Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Wohnraum und Nutzung?

Hallo,

Trotz anwaltlicher Vertretung sehe ich mich mal wieder gezwungen selber zu recherchieren.

Ich hatte bis 2021 mein Haus vermietet. Die Mieterin musste geräumt werden. Im Juli 2023 erreichte mich eine Klage, dass sie eine Kaution fordere. Dafür hat sie 3 Zeugen aufgerufen, die angeblich dabei waren. Eine vorgelegte quittung konnte zwischenzeitlich zum im Rahmen des angeblich von mir geschriebenen Wortlautes als Fälschung enttarnt werden.

Neben der Tatsache, dass ich keine Kaution erhalten habe, hat die Mieterin den Keller als Wohnraum genutzt. Dieser hatte einen leichten Schimmelbefall der zwar ohne große Sanierung entfernt werden konnte, aber trotzdem Arbeit und Zeit geraubt hat. Ich hatte mir einen Kostenvoranschlag damals geben lassen. 1.650€. Für das Geld habe ich mich selber darum gekümmert. Hinzu kommt, dass Gefrierkombi, Rasenmäher und Teile der Küche gefehlt haben. Telefon Kabel zerschnitten, Steckdosen Kabel beschädigt, dass es ein Kabelbrand gegeben hat, Ungeziefer aufgrund Abfall und Müll unter der Küchenzeile. Ich habe für alle Schäden Zeugen. Die Wände wurden auf Feuchtigkeit gemessen und waren trocken. Dazu gibt es auch Beweise. Einen Gutachter habe ich mir gespart. Von der Frau ist nichts zu holen und in meiner Welt hatte sie auch nichts zu bekommen. Die Gegenstände waren da und sie hat sich in diversen schreiben hinsichtlich des Verbleibes mehrfach widersprochen. Die Zeugen kann ich nur ansatzweise als unglaubwürdig darstellen. Nachweislich war ich am Tag der angeblichen Übergabe nicht im Haus, sondern bei meiner Familie, die das auch bezeugen wird.

Trotzdem möchte der Richter möglicherweise die Schäden aufrechnen. Er meinte, dass er die Gegenstände nicht bewerten könnte, da ihm keine Fotos zum Zustand vorliegen. Man darf also stehlen und muss nicht ersetzen, wenn der andere nicht dokumentiert hat?

Fragt mich bitte nicht, warum ich diese Frau ins Haus gelassen habe. Ich habe es gut gemeint. Alleinerziehende Mutter wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Gefälschte Lohnabrechnung lag vor. Tatsächlich jobcenter seit Jahren. Ich bin geheilt. Aber wie komme ich aus der Nummer raus?

Haus, Vermietung
Mieter absagen?

hallo, ich hätte eine Frage und bräuchte eure Meinung.
ich habe mit 18 eine Wohnung geerbt und kannte mich absolut mit vermieten und verwalten etc. Nicht aus. Nachdem kurz vor meinem 18. Geburtstag die aktuelle Mieterin gekündigt hat, war meine Aufgabe nach einem neuen Mieter zu schauen dazu zu diesem Zeitpunkt alles sehr stressig war und mir alles zu viel wurde, hat die aktuelle Mieterin mir angeboten, ihren Bruder nehmen zu können, da er nach einer Wohnung suchte ich war mir von Anfang an nicht sicher, ob ich ihn nehmen sollte aber habe mich dann schlussendlich doch das Ziel entschieden. doch mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, ob das die richtige Entscheidung war. Ich habe das Gefühl, dass er mich nicht ernst nehmen würde und alles machen könnte, was er denkt. Am Mittwoch wäre die Wohnungsübergabe und ablöse und ich bin wirklich am überlegen, ob ich noch absagen soll, da noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde aber weiß nicht ob es nicht absolut unfair und fies wäre. Ich habe ihm einen Mietvertrag geschickt, den ich erstellt hatte und habe die Miete um 40 € erhöht. Für die Wohnung ist der aktuelle Mietpreis absolut wenig bei der Lage, wo sie ist und trotzdessen. Hat er mir danach eine Audio geschickt, worin er Sagte, dass er davon ausgegangen ist, dass die Miete gleich bleibt und wir es ja dann so machen können, dass er das selbe zahlt wie seine Schwester. Obwohl ich klar und deutlich den Mietpreis reingeschrieben hatte. Ich hatte auch gesagt, dass die Wohnung bei der Wohnungsübergabe leer sein muss, weil ich ein Übergabeprotokoll erstellen werde Und vorgestern hatte er mir dann gesagt, dass die kompletten Möbel seiner Schwester drin bleiben werden und ich das dann mit seiner Schwester klären muss. Jetzt bin ich mir absolut nicht sicher, ob ich ihn nehmen soll und weiß, dass ich auch eigentlich mehr Geld bei anderen Mietern bekommen würde. Aber bin schlecht im Nein sagen und absagen und kann nicht konsequent bleiben. Was würdet ihr machen?

