Benötige ich zur Löschung einer Grundschuld im Grundbuch einen Notar oder kann ich das selbst auf dem Grundbuchamt erledigen?
Ich habe von der Bausparkasse nun alles erhalten, was man zur Löschung der Grundschuld benötigt, nachdem meine Wohnung bezahlt ist. Ich bin alleinige Eigentümerin der Wohnung. Muss ich zur Löschung der Grundschuld nun einen Notar aufsuchen oder kann ich das auch selbst auf dem Grundbuchamt erledigen?
Recht,
Grundbuch,
Notar,
Wirtschaft und Finanzen