Also sehe da ein Wenn, bei dem vier Werte addiert werden.

Ansonsten: Man kann in einer Funktion weitere Funktionen verwenden. Das darf auch die Gleiche sein.

=WENN(x = y; WENN(a = b; 1; 2); 3)

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Ein schriftlicher Vertrag ist nur dazu da, dass Vereinbare in nachweisbarer Form zu fixieren. Ein mündlicher Vertrag ist ansonsten gleichwertig.

Du musst also nachweisen können, dass Du den Betrag übergeben hast. Der Andere muss nachweisen können, was er zurückgezahlt hat.

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Ist es nicht mehr als offensichtlich, dass bei Rechtsfragen die Angabe des betroffenen Landes obligatorisch ist? Ich gehe im Folgenden von Deutschland aus ...

Grundsätzlich muss der Artikel so transportsicher gepackt werden, dass kein (weiterer) Schaden hinzugefügt wird. Bei Widerruf gehört auch die Artikel-Verpackung dazu!

Dabei dürfen an den Verbraucher nur Anforderungen gestellt werden, die einem Verbraucher üblicherweise zur Verfügung stehen und was ein "typischer Verbraucher" leisten kann.

Ausnahmen:

  1. Ein Verbraucher muss beim Rückversand aber nicht besser verpacken als es der gewerbliche Verkäufer beim Hinversand getan hat. Hättest Du also die Schuhe nur im Schuhkarton verpackt erhalten, düftest Du das auch beim Rückversand so tun.
  2. Der Verkäufer bietet aktiv eine "Unverpackt"-Rücksendung an.
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a) Dein PC scheint befallen zu sein. Jedenfalls schreibt der nur in den Betreff, statt die Felder Betreff und weiterführenden Text sinnvoll zu nutzen.

b) Wirklich sicher kann man einen "Befall" nicht feststellen. Man stellt nur ein ungewöhnliches Systemverhalten fest und dessen Ursache kann sowohl ein "Befall" sein wie auch ungünstig eingestellte Systemparameter oder eine schlecht programmierte App. Letzteres ist häufigere Ursache.

c) Der Windows Defender ist die wohl sinnvollsten Wahl. Antiviren-Tools sind längst zu dem geworden, was sie vorgeben zu bekämpfen. Zudem sind sie durch den Wahn, sich überall einzuklinken, ein hohes Sicherheitsproblem, zumal sie konzeptbedingt so häufig geupdatet werden, dass die Updates gar nicht genug getestet werden können und so selbst zum Einfallstor werden. Ausschließlich der Defender hat das nicht nötig, weil der Hersteller des Antiviren-Tools unisono der des Betriebssystems ist. Es ist nicht direkt in das System integriert, weil Microsoft mit dem Internet Explorer mal schlechte Erfahrungen gemacht hat (musste wegen "Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung" Strafzahlungen leisten)

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Gerechtigkeit ist etwas sehr subjektives. Es wird versucht sachlich unter Abwägung der Umstände ein Ereignis zu erhalten. Was die Einen als gerecht empfindet, ist für Andere ungerecht. Absolute Gerichtigkeit gibt es IMHO nicht.

Rache hingehen ist ein Antrieb, jemandem etwas anzutun. Dabei schaltet sich jegliche Vernunft aus.

Beispiel: Jemand stirbt bei einer Massenkarambolage. Der eigentlich Verursacher ist vorne, kann aber nicht ermittelt werden. Ein Angehöriger des Getöteten ermordet aus Rache aber den Auffahrenden. Der kann zwar nicht für die Karambolage, hat aber schlussendlich zum Tod des Vordermannes geführt.

Motiv ist Rache. Gerecht findet es vermutlich nur der Angehörige.

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Das wird natürlich umgerechnet. Du solltest aber darauf achten, welche Gebühren bei Fremdewährungen anfallen.

Es gibt Kreditkarten, bei denen gar keine solchen Gebühren erhoben werden (z. B. die von der Norwegian).

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Nein, gefällt mir nicht

Das wird etwas aufgebauscht.

Jedes Unternehmen kann solche Regel im Rahmen seiner Hoheit bestimmen.

Am Schulen halte ich es für sinnvoll, im Unterricht zwischen "Legalsprache" und Umgangsprache zu unterscheiden. Kommt etwas auf das Fach an. Auch in meiner Jugend gab es eine Jugendsprache. Konnte man auch nur begrenzt im Unterricht verwenden.

Ich finde es etwas übertrieben von beiden Seiten. Beide wollen ihre Art Anderen aufzwingen.

