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Mauritius370

19.12.2023
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Physmed28
21.09.2020, 23:48
Mitbewohner ist ausgezogen, meldet sich aber nicht ab und bezieht weiter halbe Miete von JC. Kann ich ihn sbmelden?

Also .. Ich hatte bis 31.08.20 eine WG mit einem Mitbewohner. Dieser ist zum 31.08. 20 ausgezogen zu einer Verwandten , wo er keine Miete zahlt . Die Hälfte der Miete hier bekam er vom JC. Er hat sich aber NICHT umgemeldet und wohl auch beim JC nicht abgemeldet (Umzug) in gleicher Stadt. Nun zahle ich allein die komplette Miete, die nicht billig istvund bekomme kein Wohngeld, da ER offiziell noch hier gemeldet ist und offiziell noch die halbe Miete zahlt und wohl auch vom JC ksssiert für SICH. Kann ICH ihn abmelden? Es heißt , die Person selbst kann das nur machen bzw. Muss das tun. macht er aber wohl nicht. Wie soll ich vorgehen?

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Antwort
von Mauritius370
19.12.2023, 19:18

Klar kannst ihn abmelden. Ich hab fast den gleichen Fall. Dann hat er keinen Wohnsitz mehr und es ist schwieriger neues BG zu beantragen.

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