Was tun, um das eigene Auto zu vermieten?

3 Antworten

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Wird aber nur etwas; wenn Du eine gewerbliche Versicherung findest, die mitmacht.

Da gibt es nicht so viele, und teuer sind die auch noch.

Gute Geschäfte!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zulassung ändert sich: Seltbstfahrer-Mietfahrzeug, damit hast du auch andere TÜV-Fristen. Zudem wird das nicht von deiner KfZ-Versicherung abgedeckt.


Koio78 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 14:22

Also jedes Jahr TÜV statt 2 Jahre TÜV

Da gibts einiges zu becachten. Unter anderem dass ab dem 1. Euro Verdienst ein Gewerbe anzumelden ist. d.h. so bald das Auto auch nur ein quäntchen mehr Geld einspült als es kostet, handelst du gewerblich!

Deine Versicherung muss mitspielen und du solltest immer eine Kaution mindestens in Höhe der Selbstbeteilgiung der Vollkasko verlangen.

je nach Versicherungsbedingungen muss der Fahrer dann mindestens 23 sein... und mach dich schon mal darauf gefasst, dass die VOllkasko NICHT zahlen wird wenn der Mieter im besoffenenen Kopp die Karre schrotttet oder einfach nicht mehr wieder bringt.

Dann ist das kein Diebstahl sondern eine Unterschlagung und dafür haften die nicht.


Koio78 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 14:37

Was ist eigentlich, wenn ich einen Mieter habe, der ohne Führerschein fährt, weil ich einfach so das Auto hergebe ohne darauf zu achten? Und der Mieter wird von der Polizei kontrolliert?

Peppie85  16.11.2024, 15:45
@Koio78

Dann bist du dran wegen unerlaubten Überlassen eines Kraftfahrzeuges. dran. Verleihst du das Fahrzeug gegen Gebühr und oder sogar gewerblich, kann man von dir erwarten, dass du dich vergwisserst, dass der dem du das Fahrzeug überlässt auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist!

Rechne mal mit mindestens 6 Monaten Freiheitstrafe oder 180 Tagessätzen Geldstrafe!

Koio78 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 15:49
@Peppie85

Ok. Ich achte natürlich darauf

Peppie85  16.11.2024, 15:53
@Koio78

Sollte man dir eine wirklich gut gemachte Fälschung vorlegen, brauchst du dir keine Gedanken darüber machen, dass wenn es auffliegt, Ärger für dich geben wird. Legt man dir aber eine Zettel vor wo "Fürerschain" oder so drauf steht,

dann wird man dich schon fragen, ob du das nicht erkannt haben kannst

du kannst ja mal versuchen selbst einen zu machen:

https://onlinewahn.de/generator/f-maker.htm

HisMo1234  25.12.2024, 16:32
@Koio78

Dann könntest du deinen Führerschein verlieren. Ist Zulassen einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch eine Straftat.

Ohne das du dir einen gültigen und für das Fahrzeig zugelassenen Führerschein vorzeigen läst (Du weist natürlich, mit welcher klasse man was fahren darf; Mit Hänger wird es noch klomplizierter) darfst du das Fahrzeug nicht abgeben, muss wahrscheinlich auch im Mitvertrag dokomentiert werden. Du verlierst sofort den Versicherungsschutz.

Peppie85  25.12.2024, 18:43
@HisMo1234

Wie gesgt, wenn der "täter" einen überzeugt gefälsschten Führerschein vorgelegt hat, kannst du dich darauf berufen. Es sollte aber sicherheitsalber dokumentiiert werden. Farbkopie oder Fotografie des Dokumentes.