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Kann es sein, dass Du das Arbeitsprofil aktiviert hast? Unter dem von dir genannten Punkt wird eigentlich der Verbrauch aller im den Profil laufenden Apps zusammengefasst. Es ist also nur eine Summe aus weiter unten in der Liste erscheinenden Apps.

https://itigic.com/de/use-company-mode-of-xiaomi-to-work-with-mobile/

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Wie sicher sind Zahnimplantate?

Eine Bekannte. hat sich zwei Zahnimplantate machen lassen. Zunächst war alle sin Ordnung. Doch nach wenigen Monaten fiel das eine Implantat heraus. Es war ein kleines Teil aus Kunststoff Eher zufällig hat sie das beim Essen gemerkt, dass sich da etwas gelöst hat.

Ging also in die Zahnarztpraxis und liess das Implantat wieder befestigen.Nach gut 5 Wochen dasselbe Malheur mit diesem Teil. Es fiel wieder heraus.

Nun muss sie wieder einen Termin machen und dass Teil befestigen lassen.

Wie sie sagt, wird das Teil mit Klebstoff befestigt.

Nun meine Frage. Ist diese Art der Befestigung normal ? Was, wenn man so ein kleines Teil verschluckt, weil es nicht fest hält ? Dann muss man ja wieder erneut einen Abdruck machen lassen und das Teil muss neu angefertigt werden.. Das kostet dann locker wieder jede Menge Geld.

Die letzte Reparatur fiel noch unter Garantie. Was kann man da machen, damit diese Praxis ordentliche Arbeit abliefert ? Implantate sind sehr teuer.

Wenn sich das Teil nach einer weiteren Reparatur nach wenigen Wochen wieder löst, wäre es da sinnvoll, die Arbeit gutachterlich bewerten zu lassen ?

Irgendwann läuft die Garantie ab und dann heisst es zahlen.

Diese Praxis ist eine Tagesklinik Da sind Imme unterschiedliche Zahnärzte die behandeln Solche Kliniken gehöeren einer Gesellschaft, die in einigen Städten solche Praxen betreiben.

Wäre es da sinnvoll, diese Gesellschaft anzuschreiben, oder nur die Praxis in der die Behandlung stattgefunden hat ?

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Kläre das mit der Krankenkasse, die den Eingriff (teilweise) bezahlt hat.

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Mitnehmen kannst Du alles mögliche. Von (deutscher) rechtlicher Seite ist zusätzlich zur Meldebestätigung der s. g. Reisepass nötig.

Das ganze benötigst Du aber erst für die Anmeldung wenn Du den Mietvertrag unterschreibst.

BTW: Ausweise sind auch noch ein paar Wochen nach der Frist gültig.

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Es kommt darauf an, wie eng Du "gibt es" auslegst. Die Grundfunktionalitäten gibt es. Am Ende geht es darum, wie komfortabel Du sie möchtest und es App für den gewollten Zweck zu akzeptieren.

Teilweise geht auch um das Füllen von Datenbanken ... Wie in deinem Beispiel:

-> App die erkennt wie man Müll entsorgt: ich mache ein Foto und es sagt mir

Denn sowas gibt es durchaus: https://www.digi-cycle.at/

Nur müssen dafür die Hersteller von Produkten die Datenbanken des Apo-Anbieters anreichern.

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Insbesondere bei s. g. Grossversendern kann der Eingangsscan bis ca. 21:00 Uhr gehen. In Normalzeiten wird sowas dann im Nachtlauf zur Ziel-Umschlagsbasis gebracht und von dort direkt auf die Zustellfahrzeuge verteilt.

Allerdings wird diesem System durch Personalmangel und aktuell auch Streiks zunehmen ein Strich durch die Rechnung gemachen, so dass sich Verzögerungen ergeben.

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die linke

... da haben wir ihn wieder ... den undefinierten Personenkreis, der ach so gerne gebildet wird, um seiner persönlichen Meinung mehr Bedeutung zu geben, als sie eigentlich hat. Mal wird sie gebildet, um Massen an fitive, zustimmende Personen hinter sich zu scharren, mal um sie zum Sündenbock zu machen.

Wer sind "die da oben": https://www.zdf.de/kultur/aspekte/eliten-einfluss-macht-aspekte-100.html

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Hier kann niemand hellsehen! Nichtmal DHL kann dir das beantworten! Ohne Sendungsnummer wird halt nicht nachgehalten, wo sich ein Packstück befindet.

Hinzu kommt, dass Päckchen die geringste Priorität haben. Pakete werden beim Transport bevorzugt ... und da alle Paket-Dienstleister aktuell bestreikt werden, schlägt das gleich doppelt zu.

DHL gibt an, Nachforschungaufträge für Päckchen frühestens zwei Wochen nach Aufgabe einzureichen. Da sich die Laufzeiten bei Paketen aktuell nahezu verdoppelt haben, kannst Du dir vorstellen, was das für die Laufzeit von Päckchen bedeutet.

