Muss der Mieter festinstallierte Einrichtungen entfernen?

Hallo,

es geht um gewerbliche Mieträume. Der Vormieter hat den Laden 20 Jahre betrieben und feste Einrichtungen wie z.B. Tresen sowie Deckenbeleuchtung installiert. Bei der Übergabe habe ich diverses Inventar abgekauft. Unter anderem auch die Position "Ladeneinrichtung".

Nun habe ich nach paar Monaten festgestellt, dass der Betrieb nur Verlust einbringt und habe beschlossen das Mietverhältnis zu kündigen. Der Vermieter verlangt von mir nun, dass ich fest installierte Einrichtungen wie den Tresen sowie die Deckenbeleuchtung entferne. Der Vormieter will damit nichts zu tun haben, da er mir ja diese verkauft hat. Allerdings ist nirgendswo vereinbart, dass ich diese fest installierten Einrichtungen gekauft habe. Es steht nur "Ladeneinrichtung". Kein weiterer Text.

Die entfernung der Deckenbeleuchtung würde einen riesen Loch an der Decke hinterlassen. Genau so der Boden unter dem Tresen, der keine Fließen hat. Um den Tresen herum sind allerdings Fließen.

Meine Fragen lauten:

  1. Darf der Vermieter mich dazu zwingen den Tresen + Deckenbeleuchtung (fast die ganze Decke) zu entfernen? Ich habe doch diese nicht installiert.
  2. Darf der Vormieter sich einfach rausreden? Es ist nirgendswo definiert, was er mir verkauft hat. Es heißt nur "Ladeneinrichtung".
  3. Wer müsste für die Hässlichen Löcher, den Boden ohne Tresen sowie für den Hohlraum an der Decke haften, wenn ich Hand anpacken und der Forderung des Vermieters nachkommen und all diesen Kram von dem Vormieter entfernen würde?
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Mahnung vom Vermieter vor Auszug?

Vor 7 Jahren habe ich eine Wohnung angemietet , das Mietverhältnis endet zum 30.6.. Ich wohne seit dem 1.5. schon in meiner neuen Wohnung, aufgrund der Wohnungssituation hier in der Gegend gab es keinen richtigen Übergang von der neuen zur alten Wohnung. Ich habe die Wohnung damals unrenoviert übernommen. Ich musste die Wohnung komplett putzen, weil sie aussah wie seit Jahren nicht mehr gründlich gereinigt worden zu sein. Boden musste ich auch verlegen sowieso die Wände streichen .

jetzt habe ich heute eine Mahnung meiner Vermieterin erhalten. Dort stehen folgende Punkte und ich frage mich ob das mit rechten Dingen zugeht . Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst am 18.6.

Mir wird vorgeworfen keine Schönheitsreparaturen gemacht zu haben in den 7 Jahren.

Sie gibt mir bis zum 28.5. Zeit die Wohnung komplett zu reinigen , obwohl ich diese offiziell noch bis Ende Juni beziehe. Reinige ich diese nicht , will sie auf meine Kosten eine Firma beauftragen die mich knapp 1000€ kosten soll. Dort sollen Fenster geputzt werden , obwohl ich das nach dem Winter gemacht habe , der Boden , den ich besenrein hinterlassen habe wie laut Vertrag, das Bad soll entkalkt werden , Heizkörper sowie die Küchenmöbel. Nach meiner Recherche im Internet ist dies doch gar nicht zulässig?

Sie wollte im September letzten Jahres die Miete inoffiziell erhöhen , da sie das Geld bar haben wollte damit sie es nicht versteuern muss. Dies habe ich bis heute nicht getan , daher fehlen laut ihrer Meinung für 10 Monate jeweils die 120€. Ich sollte für die Erhöhung kein Schreiben bekommen . Da ich dies nicht zahle will sie es von der Kaution abziehen. Aus eigenen Schutz damit ich meinem Geld nicht hinterherrenne habe ich die Miete am 15.5. noch nicht überwiesen. Sie droht mir mit einem Mahnverfahren wenn ich dies nicht bis Sonntag zahle.

in meinem Vertrag steht drin das die Wohnung 50 Quadratmeter groß sein soll , in der Anzeige für einen Nachmieter sind es nur noch 45. ich habe die Wohnung selber ausgemessen , es sind gerade mal 38 Quadratmeter.

Durch diese ganzen Fristen und den erst am 16.6. Termin mit dem Mieterschutzbund frage ich mich wie ich mich jetzt verhalten soll. Einfach nicht drauf eingehen und abwarten ? Ihre Mahnung kam per Foto bei WhatsApp.

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Wie auf Wohnung bewerben als Paar mit nur einem Einkommen?

Hallo,

mein Freund und ich haben ein gutes Angebot in München für September bekommen, und möchten jetzt für die Bewerbung alles richtig machen, um möglichst gute Chancen zu haben.

Er hat einen guten Job und regelmäßiges, gutes Einkommen. In den letzten drei Monaten zwischen 2.500 - 5.000 NETTO (wegen Urlaubsgeld etc.)

Die Wohnung kostet warm 1200.

Ich dagegen studiere aktuell noch und mein letzter Werkstudentenjob liegt schon mehr als 3 Monate zurück (und ist natürlich auch nicht so aussagekräftig über mein zukünftiges Gehalt). Im Idealfall arbeite ich ab dem Monat, in dem wir die Wohnung auch beziehen würden.

Ich hatte gehofft, meine Eltern würden uns eine Bürgschaft geben, das wollen sie aber leider nicht und haben als Kompromiss angeboten, die volle Kaution für die Wohnung zu übernehmen (und meinten, dass wir den Vermietern wenn mein Freund seinen Teil der Kaution trotzdem zahlt ja die 1,5fache Kaution anbieten können)

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Mein Freund als Hauptmieter, der an mich untervermietet bzw. ich wohnberechtigt bin? Wir beide als gleichberechtigte Mieter, auch wenn ich keinen Gehaltsnachweis vorzeigen kann?
Und würdet ihr das mit der 1,5fachen Miete anbieten, ich finde das wirkt doch total komisch und eher abschreckend mit so komischen "Deals" und Angeboten anzufangen...

Ich hoffe, ihr habt Tipps. Die Wohnung ist wirklich toll und wir möchten sie gerne kriegen.

Liebe Grüße!

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