Darf der Vermieter meine Wohnung anschauen?

14 Antworten

Natürlich darf der Vermieter auch die anderen Räume begutachten. Er ist schließlich der Eigentümer der von Ihnen gemieteten Wohnung. Und Eigentum verpflichtet. Er ist verpflichtet die Wohnung auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Das ist seine Aufgabe. Als Mieter ist man verpflichtet jedweden Mangel und Beschädigungen an der Mietsache bei Bekanntwerden derselben diesen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Geschieht das nicht und entsteht durch das Verschweigen eines Mangels an der Wohnung dem Eigentümer ein materieller Schaden, haftet der Mieter unter Umständen durch diese Unterlassung für alle Maßnahmen der Mängelbeseitigung. Und das könnte im Einzelfall sehr teuer für den Mieter sein.

Darüber hinaus riskiert der Mieter eine Abmahnung falls bekannte Mängel und Schäden nicht rechtzeitig dem Vermieter gemeldet werden.

Renick  19.12.2021, 15:32
Natürlich darf der Vermieter auch die anderen Räume begutachten.

Welches Gesetz konkret erlaubt das dem Vermieter?

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1897Helene  19.12.2021, 15:44
@Renick

Art. 14 (2) Grundgesetz. Eigentum verpflichtet.

Der Vermieter als Eigentümer ist verpflichtet die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Der Mieter nutzt ja das Eigentum des Vermieters. Daher ist es ja auch in seinem Sinne die Wohnung von Mängeln freizuhalten.

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Renick  19.12.2021, 16:33
@1897Helene

Nein, das Grundgesetz hilft hier nicht weiter, damit kannst du das nicht begründen. Das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, nicht aber das Zivilrecht, also die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter.

Aber bemühe dich nicht weiter. Es existiert kein Gesetz, dass dem Vermieter das Recht zur Besichtigung ohne konkreten Anlass gibt. Ganz im Gegenteil, es existiert ein Gesetz, mit dem sich begründen lässt, dass der Mieter das nicht dulden muss. In meiner Antwort habe ich ein entsprechendes BGH Urteil genannt, falls es dich genauer interessiert.

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1897Helene  19.12.2021, 16:58
@Renick

Natürlich gibt es hier einen konkreten Anlass zur Besichtigung und zwar den Schaden im Badezimmer. Aber natürlich kann man sich querstellen und jedwede Kooperation zur Schadensbegutachtung verweigern. Ob das besonders klug wäre, wage ich jedoch zu bezweifeln. Ich bin selbst Vermieter und kenne daher meine Rechte und Pflichten. Leider ist es mittlerweile so, dass viele Mieter besonders jüngere keinerlei Respekt mehr vor ihrem Vermieter haben. Ich höre dass immer häufiger von Miteigentümern in unserer WEG. Was sich einige Erlauben wie sie mit fremden Eigentum umgehen, spottet mitunter jeder Beschreibung. Manchen Leuten scheint allerdings nicht klar zu sein, dass der Vermieter meistens in einer wirtschaftlich und finanziell stärkeren Position ist als der Mieter und in der Regel am längeren Hebel sitzt.

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Renick  19.12.2021, 17:16
@1897Helene

Du lenkst jetzt vom Thema meines Kommentars ab. Dass man sich überlegen kann, ob man es erlaubt, ist klar. Aber du hattest zum Ausdruck gebracht, dass der Vermieter ein Recht dazu hat, und das ist so nun mal sachlich falsch.

Aber natürlich kann man sich querstellen und jedwede Kooperation zur Schadensbegutachtung verweigern

Es geht jetzt nicht um die Schadenbegutachtung. Es geht um die anderen Räume. Diese sind Gegenstand der Frage.

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Was viele nicht wissen : Der Vermieter hat ein Recht darauf in regelmässigen Abständen zu schauen ob in der Wohnung alles okay ist. Als zumutbar geht man normalerweise 1-2 Mal im Jahr aus.

Also wenn er schon da ist, wäre das sinnvoll es direkt zu gewähren, bevor man einen neuen Termin ausmacht

Je nach Schaden, müsste vielleicht eh überprüft werden ob die anderen Räume auch betroffen sind

Renick  19.12.2021, 15:31
Der Vermieter hat ein Recht darauf in regelmässigen Abständen zu schauen ob in der Wohnung alles okay ist.

Wer sagt das?

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Nein. Das muss man als Mieter nicht erlauben. Nur der Schaden darf angeschaut werden. Siehe das BGH Urteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13.

DerHans  19.12.2021, 17:34

Das musst du dann aber auch bis zum Ende durchlesen.

"Dieses Recht zur Besichtigung ist durch den Vermieter aber behutsam auszuüben. Die Besichtigung ist mit angemessener Frist anzukündigen. Als Vermieter darf man eine Besichtigung nur dann verlangen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt (z.B. Besichtigung mit Kaufinteressenten, ein von dem Mieter gemeldeter Mangel, Überprüfung von Handwerkerleistungen, grundsätzlich die ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes)."

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Renick  19.12.2021, 17:47
@DerHans

Da irrst du dich. Die allgemeine Kontrolle auf den Zustand ist kein konkret sachlicher Grund und hat auch gar nichts mit der Bewirtschaftung zu tun.

Du magst dich mit Finanzen sehr gut auskennen. Aber nicht mit dem Mietrecht.

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DerHans  19.12.2021, 17:48
@Renick

Im Vorliegenden Fall des Fragestellers ist der Grund der Wasserschaden. Selbstverständlich gibt es dann eine Begründung, eben das gesamte Rohrleitungssystem zu prüfen.

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Renick  19.12.2021, 17:56
@DerHans
eben das gesamte Rohrleitungssystem zu prüfen.

Das wäre dann eine völlig andere Situation, wenn das im Rahmen de Schadens nötig ist, welche aber nicht Gegenstand der Frage ist. Der Fragesteller fragt explizit, ob sich der Vermieter allgemein einen Eindruck der Wohnung verschaffen kann, also ohne dass in den anderen Räumen um den Schaden geht. Im Übrigen wissen wir überhaupt nicht, was für ein Schaden es ist.

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Hallo ankayla,

wenn er wegen eines Schadens in die Wohnung gerufen wird, dann kann er sich nur den Schaden anschauen und Räume, die mit dem Schaden zu tun haben oder haben könnten.

Der Vermieter hat ein Besichtigungsrecht. Allerdings sollte das einen konkreten nachvollziehbaren Anlass haben und muss rechtzeitig vorher angekündigt werden.

So einfach mal vorbei schauen, ist nicht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Bei einer Mängelanzeige hat der Vermieter nur Anspuch auf in Augenscheinnahme des Schadens / des Mangels - eine Wohnungsbesichtigung steht ihm nicht zu . Ergo kannst Du die Türe aller anderen ( nicht - potentiell - vom Schaden betroffener ) Räumlichkeiten geschlossen halten.