Auszug aus unrenovierte Wohnung?
Guten Tag,
auf Empfehlung eines Bekannten, hätte ich eine Frage.
Aktuell möchte ich Ausziehen aus meiner Wohnung welche ich seit 2013 bewohne.
Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen vom Vormieter (Keinen Bodenbelag, blanke Flexbodenplatten und in den anderen Räumen einen sehr verschmutzten PVC Belag- ich habe auch die Einbauküche übernommen gegen einen kleinen Betrag.
Nun kam der Hausmeister für die Abnahme, ich hatte die Annahme durch Erzählungen das eine unrenovierte Wohnung auch nur in diesen Zustand wieder abgegeben werden muss.
Jedoch hatte ich sogar eher die Wohnung aufgewertet indem ich alle Räume mit Laminat ausgestattet hatte und auch einige Räume neu Tapeziert.
Dieser wies mich daraufhin, das ich die Wohnung komplett Renovieren muss - neuer Bodenbelag und auch einige Räume neu Tapezieren und auch streichen, da der Vermieter den aktuellen Zustand nicht akzeptieren wird. Und wies mich nochmal darauf hin das ich ja den unrenovierten Zustand der Wohnung akzeptiert habe beim Einzug und als Vertragsmäßig.
folgende Passagen wurde mir daraufhin nochmal durchgegeben:
"Der Zustand der Wohnung wird als vertragsmäßig anerkannt. Auf die Durchführung einer Anfangsrenovierung durch den Vermieter wird ausdrücklich verzichtet. Der Mieter ist zur Ausführung der laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet."
"Der Mieter übernimmt gemäß privatrechtlicher Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter die notwendigen Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Streichen) und kann daraus keine Ansprüche an den Vermieter ableiten. Siehe Vereinbarung vom"
Ich hatte dies leider damals nicht so Verstanden das ich die Wohnung in diesen aktuellen Zustand später mal komplett Renovieren muss, sondern wie ich es bereits immer kannte das die Wände nochmal gestrichen werden müssen und alles sauber übergeben werden muss.
Ich organisierte mir Hilfe beim streichen und es wurde auch entdeckt das in zwei Zimmern halt unter meinem Laminat diese blanken Flexplatten sind. Man wies mich direkt daraufhin das diese Aspesthaltig sind - und ich eigentlich gar nicht daran arbeiten sollte, da sie teilweise schon beschädigt sind. Ich war leider völlig Ahnunglos, da mir auch die Wohnung in diesen Zustand so übergeben worden war.
Auf Nachfrage beim Vermieter verzichtete er auf die Bodenbelag arbeiten. Da diese arbeiten eine Spezielle Firma übernehmen muss.
Nun ist meine Frage, darf der Vermieter darauf bestehen das quasi die Räume nochmal neu Tapeziert werden müssen da ich diese Vereinbarung unterschrieben habe ? Aktuell habe ich Sie nur Weiß gestrichen. Scheint auch normale Rauhfaser Tapete zusein, jedoch auch über die ganzen Jahren an manchen stellen auch sehr locker.
hatte zwar paar Themen zu diesen Bereich gefunden - aber nicht spezielles mit dieser Vereinbarung.
Vielen Dank
Rinchen
4 Antworten
Diese Renovierungsklauseln sind schon lange ungültig.
Man müsste neustreichen, wenn die Wände bunt bzw zu dunkel sind. Der Vermieter hätte das wohl gerne aber du bist nicht dazu verpflichtet.
Bist du im Mieterschutzverein? Fall nicht kannst du auch zum Verbraucherschutz gehen, die können dir in dem Fall sehr gut bei dem Problem helfen. So vermeidest du es unnötige Sachen zu tun wozu du gar nicht verpflichtet bist.
Musst du auf jeden Fall machen. Mein Bruder hatte auch bei seiner ersten Wohnung eine gemietet bei denen keine Tapete und Boden drin war und hatte alles selber gemacht und laut Vertrag hätte er das alles wieder wegmachen müssen. Aber er ging zum Verbraucherschutz, da er leider nicht im Mieterschutzverein war und sie halfen ihn das er die Wohnung so lassen kontte wie sie war, also mit Boden und Tapete. Sie sagten nur das, wenn er irgendwo dunkle Tapete gemacht hätte diese hell streichen müssen aber ansonsten so lassen kann.
