Wie flexibel kann eine Gemeinde Nutzflächen umwandeln?
Wenn man Ackerland zu einem Baugrundstück umwandeln möchte, muss es die Gemeinde absegnen.
Wie flexibel können sie das umwandeln? Was sind die Regeln oder die Kriterien nach denen sie Urteilen?
1 Antwort
Dafür muss entweder ein bestehender Flächennutzungsplan geändert oder einer aufgestellt werden.
Darin ist festgelegt, was auf der Fläche gemacht werden kann.
Zusätzlich brauchst du für Bauland einen Bebauungsplan wo festgelegt wird, wie die Häuser gebaut werden können. Außerdem steht da zum Beispiel drin, wie viel Fläche bebaut werden darf oder wie hoch die Häuser sein dürfen.
Bei beiden Plänen hat die Gemeinde Entscheidungsgewalt.
Wenn's richtig tricky sein soll, kann die Gemeinde auch einen vorhabenbezogenen Plan aufstellen, wo man zum Beispiel definieren kann, das nur eine bestimmte Bauart zulässig ist (z.B. nur Reihenhäuser mit rotem Spitzdach). Das passiert meistens in Zusammenarbeit mit einem Bauträger.
Rechtsgrundlagen für dieses Thema sind das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz.
In der Regel ist es für unmittelbar Betroffene einsehbar .... Stichwort berechtigtes Interesse. Mitbestimmen kann man da allerdings relativ wenig. Das wird vom Gemeinderat abgestimmt, aber du kannst bei deren Sitzung als Besucher teilnehmen und dich dort einbringen.
Alternativ kann man auch zum Bürgermeister gehen (die haben meistens Bürgersprechstunden, wo man seine Anliegen vortragen kann).
Das wäre mein erster Anlaufpunkt, um meine Ideen vorzubringen.
Da Deine Angaben sehr wage sind, könnte auch Bauen im Außenbereich, z.B. in einem kleinen Weiler, möglich sein: § 35 BauGB - Einzelnorm
Die Pläne (FNP, B-Plan) sind i.d.R. im Internet einsehbar.
Die Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt und ich möchte dort einen kleinen Campingplatz aufmachen, da die umliegende Natur schön ist und es in der Region viele gut besuchte Attraktionen gibt.
Könnte man das auch als Bauen im Außenbereich betrachtet werden? Es würde auch reichen, schöne große Zelte aufzustellen.
Ahhh, das hättest Du in der Frage reinschreiben sollen. Das ist ein relevanter Unterschied.
Baurechtlich gilt der §10 BauNVO: § 10 BauNVO - Sondergebiete, die der Erholung dienen - dejure.org;
Generell gilt für ein Bundesland die CWVO - als Beispiel hier die für NRW: SGV Inhalt : Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung - CW VO) | RECHT.NRW.DE
Ansonsten gibt es etliche Hinweise hier: Deinen eigenen Campingplatz eröffnen - Tipps zur Gründung
Für das Baurecht würde ich an Deiner Stelle politische Kontakte suchen, also auf einen Gemeinderat und/oder einen MdL zugehen, am effizientesten zu der "führenden Fraktion/Partei". Da sollte aber ein erstes skizzenhaftes Konzept vorlegbar sein, also nicht nur "blabla". Die Leute müssen schon erkennen, dass es ernst gemeint ist. Dazu gehört auch, dass Du Dich mit der CWVO auseinandergesetzt hast, also was passiert u.a. mit den Medien (Strom, Wasser, Abwasser) und wie soll die Zuwegung funktionieren.
Das Projekt fördert ja Tourismus und Gewerbe und ist daher für die Politik und die Gemeinde eigentlich immer interessant.
Danke! Ich habe nur bedenken, dass sie das mit den Tourismus kritisch sehen könnten, trotz den vielen Vorteilen. Dass der nahegelegene See verschmutzt werden könnte, oder dass generell der Tourismus, die Bevölkerung nerven könnte. Ich denke schon, dass sich das lösen bzw. eingrenzen lässt. Möchte trotzdem mögliche Hürden ausfindig machen.
Der nahegelegene See kann nicht verschmutzt werden, sonst hättest Du die Auflagen aus der CWVO nicht beachtet. Soweit z.B. kein Anschluss an die Kläranlage möglich ist, musst Du eben Auffangbehälter bauen, die regelmäßig abgepumpt werden. Deswegen empfehle ich Dir ja, VOR einem Klärungstermin das Projekt erst in der Basis aufzustellen und niederzuschreien / einen kleinen Plan zu machen.
Kann man den Plan einsehen und wie bekommt man die Umsetzung am besten hin? Stehen generell die Chancen gut oder schlecht?