Mir wäre neu, dass man seine alten Kennzeichen für sowas benötigt. Die Versicherung hängt doch nicht an den Kennzeichen.
Du benötigst
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil 2)
- eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)
- CoC-Papiere im Falle eines Importwagens (EG Übereinstimmungsbescheinigung; liegt dem Neuwagen im Normalfall bei oder kann beim Hersteller angefordert werden)
- Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer
https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/kfz-zulassung.html
Keine Ahnung, warum die Allianz das nicht weiß. Da wurdet ihr schlecht beraten.
Die % stehen im Versicherungsvertrag, die muss die Allianz doch haben!
Wende dich mal an die HUK für die Einzelheiten, die haben einen richtig tollen Service. Eventuell hast du Wartezeit.
Die "Prozente" sind aus der Schadensfreiheitsklasse ersichtlich, nicht an irgendwelchen Sachen vom Kennzeichen. Das Kennzeichen hilft beim Auffinden der Unterlagen beim Versicherer, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wenn dein Vater bei der Allianz war, reichen seine Adresse, die dort gemeldet ist, und sein Geburtsdatum. Allerdings gibt's eine Aufbewahrungspflicht für Versicherungsunternehmen, und die ist 10 Jahre. Sprich, auch die Allianz hat vermutlich keine Unterlagen mehr über die frühere Versicherung.
Das größte Problem ist, dass die Prozente (Schadensfreiheitsklasse) deines Vaters vermutlich schon verfallen ist, in der Regel tun sie das nach 7 Jahren, seltener nach 10. Hängt vom Versicherer ab. Eine neue Versicherung kann aber eventuell die SFK deines Vaters auch jetzt noch anerkennen.
Es macht die Sache schwieriger, dass dein Vater keine Unterlagen mehr hat, also alten Versicherungsschein (DER ist wichtig, nicht die Kennzeichen!) aber das sollte kein Problem sein.
Ihr könnt Euch auch ans Straßenverkehrsamt wenden, eventuell haben die noch Daten über die alte Anmeldung.