... und dann wäre noch die monetäre Betrachtung: Päckchen sind geringversichert (25 EUR). Da ist der Aufwand für ein Suchen in den durch den Auslieferstau verursachten "Paketbergen" schnell teurer, als ein Auszahlen des Betrages.

Im es kurz auf einen Nenner zu bringen: "you geht what you pay for"

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Nein danke

Ich kann nicht nachvollziehen, warum man überhaupt über sowas noch nachdenkt! Wir haben ein vergleichbar gutes Miteinander und durch die EU gibt es gefühlt keine Grenze. Warum sollte man da noch "fusionieren"?

Für mich sind "Grenzen" eher zum Zwecke der Bildung übersichtlicher Verwaltungseinheiten wie es auch innerhalb Deutschlands die Bundesländer darstellen.

Aus sich der "Zusammenhörigkeit" im Sinne "passt gut zusammen" müsste man eh komplett andere Grenzen ziehen. So passen IMHO zu Nord- und Mitteldeutschland Länder wie die Niederlande besser als es bei Bayern der Fall ist.

Also: Lässt doch einfach diesen Macht- und Größenwahn sein. Solche Denkweisen sind Ursache für die meisten Problem der EU, die politisch entstehen.

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Führerschein wieder zurück durch Antrag Wiedererteilung Cannabis?

Guten Abend zusammen,

wie oben der Titel schon sagt geht es um die große Frage durch die Teillegalisierung wie es sich verhält, nun einen Antrag zu stellen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? Durch Cannabis Konsum im Straßenverkehr.

Besteht die Möglichkeit mit 11.1 ng aktiver Wert ? Führerschein Entzug 2019 gewesen.

Bin mitten in der MPU, jedoch hört man immer mehr dass es nun auch möglich ist den Antrag zu stellen ohne eine MPU zu machen? Und der Führerschein wieder ausgehändigt wird.

Vielleicht hat jemand in der Zwischenzeit schon die Erfahrung gemacht und kann davon berichten oder hat eine Ahnung wie man dass am besten anstellt. Ist es ratsam erstmal mit der Führerscheinstelle zu reden bevor man den Antrag stellt ?

Ich hoffe ja so dass es jemanden gibt der schon jetzt Erfahrung damit hat :)

Hier ist der Auszug es geht um den Punkt B

Cannabisgesetz CanG und der neue §13a Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

MPU Anordnung und THC Missbrauch unklar

MPU erst bei wiederholter "Auffälligkeit" sinnvoll unterhalb "Wirkgrenze"

Mit dem neu eingeführten §13a FEV extra für THC Fahrten hat der Gesetzgeber beabsichtigt, mehr Gleichbehandlung von Alkohol und THC Delikten bzgl. der MPU Anordnung herzustellen. Offen bleibt nach welchen Kriterien und Indikatoren Führerscheinstellen Hinweise auf THC-Missbrauch herleiten. Wegen des beabsichtigten Ziels der Angleichung von Alkohol und THC- Delikten wird dies wohl kaum weiterhin ab 1,0 ng/ml THC sein, weshalb derzeit für ** erstmals THC Auffällige ** aufgrund dieser Definitionslücke gute Chancen bestehen dürften, auf den Unterpunkt b) "wiederholte Auffälligigkeit" abzustellen, um vielleicht doch noch um die ungeliebte medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) herumzukommen.

Die Ausgänge solcher Verfahren dürften einige Zeit, Unsicherheit und einige Finanzmittel in Anspruch nehmen. Wer jetzt schon gut auf die.MPU vorbereitet ist, sollte durchziehen und die MPU machen. Wer gerade erst seine MPU-Anordnung bekommen hat und unter 3ng/ml Wirkstoffkonzentration im Blut hat, sollte durchaus auch über anwaltliche Hilfe nachdenken, solange die Rechtsanwendung weiterhin unklar ist. Derzeit gibt es einige wenige Entscheidungen zugunsten der Betroffenen (keine MPU) aber auch ebensoviel gescheiterte Verfahren.

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Mir ist schleihaft, wie man auf die Idee kommen kann, dass sich bei einem Vergehen im Straßenverkehr durch die Legalisierung des Besitzes die Rechtslage ändert. Man benötigt nichtmal Rechtswissen, um zu verstehen, dass das Vollkasko mmen unlogisch ist.

Nur wenn die Tat der Besitz bzw. Konsum selbst ist, hat man eine Chance, dass ein - wie auch immer gearteter - Widerspruch etwas bringt. Bei dem Entzug der Fahrerlaubnis dürften da die Fälle in Betracht kommen, bei denen man z. B. bekifft auf dem Fahrrad erwischt wurde und dann die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass ein hohes Risiko besteht, dass er auch in dem Zustand Auto fährt.

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