Mitgliedsbeitrag im Verein erhöhen?

2 Antworten

Ich interpretiere es so dass es bei der ordentlichen Mitgliederversammlung reicht. Da braucht es keine ausserordentliche.

Eine unglückliche Formulierung, die sich aber so interpretieren lässt:
Ja, der Vorstand kann bei Bedarf und Notwendigkeit die Beiträge - allerdings vorläufig - erhöhen, diese werden aber erst durch Genehmigung der Mitgliederversammlung, dann aber rückwirkend, rechtsverbindlich. Vom Beschluss einer rückwirkenden Erhöhung ohne vorherigen - und vor Jahresbeginn auch bekanntgemachten - Vorstandsbeschluss rate ich ab, man muss den Mitgliedern schon die Möglichkeit geben, den erhöhten Beiträgen durch Austritt auszuweichen.

Eine ordentliche MV wäre dann ausreichend.