Nebenkosten an Mieter?
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, daher hier meine Frage. Welche Kosten darf ich als Vermieter an meinen möglichen Mieter berechnen ?
Oben wie Wasser, müllabführ usw. ist klar
Darf ich auch ab dem Punkt Instandhaltung alles an den Mieter berechnen lassen?
Vielen Dank schon einmal 😊
8 Antworten
Bei II. ist ein Fehler. Es darf nicht heissen II. umlagefähige Kosten, sondern müsste heissen
II. nicht umlagefähige Kosten
So, wie dann am Ende auch die "Summe nicht umlagefähige..." erwähnt ist.
Dann wird ein Schu draus und alle Missverständnisse dürften beseitigt sein.
das was Du anzeigst, ist nicht schlüssig für mich, Nicht alle Versicherungen darfst Du umlegen zum Beispiel, lasse Dich von haus und Grund hier besser beraten
Möglichen Mieter, also auch da nur das, was umlagefähig ist und was vertraglich vereinbart wurde.
Keinen Cent mehr.
Achso, achte auf den richtigen Mietvertrag, denn bei einer Eigentumswohnung gibt es ja nichts zu verteilen.
Warum schreibst du nicht was du vermietest?
Normale Nebenkosten
Wasser Abwasser Müll Schornsteinfeger
Grundsteuer B Anteilmässig
Hausversicherung Anteilm.
Haftpflicht Antm.
Woher ich das weiss:
Vermiete und meine Abrechnungen
wurden von Haus und Grund überprüft
Wartungen und Reparaturen zahlen die Mieter nicht
Wir sind fair
Ich will zukünftig meine Wohnung vermieten (wenn alles gut geht). Daher meine Frage. Die Abrechnung ist mir auch etwas unübersichtlich, daher meine Frage was ich alles weiter berechnen darf und was nicht
Wohnung in einen Block?
Das haben wir nicht.
Meine Freundin wohnt in einen Block.
Da wird man verrückt wenn man die
Abrechnung durchliest.
Bei so einen Objekt würde ich das vom Steuerberater ausrechnen lassen.
Das ist zu schwierig.
Schau in die Betriebskostenverordnung. Dort findest du 16 Positionen für umlegbare Betriebskosten konkret benannt. P.17 (sonstige BK) kommt dazu.
Insofern diese Kostenarten nachweisbar entstanden sind, darfst du sie auf den/die Mieter abwälzen
Vorausgesetzt natürlich, dass monatliche Vorauszahlungen auch vereinbart wurden.
Über di Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen und das binnen 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode.
Instandhaltungs- und Reparaturkosten dürfen nicht angerechnet / umgelegt werden, bestimmte reine Wartungskosten schon.
Das könnte wirklich so sein. Also ab Instandhaltung TG bis einschließlich Instandhaltungsrücklage TG müsste ich als Vermieter dafür aufkommen, richtig?