Darf die Ehefrau des Hausbesitzers ein Hausverbot erteilen?


03.10.2020, 23:26

Die Ehefrau des Hausbesitzers fühlt sich von einer Nachbarin belästigt ( ständiges schnuffeln im Garten ) und möchte Ihr ein Hausverbot erteilen ? Darf Sie das?

5 Antworten

Hausverbot braucht es nicht, das betreten eines fremden Grundstückes ohne das Einverständnis des Eigentümers stellt generell einen strafbaren Hausfriedensbruch dar. Ein extra ausgesprochenes Hausverbot ist demnach gar nicht notwendig. Wäre dass anders, so könnte ja jeder Fremde bei Abwesenheit des Eigentümers jedes fremde Grundstück solange betreten, bis der Eigentümer wiederkommt und ein Hausverbot erteilt, dass wäre aber unlogisch. Ein Grundstück muss nicht eingezzeunt ein, damit es nicht jeder betreten darf, es muss lediglich erkennbar sein, dass es sich um ein nicht öffentliches Grundstück handelt.

Ja, die Ehefrau darf ein Hausverbot erteilen. Im Supermarkt darf ja auch die Kassiererin und nicht nur der Filialleiter ein Hausverbot erteilen, das Hausrecht wird hier anstelle des Eigentümers ausgeübt, es ist primär an jede Person übertragbar, der Eigentümer kann es auch an seine Freunde übertragen. Er selber hat aber das Recht, ein von anderen Personen, die das Hausrecht stellvertretend ausgeübt haben ausgesprochenes Hausverbot zu wiederrufen. Mfg.

Natürlich, sie wohnt dort doch!

Sonst dürfte auch kein Mieter bestimmen, wer sich in der von ihm gemieteten Wohnung oder dem zugehörigen Garten aufhält...

Klar darf sie das, wenn sie da wohnt.

was ist schnuffeln?

Läuft im fremden sprich eurem Garten herum? Wie kommt sie da hin, ist das Gelände umzäunt usw.

Die Nachbarin hat überhaupt kein Recht am Grundstück rumzuschnüffeln, also könnte das sowieso jeder verbieten

LouPing  03.10.2020, 23:45

Jeder kann das nicht verbieten, Hausverbote sind grundsätzlich nur von Eigentümern wirksam.

Der Eigentümer kann das verweisen auf die Mieter der Wohnungen/ der Geschäfte übertragen.

Außenstehende haben NICHTS zu sagen.

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justelly  03.10.2020, 23:52
@LouPing

Vielleicht kein offizielles Hausverbot, aber auch ohne Hausverbot darf die Nachbarin NIE einfach am Grundstück herumschnüffeln. Dabei ist es egal wer ihr das sagt. Ein offizielles Hausverbot kann sicher nur der Eigentümer machen

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