Dieser Satz ist diskriminierend, denn er sagt aus, dass der Vermieter keine Menschen in der Wohnung haben will, die die Miete vom Amt bekommen würden.

Ich habe mit meiner Mieterin, die die Miete vom Amt bekommen hat, keine schlechten Erfahrungen gemacht. Es kommt immer auf den Menschen an.

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https://www.wonder.legal/de/modele/aufhebungsvertrag-mietrecht?msclkid=3d5e62e88112178697090651beb79820

Das geht nur mit einem Mietaufhebungsvertrag.

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Man streicht schon ganze Wände und nicht nur die Flecken. Das hätte der Vermieter aber bei der Wohnungsübergabe gleich anmerken sollen.

Dass Du dann die Kosten für das erneute Streichen übernehmen musst ist klar. Dafür ist die Kaution auch unter anderem gedacht.

Ich mache immer eine Vorab-Abnahme, dann geht nix schief. Die Mieter wissen, was sie noch machen müssen. Dann geht die Wohnungsübernahme ratz fatz ohne Genöle und Nacharbeiten.

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Wahrscheinlich musst Du um einen Aufhebungsvertrag zum 31.5.2023 bitten.

Ansonsten gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

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Ja, das kann er. Der Vermieter muss nur über Deinen Zuzug informiert werden. Ein verbot darf der Vermieter nur aussprechen, wenn die Wohnung dann zu klein wäre oder andere Umstäne dagegen sprechen würden.

https://ratgeber.immowelt.de/a/wohnungsgeberbestaetigung-das-formular-zum-ummelden.html

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Kann dieses Verhalten zu einer Kündigung führen?

Liebe Community,

ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim und arbeite zusammen mit einer Kollegin in einem Wohnbereich. Die Zusammenarbeit mit ihr hat drei Jahre lang gut funktioniert, aber seit einem halben Jahr hat sie sich verändert. Ich vermute, dass es mit dem Tod ihres Sohnes vor über einem Jahr zusammenhängt. Jedenfalls scheint sie depressiv zu sein.

Plötzlich fing sie an, gegen Pflichten zu verstoßen. Einige Kolleginnen beobachteten, dass sie desöfteren eine oder eine halbe Stunde zu früh ihren Dienst beendete (ich bekam es nur einmal mit, da wir normalerweise entgegengesetzt arbeiten). Auch wurde beobachtet, dass sie während des Spätdienstes manchmal im Büro des sozialen Dienstes im Dunkeln saß und vor sich hinstarrte. Es wurde unserer Vorgesetzten gemeldet und meine Kollegin bekam die Zeit nicht bezahlt.

Außerdem müssen wir für verstorbene Bewohner eine Gedenkminute mit den Bewohnern des betroffenen Wohnbereichs abhalten. Sie hat es zweimal nicht gemacht, hat aber beim zweiten Mal einfach dokumentiert, dass sie die Gedenkminute abgehalten hat. Leider hat sich nun eine Bewohnerin schriftlich bei der Leitung vom sozialen Dienst beschwert.

Vielleicht war es ein Fehler, meine Kollegin zu decken, aber sie tat mir leid.

Gestern rief mich meine Kollegin an und sagte, dass sie nächste Woche ein Gespräch mit unserer Vorgesetzten und der Heimleitung habe. Sie befürchtet die Kündigung, sagte aber schon, dass sie in dem Fall Kündigungsschutzklage einreichen wird. Ich beruhigte sie, dass es vielleicht nur zu einer Abmahnung kommen wird.

Was ist eure Meinung?

Kann das Verhalten auch zu einer Kündigung führen?

Liebe Grüße,

Karianda

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Trauer hin oder her (mein Mitgefühl hat sie!!!) Arbeitszeitbetrug führt zur fristlosen Kündigung!

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Über welche Kosten reden wir hier? 80 Euro oder 800 Euro?

Wenn Du dem Handwerker keinen Zugang gewähren kannst, weil Du arbeiten musst, dann hätte ich erwartet, dass er am Samstag kommt, um den Schaden zu beheben. Wenn das nicht möglich ist, dann eben ein Notdienst, den der Vermieter bezahlt.

Als Mieter bist Du verpflichtet, dem Vermieter oder in diesem Fall dem Handwerker (im Auftrag des Vermieters) Zugang zur Wohnung zu gewähren.

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Bei uns veranlasst die Hausverwaltung den Austausch der Wasseruhren (alle 5 Jahre) und rechnet das dann mit der Betriebskostenabrechnung fürs Jahr ab. Als Eigentümerin erhalte ich keine separate Rechnung dafür.

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Es ist sehr positiv, dass Du Dich Deiner Misere stellst und sie richtig analysierst. Eine Therapie ist sicher angebracht. Bitte Deinen Hausarzt um Hilfe, er wird Dich an den richtigen Therapeuten vermitteln oder Dir einen empfehlen.

Dem Jobcenter gegenüber würde ich das Problem thematisieren, damit die Bescheid wissen. Du willst ja, aber Du kannst einfach nicht.

Viel Erfolg bei der Therapie und Glück bei der Jobsuche!

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Heizkostenvorauszahlung?

Hallo, ich habe eine Anpassung der Vorauszahlung für die Heizkosten bekommen. Diese bezieht sich auf die Preiserhöhung der Fernwärme um 57%. Und es wird die Abrechnung von 2021/22 zugrunde gelegt. Allerdings hat sich mein Verbrauch drastisch gesenkt, im Januar z.B. um 46% im Vergleich zum Vorjahr und im Februar um 39%. Für Dezember liegen die Zahlen nicht vor, aber da habe ich ebenso sparsam geheizt. Im September/Oktober/November ist die Heizung für 8 Wochen komplett ausgefallen. Also für knapp zwei Monate um 100%.

