Weil man den Sonntag besonders schützen will, aufgrund einer Religion, die kaum noch jemanden interessiert. Das war früher in vielen Ländern so, aber im Ausland meint man, man müsste mit der Zeit gehen. In Deutschland verweilt man lieber auf der Stelle und schaut zu wie man langsam vom Ausland überholt wird.

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Im Krieg können seit Monaten weder die Ukraine, noch die Russen irgendwelche wesentlichen Fortschritte erzielen. Aktuell gewinnt Russland zwar langsam an Territorium, aber die Verluste sind enorm. Auf beiden Seiten gibt es viele Probleme, aber ich denke dass die Ukraine den längeren Atem hat. Die Ukrainischen Soldaten haben einen guten Grund zu kämpfen, die russischen Soldaten allerdings nicht. Ich denke irgendwann wird Putin gestürzt werden, weil den Rückhalt für den Krieg wird er nicht ewig haben, besonders weil keine nennenswerte Fortschritte erziehlt werden.

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Also in einem so komplizierten Fall finde ich es unglaublich schnell in 6 Monaten das Vorverfahren abzuschliessen und Anklage zu erheben. Ich habe schon viele deutlich einfachere Fälle erlebt wo es Jahre gedauert hat. Ausserdem, wieso sollte es denn schnell gehen müssen? Der Verdächtige sitzt ja in der Zwischenzeit in U-Haft.

Bei solchen Ermittlungen müssen Wohnungen durchsucht werden, Handys sichergestellt werden, ausgewertet werden, Zeugen gehört werden, nach eventuellen Mittätern gesucht werden und und und. Ich finde 6 Monate da fast schon beeindruckend schnell...

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Menschen die nach Deutschland kommen um zu arbeiten, sich zu integrieren und sich zumindest halbwegs an das Gesetz halten, die können meiner Meinung nach gerne bleiben.

Menschen die aber nur wegen Sozialhilfe und zur Ausübung von Kriminalität hier sind, sollten nach Verbüssung der Strafe abschoben werden.

Ich habe auch kein Problem wenn Einwanderer ein bisschen straffällig sind, mal eine gefährliche Körperverletzung oder ein bewaffneter Überfall ist ja nicht weiter wild. Aber wenn das Strafregister einem Telefonbuch ähnelt, dann haben diese Menschen in meinen Augen ihr Recht in Deutschland zu bleiben verspielt.

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Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, das geht meiner Meinung nach zu weit, weil..

... man kann es ja nicht unter Strafe stellen, wenn ein Film gemacht wird und irgendeine Person ist da zufällig drauf. Dadurch wird ja jedes Foto einer Touristenattraktion illegal

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Gestehst Du Tieren das Recht auf Leben zu?

Hier wird davon ausgegangen, dass Menschen das Recht auf Leben und Unversehrtheit zugestanden wird. Wenn Du das anders siehst, dann ist diese Umfrage nicht für Dich.

Auf die Frage, auf welchem Unterschied zwischen Mensch und nichtmenschlichen Tier sich begründen lässt, dem Menschen das Recht auf Leben und Unversehrtheit zuzubilligen, dem nichtmenschlichen Tier aber nicht, antworten die meisten Menschen mit einem oder mehreren Fehlschlüssen. Häufigste Fehlschlüsse sind:

  • Zirkelschluss (Tiere sind keine Menschen, Menschenrechte gelten nur für Menschen usw.)
  • Kultur- oder Traditions-Fehlschluss (Menschen haben schon immer Tiere getötet, der Mensch ist was er ist erst durch das Töten u.ä.)
  • Naturalistischer Fehlschluss (In der Natur haben Tiere keine Rechte, Löwen töten auch Antiliopen, Circle of Life, Mensch an der Spitze der Nahrungskette usw.)
  • Appell an Autorität (Gott hat es so gewollt u.ä.)
  • Falsche Abgrenzung (Menschen sind rational/selbstbewusst/können planen, nur Menschen haben Sprache/Kultur/Werkzeuge/Moral usw.)
  • Gradualismus-Fehlschluss (Menschen sind intelligenter u.ä.)
  • Appell an Nützlichkeit (Wir brauchen Tiere als Nahrung, ohne Tierversuche gäbe es keinen Fortschritt u.ä.)
  • Appell an Emotion (Wir fühlen mehr Empathie für Menschen, Tiere sind weniger wertvoll, weil sie uns fremder sind u.ä.)
  • Fehlschluss aus Folgenbewertung (Es wäre schlimmer, wenn ein Mensch stirbt, weil er mehr hinterlässt o.ä.)
  • Metaphysischer Fehlschluss (Menschen haben eine Seele und Tiere nicht, Nur Menschen haben freien Willen, Der Mensch ist Ebenbild Gottes usw.)
  • Fehlschluss aus dem Nichtsein (Existenz unter Ausbeutung ist besser als Nichtexistenz, Tiere sterben aus wenn wir sie nicht töten usw.)
  • Falsche Äquivalenz (Pflanzen haben auch Gefühle, Pflanzen müssten dann auch Rechte haben u.ä.)
  • Appell an die Gesetzlichkeit (Die Gesetze sind nun mal so u.ä.)
  • Appell an die Mehrheit (Die Mehrheit der Menschen sieht das so u.ä.)

