Hausverbot auf dem Friedhof?

11 Antworten

Ja das darfst du.

Hausverbot auf dem Friedhof kannst du nicht erteilen, dazu bist du nicht befugt.

Aber natürlich kannst du jemanden verbieten auf deinem Grab Veränderungen vorzunehmen.

Es ist in der Friedhofsverordnung anders formuliert, eher, dass der Nutzungsberechtigte die Erlaubnis geben muss, wenn jemand zur Grabpflege beauftragt wird.

Im Zweifelsfall hat höchstens die Friedhofsverwaltung noch mitzureden, falls das Grab sehr ungepflegt ist oder so... dann kann die Friedhofsverwaltungen jemanden beauftragen, wenn der Nutzungsberechtigte sich nicht kümmert.

Das Hausrecht auf dem Friedhof hat ausschließlich der Friedhofsträger. Ein Hausverbot kannst Du also nicht erteilen.

Du kannst aber sehr wohl verbieten, an einer Grabstätte, an der Du das Nutzungsrecht besitzt Veränderungen vorzunehmen. Das leitet sich aus dem Totenfürsorgerecht ab. Dazu hat der BGH erst dieses Jahr ein Urteil gefällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das fände ich erstrebenswert. So auf Lebenszeit oder so.

Woher ich das weiß:Hobby

Ja gibt es , zb. für Haustiere (Hunde) !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung