Mieter bedroht mich mit Schläge bzw hat mich angegriffen,was tun?

14 Antworten

Wenn er nicht auszieht, darfst Du nicht zur Selbstjustiz greifen. Deine Kündigung muss rechtlich wasserfest sein, also die Kündigungsfrist muss eingehalten sein, und vermutlich kann Dein Mieter diese Kündigung auch anfechten. Räumen darfst Du die Wohnung nicht selbst und auch nicht eindringen, nur weil Du meinst die Köndigung sei rechtens. Als Vermieter ist man da oft ganz schön am Losen, das ist eben so, das muss man sich dann vorher überlegen.

Hole Dir Rechtsbeistand, dringend, ein Anwalt muss her. Diese Kosten kannst Du natürlich alle später diesem Mieter in Rechnung stellen, die lassen dabei aber meistens die Hosen runter und es gibt nichts zu pfänden. Dein Titel bliebe dreißig Jahre bestehen, also wann immer Dein Exmieter wieder zu Geld kommt, hättest Du Anspruch, aber auch da greifen viele zu Tricks und verschieben alles Eigentum auf einen Lebenspartner oder Kinder, so dass kein Zugriff besteht. Sei froh, wenn die Hütte nicht abbrennt zum Schluss und suche Deine Mieter sehr sorgfältig aus. Wenn Du dann zu befristeten Mietverträgen greifst, kann ich das gut verstehen.

Niemand hat große Lust darauf zuzusehen, wie sein sauer erarbeitetes Eigentum von Flodders zerstört wird.

Du musst schön die Finger von seinem Eigentum lassen. Wenn du ihn raus haben willst, musst du ne Räumungsklage anstreben. Das dauert, aber ne andere Möglichkeit hast du nicht.

Steht ohnehin die Frage im Raum ob die außerordentlich Kündigung überhaupt wirksam ist. Habt ihr gleichzeitig auch ordentlich gekündigt?

Lade ihn dich mal ein und setzt Euch zusammen, vielleicht mit einem Bier oder Tee und erinnert Euch gemeinsam an die Zeit, wo der Mietvertrag unterschrieben wurde, diese Harmonie, einfach wiederbeleben.

Dann wird das schon wieder, vielleicht....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Mieter bedroht mich mit Schläge bzw hat mich angegriffen,was tun?

Und was hast du getan, dass es dazu kam.

Hast du versucht unberechtigt dir Zutritt zu seiner Wohnung zu beschaffen?

Denn es sind Mietrückzahlungen vorhanden.

Dann musst du ihn zuerst mal abmahnen, und erst im Wiederholungsfall kannst du ihm fristlos kündigen kannst.

Und wenn er nicht auszieht, dann ist eine Räumungsklage sinnvoll.

https://www.movinga.de/hub/beratung/fristlose-kuendigung-vermieter/

Eine außerordentliche Kündigung hatten ihn wir ihm geschrieben, trotzdem ist er nicht ausgezogen 
  1. Räumungsklage erhoben?
  2. Räumungsklage gewonnen?
  3. Räumungsklage vollstreckt?