Da ich dann aber ein besseres Angebot bekommen habe, habe ich ihm die 24 Euro zurück gezahlt per Paypal...

Du kannst nicht einfach von einem rechtsgültig nach dem BGB geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, wie stellst Du Dir das vor?

Wenn er mit dem Abbruch einverstanden ist, dann hast Du ihn so zu stellen, als habe der Kauf niemals stattgefunden.

Alternativ kann der Käufer auch einen sog. Deckungskauf vornehmen, alle Mehrkosten gehen dann zu Deinen Lasten.

Das ist doch sein verschulden, da er die Gebühren doch übernehmen muss wegen dem käuferschutz oder?

Nein, PayPal-Gebühren sind allein Sache des Verkäufers; wer freiwillig PayPal anbietet, der zahlt auch die Gebühren.

Sei froh, dass Du sowas nicht bei mir probiert hast; ich bekäme meinen Artikel, und zwar ohne wenn und aber!

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Denn Paypal gibt erst dann das Geld frei, wenn bei Paypal bzw. eBay auch „zugestellt“ steht.

Da irrst Du Dich:

PayPal kann Dein Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/holds-reserves

Und da ist dann noch was:

Du bist minderjährig und darfst überhaupt keinen PayPal-Account haben.

Und bald hast Du ein richtiges Problem:

In Kürze will PayPal nämlich, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern; wahrscheinlich wird aber auch ein Ausweis zwecks Altersverifizierung von Dir gefordert.

Und dann kommt raus, dass Du Dich mit einem gefälschten Geburtsdatum angemeldet hast; als Konsequenz sperrt PayPal dann Deinen Account und Dich als Person, und zwar endgültig.

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Hat der Händler nach dem Kauf irgendwelche Ansprüche?

Nein, wenn der Privatverkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.

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Lastschrift läuft bei eBay immer über PayPal, hast Du denn einen PayPal-Account?

Ach ja, Du bist ja erst 17 Jahre alt, dann kannst Du ja gar keinen PayPal-Account haben, und auch auf eBay hast Du noch nichts zu suchen.

Und bitte erspar uns den Spruch, dass es ja der Account Deiner Eltern wäre. ;-)

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Der Käufer hat es abgeholt und auch angeschaut und Bar bezahlt.

Und somit kannst Du seinen Wunsch freundlich, aber bestimmt zurückweisen und Dir jegliche weitere Kontaktaufnahme verbitten.

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Kann da was schlimmes passieren?

Nein, was soll da "Schlimmes" passieren, außer dass Du Deine Ware bekommst?

Darf ich fragen, wie alt Du bist?

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Darf man fragen, warum Du als Privatverkäufer freiwillig (!) PayPal anbieten willst?

  • Ist Dir ein Luxemburger Zahlungsdienstleister wirklich lieber als das Geld auf Deinem Girokonto, das Dir dort niemand mehr wegnehmen kann?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld bis zu 21 Tage einbehalten kann?
  • Du weißt, dass Du ausschließlich sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken darfst?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld einfriert oder gar zurückbucht, wenn ein unzufriedener Käufer innerhalb von 180 Tagen (!) nach dem Kauf einen Käuferschutzfall eröffnet?
  • Dir ist bekannt, dass Käuferschutzfälle zu 99,9% auch zugunsten des Käufers entschieden werden?
  • Und Du zahlst als Verkäufer auch noch gerne dafür die Gebühren?

Na dann...

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Ich hab echt Angst das Post nach Hause kommt, und meine Eltern ausrasten.

Tja:

Du bist minderjährig und darfst überhaupt keinen PayPal-Account haben.

Und bald hast Du ein richtiges Problem:

In Kürze will PayPal nämlich, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern; wahrscheinlich wird aber auch ein Ausweis zwecks Altersverifizierung von Dir gefordert.

Und dann kommt raus, dass Du Dich mit einem gefälschten Geburtsdatum angemeldet hast; als Konsequenz sperrt PayPal dann Deinen Account und Dich als Person, und zwar endgültig.

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Eine Sendeverfolgung ist vorhanden und laut Verfolgung ist die Ware auch zugestellt.
Was können wir machen ?

Ganz einfach:

Du hast einen von PP anerkannten Versand- und Zustellnachweis.

Falls der Käufer einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnet, dann lädtst Du diesen Versand- und Zustellnachweis im geöffneten Fall hoch, anschließend schließt PP den Fall zu Deinen Gunsten.

Und dann solltest Du darüber nachdenken, ob es wirklich so clever ist, als Verkäufer freiwillig (!) PayPal anzubieten.

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Wie sieht es aber aus, wenn ein Brief an die Erziehungsberechtigten gerichtet ist.

Das sollte nicht vorkommen, da Du als Volljähriger keine Erziehungsberechtigten mehr hast.

Darf ich da auch unterschreiben oder müssen das noch meine Eltern machen?

Selbstverständlich Du.

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Ganz einfach:

PayPal will, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern, die sich mit einem gefälschtem Geburtsdatum widerrechtlich dort angemeldet haben.

Du solltest Dir also eine Kreditkarte besorgen, was heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr ist.

Und bevor Du fragst:

Nein, ohne Hinzufügen einer Kreditkarte wirst Du PayPal nicht mehr nutzen können.

Und falls Du doch minderjährig sein solltest oder bei Accounterstellung minderjährig warst – was ich persönlich natürlich nicht glaube - dann ist das der Anfang vom Ende Deines PayPal-Accounts, der wird in diesem Fall nämlich in Kürze endgültig gesperrt werden; Du als Person übrigens ebenfalls.

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