Darf man als Lokführer Hausverbot erteilen?
Soweit ich richtig mitbekommen habe, hat der Triebfahrzeugführer (und nicht der Kb) im Nahverkehr das Hausrecht im Zug.
So jetzt die eigentliche Frage, kann der Tf bei jetzt z.B. mehrmaligem Fehlverhalten eines Fahrgastes oder z.B. gefährlichen Eingriffes im Schienenverkehr über einen beliebigen Zeitraum Hausverbot erteilen?
1 Antwort
Ich dachte auch ewig das der ZF die Hoheit im Zug hat, nein und wurde von einem aktiven jungen Lokführer (sehr guter Freund meines Sohnes) auf der Fahrt nach Leipzig eines besseren belehrt, das sagen hat der Lokführer.
Aber trotzdem kann der ZF einen Fahrgast an der nächsten Hst raus setzen, das geht ja auch bei Schwarzfahrern. Und auch länger bzw. Dauerhaft. Das dürfte im Nahverkehr öfter passieren, gerade in RB kennt man sich ja irgendwann.
Alles klar, danke :)
Kann dieser aber auch einen Fahrgast jz z.B. über 3 oder 6 Monate oder auch ein Jahr Hausverbot erteilen?