Ich habe jetzt gebeten, dass sie eine Ersparnis von durchschnittlich 40% annehmen möchten. Nach meiner Rechnung wären das dann 94,2% der Kosten des Vorjahresverbrauchs. Und da habe ich schon sehr großzügig gerechnet, so dass keine Nachzahlung bei der Abrechnung im September entstehen würde. 2/3 der Heizperiode sind vergangen, so dass man da ja sicher eine konkrete Prognose erstellen könnte. Ich habe darum gebeten, dass es bei den bisherigen Zahlungen bleibt. Die Hausverwaltung beharrt aber auf Grundlage der letzten Betriebskostenabrechnung unter Berufung auf ein BGH Urteil vom 28.09.2011 AZ VIII 294/10 darauf, dass die Anpassung verpflichtend ist.

Gibt es Gesetze oder Urteile, mit denen ich dagegen argumentieren könnte?

2011 gab es ja die EU Richtlinie für fernablesbare Heizkostenzähler noch nicht, so dass auch nur einmal im Jahr der Verbrauch kontrolliert wurde. Jetzt gibt es ja aber konkrete monatliche Zahlen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Meine Mieterin hat ihre Vorauszahlungen freiwillig erhöht, da ich die Abrechnung für das Vorjahr immer erst im Sommer des Folgejahres erstellen kann. Vorher liegen mir keine "Heizwerte" vor.

Ich würde lieber etwas mehr bezahlen statt nachzuzahlen.

Die Fernwärmepreise haben sich tatsächlich massiv erhöht. Auch als Vermieterin weiß ich noch nicht, was da auf uns (also meine Mieterin und mich) zukommt. Denn die Vermieter sollen ja auch an den Heizkosten beteiligt werden.

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Familienmitglied ist immer zuhause

Da mein Mann schon in Pension ist, wäre er auch zuhause.

Dieses Jahr lag der Termin aber in unserem Urlaub, so dass wir gleich angerufen und Bescheid gesagt haben. Wir bekamen dann einen Ersatztermin.

Ignorieren ist ganz schlecht, weil Dein Verbrauch dann unter Umständen geschätzt wird, was nicht immer zu Deinem Vorteil sein muss.

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Als Vermieterin würde ich nur stutzig werden, wenn bei den Abzügen was geschwärzt wäre. Das würde auf eine Gehaltspfändung hinweisen. So wie Du die Einkommensnachweise geschwärzt hast, würde ich das akzeptieren.

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Als Vermieterin kann ich Dir sagen, dass Du 30 Tage Zeit hast, die Nachzahlung zu leisten. Du musst ja auch Zeit haben, die Abrechnung genau zu prüfen. Wenn Du dafür Unterlagen vom Vermieter anforderst, dauert es eh länger.

Einige Gerichte sehen das genauso, auch wenn es andere Fristen gibt.

https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/363-betriebskostenabrechnung-nachzahlung-guthaben-faelligkeit.html

Meine Mieterin erhält Ihre Abrechnung vorab per eMail und anschließend die Originalabrechnung per Post.

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Da das erst ab 1.1.2023 gilt, kann es auch erst in der Abrechnung für 2023 erscheinen. Wie und wo das errechnet und abgebildet wird, frage ich mich als Vermieterin allerdings auch. Noch habe ich als Vermieterin auch vom Hauseigentümerverein dazu keine Info.

Und zur Antwort von christl10: Nein, es muss nicht zwangsläufig zu einer Mieterhöhung führen, denn alle meine umlegbaren Kosten kann ich bei der Steuererklärung steuermindernd angeben. Die nicht umlegbaren Kosten zahle ich aus eigener Tasche.

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Leider muss man heute schon 2-3 Wochen auf einen Handwerker warten. Ich würde bei meinen Eltern oder bei Freundinnen duschen.

Und als Alternative gibt es noch den altgedienten Waschlappen.

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Dass Du einsiehst einen Fehler gemacht zu haben, gefällt mir.

2000 Teile sind schon ne Menge, da wäre ich als Chef auch sauer.

Die Reparatur zuzusagen und die Dinge dann auf der Arbeit einfach liegen zu lassen, ist nicht okay. Zusagen muss man einhalten. Du bist noch in der Probezeit, da sollte man ziemlich kleine Brötchen backen und auch den A... in der Hose haben, nochmal nachzufragen, ob das ernst gemeint war, mit dem Zuhause nacharbeiten. Allerdings ist der Vorschlag auch irgendwie merkwürdig. Du brauchst doch einen entsprechenden Arbeitsplatz und diverse Werkzeuge. Solltest Du die mit nach Hause schleppen? Und was ist mit der vom Arbeitgeber zu gewährleistenden Arbeitssicherheit?

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Mit bestandener mündlichen Prüfung endet der Ausbildungsvertrag. Meine 3jährige Ausbildung endete eigentlich am 30.8., da ich aber am 4.7. die mündliche Prüfung bestanden hatte, endete der Ausbildungsvertrag. Zum 5.7. wurde ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Bei Dir endet der Ausbildungsvertrag also mit der bestandenen praktischen Prüfung. Dass Du nicht übernommen werden kannst, ist sehr schade. Dann bitte umgehend zum Jobcenter und arbeitslos melden. Dass Du bereits am 1.8. einen neuen Job hast ist uninteressant, da jede Lücke im Rentenverlauf vermieden werden sollte. Das Jobcenter muss den neuen Arbeitsbeginn aber zur Kenntnis nehmen, sonst stecken sie Dich in Bewerbungs-Seminare o.ä.

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