Diese Aufzählung wird in den Antwortoptionen zusammengefasst als "oben genannte Fehlschlüsse". In dieser Umfrage ist es, falls Du einen oder mehrere dieser Fehlschlüsse ziehst, nicht von Interesse, welcher im Einzelnen es nun ist oder welcher nicht, denn es sind ja alles Fehlschlüsse, also alle von gleichem Wert.

Und nun: Gestehst Du Tieren das Recht auf Leben zu?

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Nein, weil...

... selbst der Mensch hat kein Recht auf Leben, warum sollte ein Tier das also haben?!

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Das der erste Job schlecht bezahlt ist, das ist normal. Was hat dein Kumpel denn ausser einer Ausbildung aufzuweisen?

Der Berater hat Recht.

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Gut

Eine sehr schöne Zeit meines Lebens an die ich sehr gerne zurück denke

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Es ist alles eine Frage der Anzahl. Wenn 1000 Kinder mit Familie kommen, dann hält die Gesellschaft das aus. Wenn es aber 200.000 oder 500.000 Menschen kommen, dann wird das schwieriger.

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Es ist gut dass Alkohol gesellschaftlich akzeptiert ist. Ich meine, was würde es bringen wenn man geächtet wird, nur weil man im Restaurant ein Glas Wein bestellt? Der Alkoholkonsum würde sich dann nur verlagern, aus der Öffentlichkeit heraus.

Wichtig ist jedoch dass ein gesunder Umgang damit vermittelt wird. Hier liegt in meinen Augen der Hund begraben.

Es ist zu akzeptieren wenn Menschen nicht trinken möchten, egal ob sie allgemein nicht trinken, oder bei einem spezifischen Anlass.

Falsche Glaubenssätze wie "Ein Glas Wein am Tag ist gesund" gehört es aus dem gesellschaftlichen Gehirn zu löschen, denn Alkohol ist ungesund. In geringen Mengen mag das nicht schlimm sein, in grösseren Mengen ist es das aber.

Es gilt sinnvolle Alternativen zu schaffen. In der Sternegastronomie werden oft alkoholfreie Alternativen zur typischen Weinbegleitung angeboten. Im normalen Restaurant ist das oft noch etwas schwieriger. Wirte ergreifen auch ungern die Initiative, weil die Margen auf Wein so gut sind wie auf praktisch keinem anderen Produkt.

Das sind jetzt nur ein paar Ansätze die mir einfallen.

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Ich bin dafür und das sage ich seitdem ich selber 16 bin und heute mit 30 auch noch. Es würde das Politikinteresse bei Jugendlichen steigern.

Das Argument, dass man mit 16 Jahren noch keine Ahnung hat lasse ich nicht einfach so zählen, denn Ahnung ist keine Voraussetzung für den Gang an die Wahlurne.

Alleine aus meinem Leben heraus kann ich zum Beispiel sagen dass ich mit 16 viel mehr über Tagespolitik wusste als heute. Damals hatte ich nämlich die Zeit und die Lust täglich Zeitung zu lesen und mir die Nachrichten anzuschauen. Heute mit Job und Familie bekomme ich nur noch die wichtigsten Dinge kurz mit, ohne dass ich mich noch wirklich damit auseinandersetze.

Diese persönliche Erfahrung ist natürlich jetzt nur auf mich selber bezogen und nicht allgemein gültig.

Aber die generellen Analogien wie, man ist noch nicht geschäftsmündig oder man ist noch nicht voll strafmündig mit 16 oder 17 und deshalb sollte man nicht wählen dürfen halte ich für falsch.

Auch wenn man Kraft Gesetzes als Minderjähriger vor einigen Dingen geschützt wird, ist dieser Schutz für die meisten Jugendlichen völlig unnötig. Nahezu jeder 16jährige versteht voll und ganz was an einer Straftat falsch ist. Jene die mit 17 nicht verstehen warum ein Verbrechen wie Totschlag oder Vergewaltigung schlecht sind und mit dem gesellschaftlichen Zusammenleben nicht vereinbar sind, der versteht das wahrscheinlich auch mit 18 nicht.

Sicher muss man irgendwo eine Linie ziehen, auch wenn sie in konkreten Fällen absurd sein sollte (jemand der mit 15 hochbegabt ist und bereits Doktor der Mathematik ist oder Grossmeister im Schach ist wohl auch fähig eine Wahlentscheidung zu treffen), aber diese Linie einfach an die Volljährigkeit zu knüpfen ist meiner Meinung nach nicht zielführend

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