Darf die Vermietung dir Wohnung kündigen wenn eine Person sich im Laufe der Zeit abmeldet und auszieht?
Hallöle,
Ich habe einen Wbs für 3 Räume für meinen Sohn und für mich. Ich suche derzeit eine 3 Raum Wohnung weil die zwei Raum zu klein ist.
Meine Schwester ist derzeit in Ausbildung und ich würde sie gern als mit Mieterin angeben.
Allerdings habe ich Angst, dass wenn sie irgendwann auszieht, ich dann auch aus der Wohnung muss. Der Vermieter bei dem ich mir heute eine Wohnung angesehen habe teilte mir mit, das ein Wbs für 3 Räume nicht ausreicht um die Wohnung anzumieten. Wir müssen mindestens 3 Personen im Haushalt sein. Wenn wir die Wohnung also zu dritt anmieten, darf der Vermieter mich aus der Wohnung klagen wenn meine Schwester irgendwann ihren Weg geht?
Dankeschön für eure Hilfe im voraus 🙏❤️
3 Antworten
Ist das nicht egal, Hauptsache die Miete wird gezahlt?
Nein, es gilt das Einzugsdatum. Meine Nicht ist mit ihrer Tochter in eine 2-Raum-Whg eingezogen. Dass ihre Tochter nach der Ausbildung auszieht, ist fast klar. Dann wohnt sie alleine in der 2-Raum-Whg.
WBS bitte nochmal prüfen. 3 Räume ist 3 Räume, nicht 3 Personen.
https://wbs-rechner.de/wohnberechtigungsschein#Wohnungsgroesse
hmmm...der wbs ist aber nur für dich und deinen sohn gültig! zieht deine schwester mit ein, dann verliert er seine gültigkeit! also so kenne ich das!
Ja scheinbar ja nicht :/