Diese Vereinbarung, dass du die Arbeiten des Vormieters übernimmst und daher die Wohnung als "renoviert" übergeben wurde, ist wohl eine Nötigung des Vermieters, was war denn der Grund dieser Vereinbarung? Ein Verzicht auf Vermieterarbeiten vor Mietbeginn ist doch deutlicher Hinweis, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde !!!
Also kann auch nur eine besenreine Rückgabe stattfinden, zumal du keine Gratifikation durch den Vermieter für deine Renovierung nach Mietbeginn bekommen hast.
Der naseweise Hausmeister hat dir nichts zu sagen. Dem Vermieter ist so zu entgegnen wie ich es dir gesagt habe.
Der Grund war das der Vormieter noch den Monat in der Wohnung gewohnt hatte, und wir zum nächsten Monat eine Wohnung gesucht haben. Da kein anständiger Bodenbelag drin war oder sehr verschmutzt , war es eh unsere Absicht Laminat zu verlegen - und die Wände in unseren Farben zu streichen - aber daher nichts abgeleitet das ne komplette Wohnungs Renovierung einmal für uns anstehen könnte. Sonden ich bläuig dachte ich müsste nur die Wände dann weiß streichen und notfalls meinen Bodenbelag wieder rausnehmen muss.
Also gab es eine "fliegende" Übergabeder Wohnung. Vormieter raus - Nachmieter rein. Hier wäre nun zu fragen, warum der Vermieter zugelassen hat, dass der Vormieter ohne Renovierung respektive Schönheitsrep. ausgezogen ist. Der Vermieter hat wohl seine Säumigkeit auf dich abgewälzt.
Genau, der Vormieter ist raus und wir sind rein. Na laut aussage des Hausmeisters und auch von der Wohnungsgesellschaft so gesagt, haben wir diese Wohnung so übernommen und uns verpflichtet mit dieser Vereinbarung die Wohnung zu renovieren. Ansonsten hätte es der Vormieter machen müssen. Jedoch glaub ich auch kaum das er es in der Zeit geschafft hätte den Bodenbelag und auch die Zimmer neuzu tapezieren - da wir eine Woche später schon rein sind in die Wohnung.
Sind die Aussichten da gut, sich mal Anwaltlich beraten zu lassen ?
Oder Aufgrundlage von was könnte man nochmal mit dem Vermieter in Verhandlungen treten ?
danke :)
Du musst da gar nichts machen. Die Wohnung besenrein übergeben. Du hast die Wohnung in schlechtem Zustand , unrenoviert übernommen.
Eine Klausel die dich verpflichtet, die Wohnung zu sanieren ist ungültig. Freilich hätte der Vermieter das gerne, weil er bei einer renovierten Wohnung einen höheren Mietpreis erzielen kann.
Lass dich da auf gar keinen Fall zu Leistungen verpflichten, die du nicht erbringen musst.Dübellöcher oder selbst verursachte Schäden die muss man beseitigen.
Notfalls zum Mieterbund. Wahrscheinlich hast du keine Fotos über den Zustand der Wohnung bei Einzug.
Mit diesem Vertrag hast du dir ein Eigentor geschossen.
Es fragt sich einfach ob dieser Vertrag überhaupt rechtens ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dies mal abklären lassen.
Eine weitere Frage ist, ob du durch diesen Umstand die Wohnung sehr günstig mieten konntest. Also dies quasi ein Teil der Vereinbarung war, dass du die Wohnung sanierst und dafür nur die Hälfte an Miete zahlen musstest.
Ja darum gehts mir ja ob jemand Erfahrungswerte hat ob es sich lohnen würde einen Anwalt einzuschalten (Nein leider keine Rechtsschutzversicherung ^^)
Nein, es gab keinen Zuschuss zur Renovierung und auch keinen Mietnachlass oder ähnliches. Ich hatte die Wohnung ja so akzeptiert.
Ich würde mich schon mal bei einem Anwalt informieren. Einfach ob so ein Vertrag Gültigkeit hat.
Denn der ist wirklich ziemlich fragwürdig und hätte ich nicht unterzeichnet. Der Vermieter profitiert so ja extrem.
Das klingt sehr gut, ich wende mich mal an diese Leute.
Dankeschön.