tut mir leid ich weiß, dass es sehr lang geworden ist, aber ich bräuchte einen Rat

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Habe ich noch eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen?

Habe Fragen zu einer Rechtslage, habe einen Mietwagen gebucht gehabt. Das Auto war dreckig (Warscheinlich vor kurzem vom Vormieter abgegeben worden). Die haben das Auto sauber gemacht, und nach einer Viertel Stunde hab ich das Auto bekommen. Ob sie das Auto inspiziert haben auf Schäden ist fraglich. Fahrt war gut, komnte mich nicht beschweren. Auto wieder abgegebenan einem Freitag. (Auf deren Hof, neben einem Bahnhof, ohne Sicherung, ohne abzäunung oder sonst irgendetwas) Schlüssel in den Briefkasten geschmissen, Samstag waren Mitarbeiter in der Filiale. Kaution wieder bekommen am Montag

Am selben Montag dann die e-Mail: 10cm großer Kratzer bis zur Grundierung plus große oberflächliche Kratzer an der Frontseite.

Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht, es steht in ihren AGB‘s dass ich selbst in der Verantwortung bin mir das Auto anzuschauen und ohne Makel wieder abzugeben. Hab ich unterschrieben, aber natürlich nicht durchgelesen, da ich sonst vor Mietung 2 Stunden in der Filiale gestanden hätte.

Versicherung abgeschlossen Vollkasko mit Selbstbeteiligung 1050€. Natürlich haben die Leute die die Reperatur durchgeführt haben, das halbe Auto aus/- und wieder eingebaut sodass die Rechnung in dir Höhe schoss, und ich die vollen 1050€ zahlen muss. Mein Anwalt sagte, dass er noch Grundsätzlich Chancen sieht dass ich gewinnen könnte. Weil viele Gerichte sich meist für dem Mieter entscheiden. Sehen aber nicht alle Gerichte so. Ich weiß aber nicht so recht, wenn ich verlieren würde müsste ich neben dem Schaden auch das Gericht + deren Anwalt bezahlen und das wären ungefähr das doppelte vom Schadensbetrag. Will auf einer Seite nicht für irgendwas zahlen was ich nie begangen hab. Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht das doppelte zahlen.

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Er zieht zu mir in mein Haus - Kostenaufteilung beim Zusammenziehen?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf diesem Weg eine Entscheidungshilfe zu bekommen, oder vielleicht auch konstruktive Vorschläge.

Es geht um die Kostenaufteilung beim Zusammenziehen in Wohneigentum.

Ich, 39, alleinerziehende Mama von einem 8 jährigen Sohn, wohne seit 2014 in Eigentum. Es handelt sich um ein 150 m² Haus mit großem Garten und Hof. Baujahr 1971.

Seit 2018 wohne ich hier alleine mit meinem Sohn und komme in der aktuellen Lage (stark gestiegene Kosten,…heize Beispielsweise mit Heizöl) schwer über die Runden. Mein Sohn und ich leben aber sehr sparsam, und bekommen es hin.

Seit etwas über 2 Jahren bin ich mit meinem Freund zusammen. Er ist geschieden und hat eine 4 jährige Tochter. Er wohnt zur Zeit in einer 64 m² Wohnung mit Terrasse.

