Kann man den 2.Vorstand Kündigen?
Wir sind ein Fasnachtsverein ein e.V. Sind seit 2018 eingetragen. Nun macht der 2.Vorstand blöd und will den Verein übernehmen und hat sich einiges geleistet.
Wie z.b. der 2.Vorstand und seine Frau(Kassenwart) haben 9 Monate den 1.Jahresbeitrag zu spät gezahlt. Dann hat die Kassenwartin(seine Frau) die Unterlagen nicht richtig geführt so das ihre Schwägerin(ebenfalls Mitglied im Verein) und ihr freund die ganze Sache hinter meinem rücken(Ich bin 1.Vorstand) gemeistert.
Und die 2 Mitglieder haben die ganze zeit gewusst das die den Beitrag vom ersten jähr noch nicht bezahlt haben. Und der 2.Vorstand tut den Verein nach außen auch nicht repräsentieren.
Kann ich (tu den Verein als einzigster nach außen Repräsentieren) den 2.Vorstand und Kassenwart kündigen oder muss das die Mitgliederversammlung tun?
Bitte um Hilfe...
Lg Sven
3 Antworten
Der Vorstand des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung abberufen werden.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Vorstand von einem anderen Organ gewählt wurde. In dem Fall kann sowohl dieses Organ als auch die Mitgliederversammlung den Vorstand abwählen.
Der Vorstand wurde von den Mitgliedern gewählt, nur die Mitglieder können den Vorstand auch wieder abwählen. Rausschmeißen durch die Macht des 1. Vorstandes ist nicht.
Richtig wäre es, wenn du als Vorsitzender eine außerordentliche MV einberufst und den gesamten Vorstand neu wählen lässt. Allerdings halte ich es für überzogen, dass die verspätete Zahlung und fehlende Repräsentanz Grund für ein Misstraunsvotum sein soll. Ich könnte mir vorstellen, dass die Mitglieder deinen Gründen nicht folgen werden.
Offenbar ist das Verhältnis im Vorstand zerrüttet. Wie wäre es, wenn du zurücktrittst oder dich bei der nächsten Wahl nicht mehr aufstellen lässt?
Der Vereinsvorstand und seine Gliederungen werden gewählt.
Denen kann man nicht einfach kündigen. Das ist nur durch die Hauptversammlung möglich. Selbst bei Verfehlungen, kann ihnen das Mandat nur vorläufig entzogen werden.
Das ruht dann bis zur nächsten Wahl. Genau deswegen gibt es im Regelfall ja auch mehrere Stellvertreter.