Das Mehrfamilienhaus meiner Eltern wurde an 5 privatpersonen verkauft, die sich zusammengetan haben. Diese geht zum ersten kommenden Monats über. Nun wurde bereits mündlich ausgesprochen, sie sollen sich eine neue Bleibe suchen, da einer der neuen Eigentümer in die Wohnung einziehen möchte.
Eltern leben dort seit 20 Jahren im 1.OG .
Im 2OG lebt eine 3 köpfige Familie , die seit 2 Jahren dort haust.
Die Begründung der neuen Eigentümer liegt darin, dass die Wohnung der Eltern für sie interessant ist, da die Wohnung als einzige eine Terasse besitzt .
Einer der Eigentümer, die hineinziehen möchte, hat eine 5 köpfige Familie. Nach Aussprache , dass die Wohnung der Eltern zu klein sei für die Familie, sagte man, dann würde man noch nebenan in die 1 Zimmer Wohnung mit einziehen.
Eltern erklärten, dass unser Vater erst vor kurzem den Krebs besiegt hat, in kommender Zeit mehrmals zur Kur muss und sich noch in der Regenerationsphase befindet und dass ein Wohnungswechsel im Moment eher unpassend wäre.
Dabei stoßten Sie eher auf Desinteresse der neuen Eigentümer die meinten, ihr findet schon das passende für euch.
Wie sieht das Ganze nun rechtens aus? Spielt eine langjährigere Mietdauer in diesem Fall eine Rolle im Gegensatz zu denen aus dem 2og?
Noch wissen wir nicht, ob das Objekt als solches als Mietshaus erworben wurde oder ob sich die 5 Parteien der neuen Eigentümer die Wohnungen als Eigentumswohnungen umschreiben lassen und sich die Wohnungen vorab aufgeteilt haben.
Kennt sich hier jemand aus und kann auf sowohl ersteres als auch zweiteres eingehen? Beim zweiten meine ich (Halbwissen) zu wissen, dass dann erst eine kündigungssperre von 3 (?) Jahren .
Wäre gut eine klare Aussage zu finden aus neutraler Sicht. Weder aus Sicht eines Vermieters noch aus Sicht eines Mieters sondern was das Gesetz dazu sagt.