Hausverbot in einer edeka Filiale?

15 Antworten

Bei dir zu Hause dargst du Jedem Ggrunddlos Hausverbot erteilen.

In öffentlich zugänglichen Einrichtungen, als Gebäude für die Öffentlichkeit, OHNE Türsteher oder Einlasskontrolle, muss ein triftiger Grund vorliegen.

Das ist üblicherweise "Störung des Betriebsfriedens". Das kann schon zB sein wenn du laut grölend durch ein Geschäft läufst.

Öffnetlicher Ort bedeutet genau: Öffentlich zugänglich, ohne verschlossene Türe, ohne Türsteher. Auch ein Supermarkt ist daher ein öffentlicher Port. Auch ,wenn das imemr wieder Anders behauptet wird.

Der Bundes­gerichts­hof fordert für die Erteilung eines Hausverbots das Vorliegen eines Grundes. Dieser kann insbesondere in der Störung des Betriebs­ablaufs liegen. Ein Hausverbot kann daher zum Beispiel gegenüber Betrunkenen oder aufgrund von Beleidigungen durch den Kunden erteilt werden. Unzulässig ist dagegen die Erteilung eines Hausverbots, wenn der Kunde die Kontrolle seiner Tasche durch Mitarbeiter des Supermarkts ohne Bestehen eines konkreten Verdachts verweigert ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93).
Das Oberlandes­gericht Frankfurt a.M. hielt im Jahr 2000 die Erteilung eines Hausverbots für zulässig, weil gegen einen Kunden der Verdacht bestand, dass er durch Vorlage von nicht vom Supermarkt stammenden Waren mit ab­gelaufenem Mindest­haltbar­keits­datum eine Auslobung erschleichen wollte ( Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2000, Az. 3 U 185/99).

https://www.refrago.de/Darf_ein_Supermarkt_Hausverbot_erteilen.frage563.html

Daraus ist erkennbar, dass die Ansicht, es wäre ein grundloses Hausverbot längst überholt ist und nicht mehr stimmt.

Edeka ist aber kein Öffentlicher Ort sondern ein privater Laden.
Ohne Grund geht das nicht. Edeka muss jeder Person Zutritt gewähren, ausser es gibt einen sachlichen Grund (Beleidigungen, Diebstahl, Vandalismus.....)

Chris9848 
Fragesteller
 04.11.2019, 09:35

Ich habe dort weder geklaut, irgendetwas kaputt gemacht oder jemand beleidigt.

Eine bekannte Person von mir arbeitet dort und sie hatte mir das letztens erteilt(sie sagt "ich soll dir hausverbot erteilen von der Chefin und der stellverträtung") ich habe natürlich direkt gefragt warum und da meinte sie dass wüsste sie nicht. Das wollt ihr keiner sagen.

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Rolajamo  04.11.2019, 09:38
@Chris9848

Hört sich nach einem kindischen "Streich" an. Mach dir keinen Kopf und geh einfach weite in Edeka. Sollte dir die Chefin persönlich Hausverbot erteilen (wovon ich nicht ausgehe) dann frag sie warum.

Nach dem GLeichheitsgrundsatz und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf sie das nämlich garnicht.

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Chris9848 
Fragesteller
 04.11.2019, 09:49
@Rolajamo

Okey. Sagen wir mal so. Ich bin ein alter Mitarbeiter der gekündigt hatte und da die Filialleitung meine Kündigung per Hand umgeschrieben hat und mir dass nicht gefiel und sie sich auf keine Lösung einließ bin ich damals zum Arbeitsgericht gegangen wo ich dann auch recht bekommen habe.

Aber ist dass ein Grund nur wegen dem Konflikt?

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Isendrak  04.11.2019, 09:46
Ohne Grund geht das nicht.

Oh doch, das geht.

Edeka muss jeder Person Zutritt gewähren

Nein, Edeka (und auch Aldi, Lidl, Netto, "Bagdad Grill", usw...) muss niemandem Zutritt gewähren und muss auch niemandem etwas verkaufen.

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Rolajamo  04.11.2019, 09:47
@Isendrak Ausnahmen vom Hausverbot

Das aus Artikel 13 des Grundgesetztes abgeleitete Hausrecht wird in einigen Fällen eingeschränkt und zwar dann, wenn es sich um einen Geschäftsraum/Lokal handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Hierbei kann es sich um einen Supermarkt oder um einen Freizeitpark handeln. In diesen Fällen ist es aufgrund des Gleichheitsgrundsatz und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht möglich, Personen willkürlich und ohne triftigen Grund auszuschließen. Grundsätzlich hat erst einmal jede Person zutritt. Für einen möglichen Ausschluss muss ein sachlicher Grund (Straftate, Bälestigung anderer Kunden etc.) gegeben sein.

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Chris9848 
Fragesteller
 04.11.2019, 09:54
@Rolajamo

Dass heißt jetzt, solange die keinen Grund haben, darf ich weiterhin dort einkaufen?

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Rolajamo  04.11.2019, 09:59
@Chris9848

Ja ich würde einfach weiter hingehen. Falls dir nochmal gesagt wird, dass du Hausverbot bekommst, dann soll dir die Cefin das persönlich mitteilen.

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Du hast teilweise Recht. Zwar ist der EDEKA - Markt kein rechtlich öffentliches Gebäude, wie z.B. ein Rathaus oder ein Gemeindehaus, aber ein tasächlich öffentliches. Das heißt, jeder, der es wünscht, und sich den AGB des Betreibers unterwirft, kann ungehindert den Laden betreten.

Deshalb ist auch die Möglichkeit ein Hausverbot auszusprechen, an etwas engere Bedingungen geknüpft. Aus nichtigem Grund, z.B. die Nase paßt nicht, oder die Kleidung, darf der Inhaber oder Marktleiter kein Hausverbot aussprechen. Lediglich bei geschäftsschädigendem Verhalten, z. B.Belästigen von Kunden, willkürliches Öffnen von Waren usw., oder bei Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung ist das möglich.

Ich habe jetzt schon öfter gelesen dass an öffentlichen Orten die von jedem betreten werden können sei dass erteilen von hausverbot nicht rechtens.

Dem ist auch so. Allerdings würde ich eher von öffentlich zugänglichen Orten sprechen. Wobei der Zweck des Zugänglichmachens betrachtet werden muss. Stundenlang im EDEKA ohne was zu kaufen berechtigt den Eigentümer dann doch, von seinem Hausrecht gebrauch zu machen.

Interessant wird das bei Einkaufspassagen, bei denen ja oft extra Einrichtungen bestehen, die Leute anlocken und zum Verweilen bringen sollen.

Edeka ist kein öffentlicher, sondern ein privater Geschäftsort, den ausschließlich Edeka-Kunden aufsuchen.

Folglich kann ein Hausverbot rechtswirksam erteilt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung