Pächter erteilt Vorstand Hausverbot Vereinsgaststätte?

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Der Zugang zur Mietsache / Eigentum muss zugelassen werden. Er kann aber die Unterhaltung des Vorstandes mit den Gästen in seinem Pachtobekt verbieten.

Da der Pächter den Pachtvertrag einzuhalten hat, muss er die Vereinsversammlung und den Zutritt der Vereinsmitglieder zulassen.

In der Regel ist der Vorstand der Eigentümer des Vereinsheims.

jeder gastwirt kann sein Hausrecht ausüben und darf ein Hausverbot ausprechen. Es spielt dabei gar keine Rolle, was der Verein mit dem Gastwirt vereinbart hat. Sobald das Hausverbot gegen eine Person ausgesprochen wurde, gibt es keine Ausnahmen, es sei denn ein Richter ist anderer Auffassung. Gegen geltendes Recht darf auch kein Verein verstossen, Wegerechte gibt es nicht, wenn die Vereinsräum im Ladenlokal des Gastwirtes angesiedelt sind. Seperate Räume darf der Vorstand selbstverständlich aufsuchen.

Pächter erteilt Vorstand Hausverbot Vereinsgaststätte?

Dies ist schon sehr unklug von dem Pächter.

Denn negativ Werbung, macht den meisten Gaststätten sehr große Probleme. Und der Pächter sollte sich darauf einstellen, dass die Gäste weniger werden.

Mir stellt sich nur die Frage, wer ist den Eigentümer/Verpächter der Vereinsgaststätte?

Natürlich muss der Pächter die Vereinbarungen im Pachtvertrag einhalten und allen Vereinsmitgliedern und eingeladenen Gästen den Zutritt zur Mitgliederversammlung gewähren. Und wenn ich der Vorsitzende des Vereins wäre, würde ich zu dieser Mitgliederversammlung - Getränke und Speisen durch einen Partyservice bringen lassen.

Da hat sich der Pächter wohl mit dem Vorstand angelegt

Wenn mein Büro im obersten Stockwerk eines Hauses ist ich das Haus aber nicht betreten soll so muss ich ja zu meinem Büro kommen

Ich denke das ist selbsterklärend