Seit Anfang unserer Beziehung macht er einer Weiterbildung und ist nur am Wochenende/Feiertage/Urlaub zuhause. Deshalb ist seine Wohnung seit knapp 1,5 Jahren unbewohnt. Wenn er zuhause ist, dann ist er immer bei mir.

Seine Wohnung hat er zum 01.05. gekündigt und zieht offiziell bei mir ein.

Seine 64 m² Wohnung kostet ihn monatlich um die 700 €. (Kaltmiete + Nebenkosten).

Dazu kommen noch kosten wie GEZ, Telefon, Internet, Strom etc. Er kommt also auf monatliche Kosten von ca. 850 €.

Ich habe eine aktuelle Darlehensrate von 500 € und zahle knapp 600 € Nebenkosten. In den 600 € ist aber alles enthalten. Von Strom, über Gebäudeversicherung bis hin zu Internet, Telefon, GEZ.

Ich habe einige Renovierungskosten in das Haus gesteckt. (Neues Dach, Ausbau Dachgeschoss, neue Böden, neu Wände etc.

Ich zahle aktuell für 150 m² Eigentum mit allen Kosten ca. 1100 € (Darlehen + Nebenkosten)

Er zahlt aktuell für 64 m² Mietwohnung mit allen Kosten ca. 850 €.

Ich bekomme Kindesunterhalt, er zahlt Kindesunterhalt.

Sein Verdienst ist doppelt so hoch wie meiner.

Eine „gerechte“ Aufteilung wird es in diesem Sinne nicht geben. Ich möchte einfach dass es für uns beide passt. Wir haben allerdings beide schlechte Erfahrungen gemacht was Finanzen in vorherigen Beziehungen betrifft. Daher möchten wir eine möglichst „faire“ Reglung, ohne dass ich mich "bereichere".

Seine Vorstellung: Da es sich bei dem Haus um mein Eigentum handelt, möchte er auch selbst Wohneigentum um sich im Alter abzusichern bzw. als Einnahmequelle (Vermietung). Deshalb möchte er bei mir möglichst „wenig“ zahlen um Eigenkapital anzusparen für den Kauf einer Eigentumswohnung. Er möchte sich mit 50% der Nebenkosten beteiligen, also ca. 300 €.

Meine Vorstellung: Da ich das komplette Haus finanziere, ich für alle Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich bin, das Haus renoviert ist und er es ebenfalls mit „abnutzt“, fände ich eine Beteiligung im Sinne einer „ortsüblichen Kaltmiete“ nur fair.

150 m² x 5,00 € (ortsübliche Miete ca. 5,30 €) = 750 €. Davon wären ¼ mein Vorschlag: 187,50 €. Mit 50% der Nebenkosten von 300 € wären es 487,50 €.

Was wäre für euch „fair“?

Wie würde ihr die Kosten aufteilen?

Vielen lieben Dank im Voraus.

Nebenkosten + "Kaltmiete" aufrunden 500 € 88%
Nebenkosten + "Kaltmiete 487,50 € 13%
Nur Nebenkosten 300 € monatlich 0%
Weniger als 300 € monatlich 0%
Finanzen, Miete, Vermietung, Nebenkosten, zusammenziehen
suspekte Stromrechnung zahlen ?

Hallo zusammen - nachdem wir Anfang letzten Jahres für einige Monate eine
Wohnung in einem 2 Familien-Haus vermietet hatten (die andere Wohnung stand in der Zeit leer) - kam nun vom städtischen Regionalanbieter (den wir selbst
bislang noch nie als Stromanbieter gewählt haben ;; der sich aber (eigentlich) automatisch einschaltet (hat er aber seinerzeit nicht getan!), wenn irgend ein Haus in die Grundversorgung fällt) eine Horrorrechnung an.
Nach ca. einem Jahr meldet sich also dieser (eigentlich) "automatisch zuständige Regionalanbieter" mit dieser äußerst fraglichen Rechnung (wirklich horrormäßig).
In diesem Schreiben benennt er sich selbst seit Oktober 21 zuständig zu sein und
gibt eine an die 4000 kw/h verbrauchten Strom an, den wir zahlen sollen.
Der Netzbetreiber (also nicht Regionalstromanbieter) hatte im Frühsommer
vergangenen Jahres (also fast vor einem Jahr) auf meine Frage hinsichtlich der hier fehlenden "Corona-Selbstablesungsaufforderung" angegeben, dass ich nicht Eigentümer sei - sondern dies erst einmal nachweisen solle. Unter Mitteilung meiner Daten, Zählernummer etc. erkannte er mich (als schon immer und ewig Eigentümer dieses Hauses) n i c h t an. Seltsamerweise kam dann gestern ein an mich adressierter Brief (den ich letztes Jahr vermisst hatte und deswegen anrief) mit der Aufforderung zur Selbstablesung (obwohl ich ja offensichtlich in deren Augen noch immer nicht der Eigentümer bin). - Was würdet ihr nun tun ? -
Gruß Skipper


Strom, Recht, Vermietung, Stromverbrauch, Stromrechnung
Chance zum Erhalt des Miethauses erhöhen - Was ist zu beachten?

Mein Partner und ich haben ein wunderschönes Haus entdeckt, welches zur Vermietung ausgeschrieben ist. Da es auch relativ günstig ist, gibt es natürlich einige Interessenten.

Nun möchten mein Partner und ich "sicher gehen", dass wir in die engere Auswahl kommen bzw. dass der Vermieter uns auswählt.
Wir möchten mit der Kinderplanung beginnen, sobald wir eine grössere Wohnung/Haus gefunden haben und dies möchten wir natürlich auch erwähnen. So hat der Vermieter die Sicherheit, dass das für uns etwas langfristiges ist. Ausserdem kennen wir die Umgebung und auch einige Nachbarn. Ausserdem will mein Partner seine Begeisterung für die Gartenarbeit zum Ausdruck bringen, vor allem weil wir jetzt keinen Garten haben.
Die Besichtigung ist morgen und soweit haben wir auch alle Dokumente bereit, dass wir uns danach sofort bewerben können.

Nun zwei Punkte, die mich ein wenig verunsichern: Das Haus hat eine Garage mit Einfahrt. Wir haben aber kein Auto und somit würde diese Garage nicht so genutzt werden. Ist das Schlimm bzw. gibt das Minuspunkte?
Ausserdem hat mein Partner einen fast zwei seitigen Betreibungsregisterauszug. Es sind alles alte Einträge, die gerade noch so in diesem Jahr drin stehen und erst nächstes Jahr gelöscht werden können. Meiner ist leer. Wie macht sich das beim Vermieter?

Was kann man noch beachten bei der Besichtigung und Bewerbung?
Wie "professionell" muss man sich kleiden?

Danke im Voraus :)

Haus, Wohnung, Miete, Bewerbung, Vermietung, Wohnungssuche, Besichtigung
Gegenstände im Treppenhaus abstellen (komplizierteres konzept als die norm)?

Hi also meine Frage wäre es wie es ausschaut zweckshalber sachen + teppiche nach der eingangstür drinnen im flur inklusive treppe und den darauf folgenden gang zur nächsten treppe abzustellen bzw auszulegen.

Es ist eine Mehrstöckige halbhälfe eines hauses, das erdgeschoss sowie dass erste stockwerk werden von einem paar bewohnt.( alle räume können vom flur bis hin zu den nächsten 2 treppen und dem gang dazwischen abgeschlossen werden).

Der ehemalige besitzer hat mit dem paar vereinbart dass eben diese Treppen inklusiver der gänge gemeinsam genutzt werden darf da der ehemalige besitzer das 2te stockwerk ab und an selber benutzt hat und dass man in das 2te stockwerk auch nur durch den beschriebenen beiden gängen und beiden treppen kommen kann.

