Kann ich Hausverbot erteilen(16)?
Hallo, ich bin 16 Jahre alt und lebe bei meinem Vater, ich wollte fragen ob ich dem Vermieter hausverbot geben kann, ob der Vermieter das Hausrecht verliert dadurch das wir die Mieter sind und ob ich Anspruch auf das Hausrecht habe obwohl ich nicht der zahlende bin, danke :)
6 Antworten
Aus welchem Grund willst Du dem Vermieter Hausverbot erteilen,das geht nicht so einfach?
Das Hausrecht stärkt Mietern den Rücken, denn: „Ohne die Erlaubnis des Mieters darf der Vermieter die Wohnung in der Regel nicht betreten“, sagt der Fachanwalt für Mietrecht Jens Hermann. Aber: Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat – etwa, weil er sich um die Instandhaltung der Wohnung kümmern oder sie mit Mietinteressenten besichtigen will – dann muss ihm der Mieter den Zugang gewähren. Vorausgesetzt, der Termin ist abgesprochen. Nur in dringenden Notfällen darf der Vermieter unangemeldet in die Wohnung. Etwa bei einem Wasserrohrbruch und wenn nur durch Zutritt des Vermieters ein schlimmerer Schaden verhindert werden kann
https://ratgeber.immowelt.de/a/das-hausrecht-so-duerfen-mieter-zu-hause-regieren.html
Mit 16 hast du schlechte Karten. Da müsste dir dein Vater schon eine Vollmacht erteilen und vermutlich einen sehr guten Grund angeben, um dich als Rechtsvertreter einzusetzen.
Allerdings habt ihr gegenüber einem Vermieter natürlich Rechte. Der Vermieter kann die von euch gemieteten Räume nicht grundlos und schon gar nicht ohne Anmeldung und Genehmigung betreten. Dazu ist an sich auch gar keine zusätzliche Formalität notwendig. Eine einfache Abweisung reicht. Allerdings ist dem Vermieter gegenüber auch kein grundsätzliches Hausverbot möglich. Wenn bestimmte technische Gründe vorliegen, kann er durchaus Zutritt zu den Räumen verlangen.
Ich frage mich aber, weshalb dein Vater nicht selbst in der Lage ist, seine Rechte geltend zu machen.
Hauverbot erteilen kannst du nicht, aber selbstverständlich kannst du das Hausrecht ausüben, indem du ihn einfach nicht reinläßt. Er muß nämlich fragen, auch dich, wenn eben gerade du da bist. Das gilt für euere Wohnung und falls ihr ein Haus gemietet habt, natürlich für das Haus.
Falls es um die Wohnung geht, den musst du nicht hereinlassen.
Der Mieter muss anwesend sei.
Und der muss einen Termin machen. Der kann jederzeit in die Wohnung.
Ohne Grund und ohne Termin muß er gar nix. Da kommt sie net rein.
--------Falls es um die Wohnung geht, den musst du nicht hereinlassen.----------
Ich bezog mich natürlich auf diesen Unsinn, jetzt ruderst du zurück, was soll das? Deine ursprüngliche Antwort taugt absolut nichts
Ich habe mich verbessert.
Den muss ich auch nicht hereinlassen. Als minderjähriges Kind vom Mieter schon mal überhaupt nicht.
Worum geht es denn genau?
Generell darf der Vermieter nicht ohne Vorankündigung einfach die Wohnung betreten.
Meine stievmutter ist die Vermieterin, wir mieten bei ihr bis wir was neues gefunden haben da mein dad sich mit ihr gestritten hat (seid 6 Jahren ununterbrochen)
Den Zutritt zur Wohnung kannst du verweigern, wenn sie ohne Grund und Vorankündigung (sie muß einen Termin machen und einen Grund nennen) mal eben so vorbeischauen will. Das gilt natürlich nur, wenn sie nicht mit in der Wohnung wohnt.
Unfug ,er muss, sind hier nur Kinder oder Unwissende?