Polizei Hausverbot?
Kann ich der Polizei Hausverbot erteilen.
17 Antworten
Natürlich. Du kannst in Deiner Wohnung oder Deinem Haus frei bestimmen, wem Du Zutritt gewährst und wem nicht - auch gegenüber der Polizei. Das ist Dein gutes Recht.
In bestimmten Situationen ist die Polizei (und nicht nur die, sondern auch andere Behörden wie z.B. die Feuerwehr) allerdings berechtigt, sich über diese Rechte hinwegzusetzen. Das kann ein richterlicher Beschluss sein (Hausdurchsuchungsbefehl, Haftbefehl gegen eine im Haus befindliche Person, Räumungsbescheid o.ä.) oder eben auch bei tatsächlicher oder vermuteter "Gefahr in Verzug" (d.h. die Beamten müssen die Wohnung/das Haus zwingend betreten, um Gefahren abzuwehren).
Jein.
Welcher Polizist sollte ohne Grund zu dir nach Hause kommen? In diesem speziellen Fall dürftest du ihm natürlich ein Hausverbot erteilen.
Sollte der Polizist aber zu dir nach Hause wollen, weil seine Dienstausübung das von ihm verlangt (z.B. Beschwerde wegen Ruhestörung), weil er einen richterlichen Beschluss hat oder bei Gefahr im Verzug, kann er natürlich dein Haus/Wohnung dennoch betreten - und wenn wir mal alle ganz logisch drüber nachdenken, ist das auch das einzig sinnvolle #jederverbrecherwürdesichsonsteinerfestnahmeentziehenkönnen
Du kannst der Polizei den Zutritt zu deinen Wohnräumen untersagen. Damit die da ohne deine Zustimmung hinein dürfen braucht es entweder einen hinreichenden Verdacht mit Gefahr im Vollzug, alternativ hat ein Richter die Durchsuchung angeordnet.
Hausverbot im eigentliche Sinne kannst du der Polizei jedoch nicht aussprechen, wenn sie hinein wollen gibt es genügend Mittel und Wege damit sie das auch tun können.
Ja, kannst Du. Wenn aber Gefahr im Verzug besteht oder die Polizisten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben oder einen Haftbefehl gegen Dich oder eine in Deiner Wohnung befindliche Person, dürfen sie trotzdem Deine Wohnung betreten bzw. sich auch mit Gewalt Zutritt verschaffen.
Siehe die Leute vom SEK. Die haben bestimmt überall Hausverbot, wo sie hingeschickt werden, aber das interessiert die nicht sonderlich:-)
Ich weiß nicht, ob du das kannst. Ich könnte das. Die Frage ist aber nicht, ob du das kannst (denn das traue ich dir zu), sondern ob das Verbot Bestand hat und sinnvoll ist.
Kommt die Polizei vorbei, und will dich zu einer Sache befragen, darfst du ihre Bitte, zur Befragung die Wohnung betreten zu dürfen, verweigern.
Dann wird das eben entweder im Hausflur gemacht, wo es - oberpeinlich - jeder mitbekommt, oder du bekommst eine Ladung, zu der du dann erscheinen musst.