Sind private Haus-Vermieter immer für die gesamte Instandhaltung zuständig?

2 Antworten

Man kann auch mit dem Mieter vereinbaren, dass selbst nach eigenem Ermessen Handwerker bestellen kann. Solange der Vermieter am Ende die Rechnungen zahlt, ist das in der Regel kein Problem.

Auch eine Vereinbarung, dass der Mieter selbst Reparaturen vornimmt, ist grundsätzlich möglich. Hier ist aber immer im Einzelfall die Wirksamkeit der Klausel zu prüfen. Klauseln im Mietvertrag dürfen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Wenn der Mieter zusätzliche Pflichten oder Kosten übernimmt, muss er dafür im Regelfall an anderer Stelle Vorteile haben - das sollte unbedingt aus dem Mietvertrag hervorgehen.

Der § 535 BGB verpflichtet jeden Vermieter, privat oder Gesellschaft/Genossenschaft, zur Instandhaltung der gemieteten Wohnung. Wenn der Mieter so dumm ist und Defekte selbst beseitigen will, würde ich als Vermieter nichts dagegen haben.