Welche Steuerklärungen muss man bei einer selbst genutzten Solaranlage abgeben wenn ein Mieter auch den Strom nutzt?

2 Antworten

§ 3 Nr 72 EStG.

Steuerfrei sind [...] die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak)[...]
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
newcomer  27.04.2024, 13:56

für den Besitzer ok aber was ist wenn der Strom an Vermieter abgegeben bzw in Netz eingespeist wird ?

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newcomer  27.04.2024, 14:59
@anTTraXX

das mag ja für neuere Anlagen zutreffend sein aber die Anlage besteht seit 2016 und bisher ist auch nicht ersichtlich ob die 30 kW überschritten werden.

Fragant sollte mit diesen fehlenden Daten zu Finanzamt und dort fragen ob das alles auch auf ihn zutrifft

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anTTraXX  27.04.2024, 15:07
@newcomer

Es ist vollkommen unerheblich ob die Anlage neu oder aus 2016 sind.

Ab 2022 sind sämtliche Einnahmen bis zu einer Leistung von 30kwp Einkommensteuerfrei zu behandeln. Das Gesetz ist da recht einfach und eindeutig.

Liegst du über 30kwp pro Wohneinheit (!!!) musst du dies versteuern, fraglich ist ob died auf einen normalen Hausdach überhaupt möglich ist, deswegen ist dies auch erstmal unerheblich. Selbst 30kw sind auf einem "normalen" Dach schwer zu erreichen.

Fragant sollte mit diesen fehlenden Daten zu Finanzamt und dort fragen ob das alles auch auf ihn zutrifft

NEIN!

Ansprechpartner ist hier im Zweifel ein Steuerberater

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dorfaermster 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:42
@newcomer

Die Frage war: Bin ich zur Abgabe einer separaten Steuerklärung für die Solaranlage verpflichtet ?

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newcomer  27.04.2024, 16:29
@dorfaermster

würde es so machen dass in entsprechender Zeile Anmerkung steht dass der Ertrag aus Solar unter den steuerpflichtigen Grenzwert ist.
Wenn dann vom Finanzamt Unterlagen nachgefordert werden eine Kopie der technischen Daten der verbauten Anlage ihnen zukommen lassen wenn diese nicht bereits Steuerberater/Finanzamt hat.

Der Aufwand dafür ist nicht groß, erspart aber unbequeme Nachfragen

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anTTraXX  27.04.2024, 17:57
@dorfaermster

Wenn dann käme es eh in die Anlage G und die ist Teil Einkommensteuererklärung. Gleiches gilt für eine Anlage EÜR.

Beides musst du aber für deine PV ab dem Jahr 2022 nicht ausfüllen, 30kwp pro Wohneinheit max vorraussgesetzt, da diese gem §3 Nr 72 EStG steuerfrei ist.

Für alles andere empfehle ich dringend einen StB.

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anTTraXX  27.04.2024, 17:58
@newcomer

Warum soll er steuerfreie Einnahmen erklären, das muss er nicht und bedarf auch definitiv keiner separaten Steuererklärung!

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dorfaermster 
Fragesteller
 27.04.2024, 19:23
@anTTraXX

Vielen Dank, endlich mal was Konkretes was auch noch Hand & Fuss hat...

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newcomer  28.04.2024, 09:23
@dorfaermster

Für alles andere empfehle ich dringend einen StB.

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nun siehst du selbst dass nicht alles eindeutig ist.
Falls du deine Steuererklärung aber selbst machst ist die
Frage sowieso hinfällig weil daran dein Steuerberater längst gedacht hat

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Einkünfte aus Gewerbe ?

anTTraXX  27.04.2024, 15:07

Nein

Steuerfrei seit 2022 bis 30kwp pro Wohneinheit

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