Jetzt ist meine frage ob das gemeinsam lebende paar die das erdgeschoss und erste Stockwerk bewohnen, einfach so im flur (eingangsbereich) und nach der ersten treppe den weiteren flur (bis zur 2ten treppe) mit teppichen auslegen darf. Außerdem weigern die sich ihre Teppiche im gemeinsamen genutzen Treppenhaus (wenn man dass überhaupt so nennen kann..^^)wegzuräumen da man gerade das 2te stockwerk renovieren will. Dazu verlangen die noch dass man die teppiche von dem dreck befreien soll.

Also ich glaube die dürfen da nicht einfach ihre Teppiche auslegen (schuhe, etc. Ist ja inordnung) und erwarten dass man die noch putzt...

Meines Wissenstandes wurde auch im mietvertrag vereinbart dass beide parten sprich mieter + vermieter diese treppen inklusiver der beiden gänge nutzen dürfen.

Was meint ihr? Wie sieht für diesen speziellen fall die sachlage aus?

Danke für eure Antworten

Greetz :)

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Mieterin bekommt immer Geld bei Nebenostenabrechnung?

Hallo liebe Community, Ich habe eine Wohnung als Vermieter übernommen und nun die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre geprüft. Bei Vorauszahlungen von ca. 1600€ pro Jahr bekommt Sie jedes Jahr um die 200-400 € zurück, obwohl der Hausverwalter die Heiz- und Wasserkosten etc. ziemlich genau im voraus kalkuliert hat und die Werte im Nachhinein auch übereinstimmen. Heißt letztendlich, dass immer die nicht umlagefähigen Kosten zurückgezahlt werden. Es ist eine Wohnung von knapp 80qm und die Mieterin zahlt Nebenkosten in Höhe von 135 und bekommt dann eben noch so viel zurück, kann da nicht nur irgendwas schief laufen?

also was mir schon aufgefallen ist, dass der vorherige Vermieter keine Grundsteuerklausel im Vertrag hatte, weshalb da nochmal ca. 140€ kosten pro Jahr auf den Mieter zukommen werden, aber auch dann wäre es immer noch eine deutliche Nachzahlung seitens des Mieters an die Mieterin. Kann mir das mal jemand relativ einfach erklären?

Was ich auch noch nicht ganz durchblicke: Angenommen die Mieterin verbraucht mehr Strom, dann muss ich ja im Umkehrschluss weniger zurückzahlen. Heißt je mehr Strom sie zahlt, desto profitabler wird es für mich, aber das macht ja irgendwie nicht wirklich Sinn, hab mich da lange mit beschäftigt nur bin jetzt sehr durcheinander.

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Feststellen, ob Handwerker da waren?

Mein Vermieter hat mir die Handwerker geschickt, um die Wohnung auf Glasfaseranschluss umzustellen. Da ich den gesamten Tag nicht anwesend war, habe ich den Wohnungsschlüssel bereits einen Tag vorher bei der Vermietung abgegeben (das wurde mir auch extra so angeboten). Ausgemacht war, dass die Handwerker nach erledigter Arbeit den Schlüssel in meinen Briefkasten werfen.

Allerdings habe ich ihn dort nicht gefunden. Die Wohnung sieht genauso aus, wie ich sie verlassen habe. Es wurde auch nirgendwo ein Zettel angebracht (auch keine Mail oder ein Anruf von der Vermietung). Mich beschleicht jetzt irgendwie das Gefühl, dass sie meine Wohnung ausgelassen haben. Als ich heute früh das Haus verlassen habe, sind sie gerade angekommen (zumindest waren sie also im Haus).

Hat jemand hier Erfahrungen mit Glasfaserausbau? Also wie sowas abläuft und ob davon irgendwas zu sehen ist? Mir wurde gesagt, ich solle um meinen Stromkasten einen Platz von 50cm nach allen Seiten frei räumen.

Eh jemand fragt: Angekündigt waren die Arbeiten nur für diesen Tag.

Muss ich jetzt damit rechnen, dass sie morgen einfach unangekündigt wiederkommen? Das ginge zwar, wäre aber nicht gerade passend (es würde morgen wieder meine gesamte Tagesplanung auf den Kopf stellen). Das Unternehmen und die Vermietung haben nun schon Feierabend. Nachfragen kann ich also auch nicht.

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