Muss mein Mitbewohner mir Miete zahlen wenn wir zusammen im Mietvertrag stehen?

5 Antworten

Im inneren Verhältnis der Mieterpartei ist die Miete gemeinsam zu erbringen oder es gibt eine Vereinbarung, dass nur einer die Gesamtmiete bezahlt.Hier ist konkludent die Miete bisher gemeinsam erbracht worden und so bleibt es auch bis zu einem wirksamen Mietende.

Fordere also deinen EX auf die fehlenden Beträge an dich unter Fristsetzung zu zahlen. Verstreicht die Frist ergebnislos, wäre eine 'Mahnung zu schreiben, fruchtet auch diese nicht, dann ist eine gerichtliche Mahnung einzuleiten,aus der eine 'Zahlungsklage entstehen kann.

Allein kannst du den Mietverrag nicht kündigen. Da der EX nicht zustimmen würde, müsstest du eine Zustimmungsklage erheben, was ohne Probleme funktioniert. Dann müssen beide ausziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
coraxx84 
Fragesteller
 15.01.2024, 07:33

Wie und wo mache ich das mit der Zustimmungsklage?

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Gerhart  15.01.2024, 11:28
@coraxx84

Zunächst musst du die gemeinsame Kündigung zum 30.04.2024 verfassen und den EX unter Fristsetzug auffordern ebenfalls zu unterschreiben. Ist die Frist verstrichen Nimmst du das Kündigungsschreiben und gehst zum Amtsgericht und reichst die Zustmungsklage ein. Ein Justizsekretär wird dich beim Verfassen der Klage unterstützen. Du kannst es auch jedem Anwalt in die Hand geben- Kostet dann aber auch. Es gibt Prozsesskostenhilfe, falls du bedürftig bist.

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Sie können ihn auf die Beteiligung verklagen.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, die Wohnung gemeinsam zu kündigen. Verweigert der andere die Zustimmung, dann bleibt Ihnen auch hier die Klage auf Zustimmung.

Hallo,

Ich selbst Stand letztes Jahr vor einer ähnlichen Situation da meine EX einen Rosenkrieg veranstaltete.

Ich kann dir beruhigt sagen das, sofern er den Mietvertag mitunterzeichnet hat, auch 50% der Miete zu tragen hat!

Der Vermieter allerdings kann sich quasi aussuchen von wem er die Gesamte Miete verlangt sollte diese NICHT bezahlt werden. Den Vermieter sollte man hier außen vor lassen.

Ja du kannst Ihn natürlich darauf verklagen, hast du einen Rechtschutz? Wenn ja direkt anrufen!

Er ist verpflichtet seinen Anteil zu leisten.

Bezüglich der Kündigung , wenn ihr diese nicht gemeinsam unterschreibt, besteht die Möglichkeit der Anpassung des Mietvertrages. So kann er drinnen bleiben und du ausziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wiesel1978  15.01.2024, 07:27

Ich bin mit allem einverstanden, bis auf ...

Ich kann dir beruhigt sagen das, sofern er den Mietvertag mitunterzeichnet hat, auch 50% der Miete zu tragen hat!

Es gibt durchaus die Situation, dass Person A die Miete zahlt und Person B andere Verpflichtungen bezahlt (Verpflegung, Verträge usw). Daher sehe ich den Absatz eher kritisch.

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ChrisDera  15.01.2024, 07:37
@Wiesel1978

Ich denke so etwas kann durchaus sein nur ohne einer schriftlichen Abstimmung denke ich nicht das dies geltend wäre in einem Rechtsstreit.

Durch meinen Prozess letzten Jahr, habe ich eben die Erfahrung gemacht das beide Zahlen müssen zu ungeteilten Hand. Der Vermieter wie gesagt kann sich ja quasi "aussuchen" wen der beiden Parteien er zur Zahlung auffordert. Im Privaten Rechtsstreit also mit der zweiten Mietpartei läuft es aber darauf aus, da werden auch keine Strom / Heizungskosten beachtet falls z.b einer der beiden die Wohnung vorab verlässt, muss er dennoch auch die Betriebskosten für die Wohnung mit übernehmen.

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Das mit der Miete musst Du mit dem Ex ausmachen, auch im Zivilrecht kannst Du Geldforderungen einklagen (Mahnabfolge einhalten). Dem VM ist es ziemlich egal, da ihr beide Gesamtschuldnerisch haftet.

Wohnung suchen,

Kündigung schreiben, mit dem VM reden, dass die Wohnung keinen Nachmieter braucht und somit eine Mietvertragsänderung ohne 3 Monatsfrist von statten gehen könnte.

DerCaveman  15.01.2024, 07:49
Kündigung schreiben

Da der Mitmieter einer Kuendigung offenbar nicht zustimmen will, kann sie sich das sparen. Eine von ihr allein ausgesprochene Kuendigung waere ohnehin unwirksam.

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DerCaveman  15.01.2024, 07:57
@Wiesel1978

Geht auch nur mit Zustimmung des Mitmieters und zusaetzlich ist dafuer auch noch die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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MUSS er die Hälfte zahlen?

Wenn er im Vertrag steht, dann muss er auch Miete zahlen.

 Kann ich auch dem Vermieter einfach nur die Hälfte überweisen und ihm sagen er soll sich die andere Hälfte selbst von meinem Ex holen?

Kannst Du ihm sagen, wird ihm aber vermutlich egal sein ;-)

Ihr haftet gesamtschuldnerisch, d.h. dem Vermieter ist egal, wie ihr das im Innenverhältnis klärt. Wichtig ist, dass die gesamte Miete kommt. Wenn nicht die volle Miete kommt, kann der Vermieter auch dich zu Verantwortung ziehen.

Andere Frage, wie komme ich am besten aus dem Mietvertrag raus, wenn ich mir ne neue Wohnung suche, denn er will auf gar keinen Fall ausziehen??????

Hier müsstest Du auf Zustimmung zur Kündigung einklagen.