In welchem Zustand muss ich meine Wohnung übergeben?
Ich ziehe zum 31.08. Aus meiner Wohnung aus, in der ich noch kein ganzes Jahr gewohnt habe. Da mein Vermieter sich bei dem Thema Nachmietersuche sehr quer gestellt hat und ich somit sehr viel mehr Arbeit und Geld investieren musste als eigentlich nötig, möchte ich auch nicht mehr machen als gesetzlich geregelt ist.
Zum Thema Schönheitsreparaturen steht in meinem Vertrag:
1. Der Mieter übernimmt die Wohnung in neuwertigem renovierten Zustand. (war nicht der Fall, da ich die Wohnung komplett so von der Vormieterin inklusive Möbel und gestrichenen Wänden übernommen habe)
2. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf eigene Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
Zusatzvereinbarung:
Die Wohnung ist in neuwertigem renovierten Zustand übergeben wurden und wird bei Auszug gleichwertig hergestellt. Wände sind farblich neutral bei Auszug herzustellen. (weiß)
Jetzt ist meine Frage, ob ich wirklich verpflichtet bin die Wohnung neu zu streichen. Ich hatte bereits einen Anwalt gefragt, der meinte, dass ich dazu nicht verpflichtet bin aber ich bin mir trotzdem unsicher, da es ja eigentlich ausdrücklich drin steht.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
War das ein Anwalt für Mietrecht gewesen?
Ja war es
4 Antworten
Tja, Kommt drauf an. Wie du die Wohnung übernommen hast vom Vormieter ist erst mal egal. Du hättest ja schließlich drauf bestehen können, dass sie so hergerichtet wird, wie es im Vertrag steht. Hast du nicht, also erst mal dein Problem. Schönheitsrep. ist klar. Bohrlöcher etc sind zuzumachen. Das sollte klar sein. Mit dem Streichen ist das so ne Sache. Was sind das denn für Farben? Pastelltöne wäre okay. Schwarze Wände wiederrum nicht. Und wie ist der Zustand? Gut, oder sind die Wände dreckig. Das muss man alles beurteilen. Ein klare Aussage gibt es da nicht
Die braune Wand musst du weiß machen. Ich vermute die anderen Wände auch. Ich denke, wenn du einfach alles weiß machst, ist es für alle Beteiligten das Beste.
Du könntest bei einem Rechtsstreit recht bekommen, wenn Du durch neutrale Zeugen nachweisen könntest, dass Du die Wohnung keinesfalls in neuwertig renoviertem Zustand übernommen hast. Falls Du das nicht kannst oder einen Rechtsstreit scheust, würde ich an deiner Stelle lieber renovieren.
Warum musstest du dich denn um einen Nachmieter bemühen? Das ist Vermietersache.
Und was stand im Übergabeprotokoll?
Die Wohnung ist in neuwertigem renovierten Zustand übergeben wurden und wird bei Auszug gleichwertig hergestellt. Wände sind farblich neutral bei Auszug herzustellen. (weiß)
Und das stand im Übergabeprotokoll, welches du unterschrieben hast, obwohl es nicht so war? Doof...
Sprich mit dem Vermieter, aber im Grunde musst du renovieren....
Ja ich hab das so unterschrieben, da ich den Vermieter vorab auch kannte und es somit für alle Parteien unkompliziert war und ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass es bei mir auch wieder so unkompliziert wird. Dem war leider nicht so
Wenn man eine Person nicht kennt, unterschreibt man keine Dinge, die nicht der Realität entsprechen....
Eigentlich unterschreibt man schlicht und einfach nie Dinge, die nicht der Realität entsprechen....
Man kann doch nicht etwas unterschreiben, was nicht den Tatsachen entspricht.
Damit hast Du jetzt die Arschkarte.
1 Wand ist dunkelbraun, 2 Wände sind in einem etwas hellerem braunton und die restlichen Wände weiß jedoch mit teilweise Gebrauchsspuren dran.