In welchem Zustand muss ich meine Wohnung übergeben?

4 Antworten

Tja, Kommt drauf an. Wie du die Wohnung übernommen hast vom Vormieter ist erst mal egal. Du hättest ja schließlich drauf bestehen können, dass sie so hergerichtet wird, wie es im Vertrag steht. Hast du nicht, also erst mal dein Problem. Schönheitsrep. ist klar. Bohrlöcher etc sind zuzumachen. Das sollte klar sein. Mit dem Streichen ist das so ne Sache. Was sind das denn für Farben? Pastelltöne wäre okay. Schwarze Wände wiederrum nicht. Und wie ist der Zustand? Gut, oder sind die Wände dreckig. Das muss man alles beurteilen. Ein klare Aussage gibt es da nicht

Hilfesuchend297 
Fragesteller
 23.08.2021, 11:23

1 Wand ist dunkelbraun, 2 Wände sind in einem etwas hellerem braunton und die restlichen Wände weiß jedoch mit teilweise Gebrauchsspuren dran.

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Lord2k14  23.08.2021, 11:25
@Hilfesuchend297

Die braune Wand musst du weiß machen. Ich vermute die anderen Wände auch. Ich denke, wenn du einfach alles weiß machst, ist es für alle Beteiligten das Beste.

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Du könntest bei einem Rechtsstreit recht bekommen, wenn Du durch neutrale Zeugen nachweisen könntest, dass Du die Wohnung keinesfalls in neuwertig renoviertem Zustand übernommen hast. Falls Du das nicht kannst oder einen Rechtsstreit scheust, würde ich an deiner Stelle lieber renovieren.

Warum musstest du dich denn um einen Nachmieter bemühen? Das ist Vermietersache.

Und was stand im Übergabeprotokoll?

Die Wohnung ist in neuwertigem renovierten Zustand übergeben wurden und wird bei Auszug gleichwertig hergestellt. Wände sind farblich neutral bei Auszug herzustellen. (weiß)

Und das stand im Übergabeprotokoll, welches du unterschrieben hast, obwohl es nicht so war? Doof...

Sprich mit dem Vermieter, aber im Grunde musst du renovieren....

Hilfesuchend297 
Fragesteller
 23.08.2021, 11:22

Ja ich hab das so unterschrieben, da ich den Vermieter vorab auch kannte und es somit für alle Parteien unkompliziert war und ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass es bei mir auch wieder so unkompliziert wird. Dem war leider nicht so

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Orothred23  23.08.2021, 11:24
@Hilfesuchend297

Wenn man eine Person nicht kennt, unterschreibt man keine Dinge, die nicht der Realität entsprechen....

Eigentlich unterschreibt man schlicht und einfach nie Dinge, die nicht der Realität entsprechen....

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AngiedieSchlaue  23.08.2021, 11:51
@Hilfesuchend297

Man kann doch nicht etwas unterschreiben, was nicht den Tatsachen entspricht.

Damit hast Du jetzt die Arschkarte.

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