechte "Entsorgung" des Hundes bei der Gemeinde oder Stadt vorlegen, weil Du ja Steuer für ihn zahlst. Und zum Abmelden des Hundes brauchst Du den Bescheid.
Da kann ich nur sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Mir wäre das völlig egal, ob man das darf oder nicht - es ist dir wichtig eine Grabstätte zu haben, also sollst du auch eine haben!
In unserem Schrebergarten liegt unter jeden Baum ne Katze begraben und das geht niemanden was an - jeder, der schon mal ein Tier bei sich hatte kann sowas verstehen.
Die Mehrheit tut dies. wenn dieses Tier in freier Wildbahn verendet, wird dieses auch nicht irgendwo anders begraben, sondern verottet an Ort und Stelle und auch im Schrebergarten!
Offiziell ist das vergraben von Haustieren im eigenen Garten verboten......
Vor Allem, wenn der Nachpächter das herausbekommt. Es hat schon seinen hygienischen Grund, warum es so ist. Sonst könnte man mal die Überlegung treffen, Omma oder Oppa unterm Kirschenbaum zu verscharren.
Grußle Bernd Stephanny
da sollte man schon fragen, denn wenn du hinterher noch ein kreuz oder grab gestaltest wird der eine oder andere das mitbekommen und du kriegst ärger
wenn es ein schrebergarten ist , ist es sicher verboten weil du den nicht für immer gemietet hast
vielleicht hilft dir ja dieser Link: http://www.geliebte-katze.de/information/katzenhaltung/wenn-die-katze-stirbt/eine-wuerdige-ruhestaette-fuer-die-katze.html