Welche Steuerklärungen muss man bei einer selbst genutzten Solaranlage abgeben wenn ein Mieter auch den Strom nutzt?
Folgende Konstellation: Einspeiseanlage von 2016, im Haus sind 2 WE, 1 x Besitzer & 1 x vermietet. Trotzdem separate Steuererklärung für die Solaranlage ?
2 Antworten
§ 3 Nr 72 EStG.
Steuerfrei sind [...] die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak)[...]
Es ist vollkommen unerheblich ob die Anlage neu oder aus 2016 sind.
Ab 2022 sind sämtliche Einnahmen bis zu einer Leistung von 30kwp Einkommensteuerfrei zu behandeln. Das Gesetz ist da recht einfach und eindeutig.
Liegst du über 30kwp pro Wohneinheit (!!!) musst du dies versteuern, fraglich ist ob died auf einen normalen Hausdach überhaupt möglich ist, deswegen ist dies auch erstmal unerheblich. Selbst 30kw sind auf einem "normalen" Dach schwer zu erreichen.
Fragant sollte mit diesen fehlenden Daten zu Finanzamt und dort fragen ob das alles auch auf ihn zutrifft
NEIN!
Ansprechpartner ist hier im Zweifel ein Steuerberater
Die Frage war: Bin ich zur Abgabe einer separaten Steuerklärung für die Solaranlage verpflichtet ?
würde es so machen dass in entsprechender Zeile Anmerkung steht dass der Ertrag aus Solar unter den steuerpflichtigen Grenzwert ist.
Wenn dann vom Finanzamt Unterlagen nachgefordert werden eine Kopie der technischen Daten der verbauten Anlage ihnen zukommen lassen wenn diese nicht bereits Steuerberater/Finanzamt hat.
Der Aufwand dafür ist nicht groß, erspart aber unbequeme Nachfragen
Wenn dann käme es eh in die Anlage G und die ist Teil Einkommensteuererklärung. Gleiches gilt für eine Anlage EÜR.
Beides musst du aber für deine PV ab dem Jahr 2022 nicht ausfüllen, 30kwp pro Wohneinheit max vorraussgesetzt, da diese gem §3 Nr 72 EStG steuerfrei ist.
Für alles andere empfehle ich dringend einen StB.
Vielen Dank, endlich mal was Konkretes was auch noch Hand & Fuss hat...
Für alles andere empfehle ich dringend einen StB.
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nun siehst du selbst dass nicht alles eindeutig ist.
Falls du deine Steuererklärung aber selbst machst ist die
Frage sowieso hinfällig weil daran dein Steuerberater längst gedacht hat
Einkünfte aus Gewerbe ?
für den Besitzer ok aber was ist wenn der Strom an Vermieter abgegeben bzw in Netz eingespeist wird ?